Thread
Menü

Das ist nicht einmal das größte Übel


25.01.2016 19:51 - Gestartet von arndt1972
Schlimmer finde ich wenn Anbieter werben mit z.B. INternet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur 6 Monate und den anderen Preis findet man in der Fußnote. Das sollte verboten werden! Genannt werden und groß angezeigt, sollte nur der echte Preis sein. Alles andere kann man als Bonus oder Gutschrift anmerken.
Menü
[1] MrRob antwortet auf arndt1972
26.01.2016 08:56
Genauso dürfte bei Pseudo-Internetflats über Mobilfunk nicht mehr mit der max. möglichen Geschwindigkeit geworben werden sondern nur mit der, die tatsächlich unbegrenzt zur Verfügungsteht (eben als Flat). Das wäre dann der Speed NACH der Drosselung.
Dann wären Angaben wie 0,06 oder 0,03 Mbit/s an der Tagesordnung. Somit wären die Provider bemüht, ihren Speed nach der Drosselung auf ein akzeptables Maß anzuheben. Z.B. 1 Mbit-Flat. Das wäre ehrlich und nicht 300 Mbit/s (für die ersten 500 MB, danach 0,03 Mbit (was nur noch 1/10.000 der beworbenen Geschwindigkeit ist).
Menü
[1.1] arndt1972 antwortet auf MrRob
26.01.2016 10:23
Benutzer MrRob schrieb:
Genauso dürfte bei Pseudo-Internetflats über Mobilfunk nicht mehr mit der max. möglichen Geschwindigkeit geworben werden sondern nur mit der, die tatsächlich unbegrenzt zur Verfügungsteht (eben als Flat). Das wäre dann der Speed NACH der Drosselung.

Das sehe ich anders, den dort wird immer klar und groß beworben, wie viel Datenvolumen mit Highspeed ist. Da sieht man auf den 1. Blick, was man bekommt und wer mehr braucht, der sollte halt auch mehr buchen.
Bei den anderen Angeboten muß ich immer erst klicken und schauen, was dann wirklich Sache ist.
Menü
[1.1.1] MrRob antwortet auf arndt1972
26.01.2016 12:18

einmal geändert am 26.01.2016 12:19
dort wird immer klar und groß
beworben, wie viel Datenvolumen mit Highspeed ist. Da sieht man auf den 1. Blick, was man bekommt

Eben nicht! Es wird mit Datenflat geworben, die keine ist. Es wird NUR die Highspeed-Geschwindigkeit groß dargestellt, die man aber nur in den ersten 500 MB oder 1 GB bekommt. Alles andere danach wird worauf gedrosselt? Wo steht das in der Werbung? Wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der unbegrenzten 0,03 Mbit/s-Flat (denn nur diese gibts flat) Musikstreamen, Filmstreaming, Onlineradio und Bilder bzw. Videoclips mailen dann nicht mehr funktionieren? Eine Flat, die das nach 500 MB ausschließt, ist eben keine Flat.
Wo steht groß geschrieben in der Werbung, dass automatisch 3x 100 MB kostenpflichtig nachgebucht werden, wenn man sein Higspeedvolumen verbraucht hat?
Der Begriff "Flat" gehört bei diesen Beispielen verboten.

Dann sollen die Anbieter reine Datenvolumen anbieten, die dann aber bitte auch nicht verfallen dürfen.
Dann buche ich gern 1 GB Daten, das ich 1 Woche lang oder eben 3 Monate lang nutzen möchte. Ich buche dann Volumen nach, wann ich es brauche - und es darf nicht am Monatsende verfallen. Aber genau das wollen die Anbieter eben auch nicht.
Sie wollen die negativen Dinge verheimliche und die tollen bewerben. Aber eine Medaille hat eben immer zwei Seiten.
Menü
[1.1.1.1] garfield antwortet auf MrRob
26.01.2016 12:36

einmal geändert am 26.01.2016 12:38
Benutzer MrRob schrieb:
Dann sollen die Anbieter reine Datenvolumen anbieten, die dann aber bitte auch nicht verfallen dürfen.
Dann buche ich gern 1 GB Daten, das ich 1 Woche lang oder eben 3 Monate lang nutzen möchte. Ich buche dann Volumen nach, wann ich es brauche

Das wäre (auf der einen Seite) nur dann akzeptabel, wenn danach ohne aktive Nachbuchung die Verbindung komplett gekappt würde, damit keine unveranlassten Mehrkosten entstehen - was auf der anderen Seite verständlichweise genau so mies ist. Und wer hat schon ständig sein verbratenes Volumen präsent, um rechtzeitig nachbuchen zu können (logischerweise gelten nicht die Angaben der Zähl-Apps auf dem Smartphone, sondern die "Wasserstände" beim Anbieter).
Nein, da ist mir die Drosselung lieber (es ist nun wirklich nicht schwer, rauszukriegen und sich zu merken, wo beim eigenen Tarif die Grenze liegt (und ggf. einen anderen Tarif bei geändertem Nutzungsverhalten zu wählen). Das dürfte nämlich einer der wichtigsten Auswahlkriterien sein, BEVOR man den Tarif überhaupt bucht).
Im Gegenteil: Inzwischen gehen ja viele Anbieter dazu über, die Geschwindigkeit NICHT zu drosseln, aber dafür den Mehrverbrauch "still und heimlich" (wenn auch vertraglich rechtens) ZUSÄTZLICH abzurechnen (automatisch nachbuchende Pakete oder schlimmstenfalls Abrechnung zum MB-Standardpreis). Da zahlt man dann echt drauf.
Menü
[1.1.1.2] arndt1972 antwortet auf MrRob
26.01.2016 14:03
Benutzer MrRob schrieb:
dort wird immer klar und groß
beworben, wie viel Datenvolumen mit Highspeed ist. Da sieht man auf den 1. Blick, was man bekommt

Eben nicht! Es wird mit Datenflat geworben, die keine ist.

Natürlich ist es eine Flat! Sie ist nicht begrenzt nur sehr langsam...

Es wird NUR die Highspeed-Geschwindigkeit groß dargestellt, die
man aber nur in den ersten 500 MB oder 1 GB bekommt.

Das reicht doch auch erst einmal aus. Jeder muß halt schauen, was er braucht und kann dann entsprechend buchen.

Alles
andere danach wird worauf gedrosselt? Wo steht das in der Werbung?

Das steht eigentlich immer mit angegeben, zugegeben kleiner geschrieben, sehe ich aber nicht als Problem an, sondern finde, daß man sich da ruhig schon entsprechend informieren sollte und dann entscheidet, ob das für einen in Frage kommt.

Wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der
unbegrenzten 0,03 Mbit/s-Flat (denn nur diese gibts flat) Musikstreamen, Filmstreaming, Onlineradio und Bilder bzw. Videoclips mailen dann nicht mehr funktionieren? Eine Flat, die das nach 500 MB ausschließt, ist eben keine Flat.

Das muß auch nicht dabei stehen, ein Großteil davon funktioniert noch, dauert eben nur länger (z.B. Bilder in Videoclips mailen). Aber es ist doch Aufgabe des Kunden zu schauen was er will und dann das entsprechende Produkt zu suchen. Und wer meint er muß wie verrückt streamen und Musik übers Internet hören, statt es offline zu speichern, der muß halt auch mehr zahlen, als jemand der das nicht braucht und weniger Kosten verursacht!

Wo steht groß geschrieben in der Werbung, dass automatisch 3x 100 MB kostenpflichtig nachgebucht werden, wenn man sein Higspeedvolumen verbraucht hat?

Das steht in der Regel überall ausreichend groß dabei. Und das muß eben ein Kunde für sich entscheiden, ob das in Frage kommt oder nicht. Ich kann mir locker an meinem Handy einstellen, daß es mich rechtzeitig warnt, wenn ich zu dicht an diese Grenze komme und das nachbuchen eben nicht bezahlen will.

Der Begriff "Flat" gehört bei diesen Beispielen verboten.

Nö!

Dann sollen die Anbieter reine Datenvolumen anbieten, die dann aber bitte auch nicht verfallen dürfen.
Dann buche ich gern 1 GB Daten, das ich 1 Woche lang oder eben 3 Monate lang nutzen möchte. Ich buche dann Volumen nach, wann ich es brauche - und es darf nicht am Monatsende verfallen.

Da scheint ja die Nachfrage nicht so groß zu sein, sonst würde es bestimmt jemand anbieten...
Aber ich finde das mit dem pro Monat schon okay, ist z.B. genau wie bei einer Monatskarte. Da sagt auch keener ich war jetzt krank und bin diesen Monat nur sehr wenig gefahren, jetzt gilt die für den Folgemonat.
Menü
[1.2] garfield antwortet auf MrRob
26.01.2016 12:22
Benutzer MrRob schrieb:
Genauso dürfte bei Pseudo-Internetflats über Mobilfunk nicht mehr mit der max. möglichen Geschwindigkeit geworben werden sondern nur mit der, die tatsächlich unbegrenzt zur Verfügungsteht (eben als Flat). Das wäre dann der Speed NACH der Drosselung.

Mich stören eher die - beim Festnetz verbreiteten - Phantasie-Angaben zu Geschwindigkeiten im Stile von "bis zu 25 MBit/s". Denn wenn die Leitung am Endpunkt nur 2 MBit/s hergibt, ist das auch "bis zu 25 MBit/s".
Muss man erst bei dem Anbieter, der die "technische Hand" auf der Leitung hat, einen Anschluss bestellen, bevor der sich bequemt, mal durchzumessen, was die Leitung tatsächlich maximal hergibt? Und ist es so schwer, dazu eine zentrale öffentliche Datenbank zu erstellen, wo jeder anhand der Adresseingabe rauskriegen kann, was an einem konkreten Anschlusspunkt an Internetgeschwindigkeit möglich wäre (was nicht zuletzt bei einem Umzug recht interessant sein könnte)? Und ich meine jetzt nicht die "allgemeinkonkreten" mit mathematisch berechneten Klötzchen versehenen Netzabdeckungskarten der diversen Anbieter oder "Breitbandatlanten".
Aber vermutlich würde so eine Datenbank im Land, wo Internet nach Angabe der höchsten Repräsentantin "Neuland" ist, einen ziemlich blamablen Zustand aufdecken...
Menü
[2] garfield antwortet auf arndt1972
26.01.2016 12:10
Benutzer arndt1972 schrieb:
Schlimmer finde ich wenn Anbieter werben mit z.B. INternet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur 6 Monate und den anderen Preis findet man in der Fußnote. Das sollte verboten werden! Genannt werden und groß angezeigt, sollte nur der echte Preis sein. Alles andere kann man als Bonus oder Gutschrift anmerken.

Huch! DAS?! Von DIR?!
Ich bin ja sprachlos. Warst du nicht immer auf dem Trip "mündiger Bürger", der sich gefälligst alles durchlesen soll, bevor er unterschreibt? Nach der Logik dürfen doch auch Preise in Fußnoten versteckt werden. Oder sollte bei dir tatsächlich ein Umdenken eingesetzt haben und doch endlich angekommen sein, dass der "mündige Bürger" eben doch von denen, wo du immer den Versteher gabst, verar... wird, weil er wohl doch nicht so mündig, sondern leider sogar ziemlich manipulierbar ist.
Oder hast du etwa die Branche gewechselt und drückst alten Omas nicht mehr Versicherungen mit ellenlangen Fußnotenseiten aufs Auge?
Menü
[2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
26.01.2016 13:49
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Schlimmer finde ich wenn Anbieter werben mit z.B. INternet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur 6 Monate und den anderen Preis findet man in der Fußnote. Das sollte verboten werden! Genannt werden und groß angezeigt, sollte nur der echte Preis sein. Alles andere kann man als Bonus oder Gutschrift anmerken.

Huch! DAS?! Von DIR?!
Ich bin ja sprachlos. Warst du nicht immer auf dem Trip "mündiger Bürger", der sich gefälligst alles durchlesen soll, bevor er unterschreibt?

Auf dem "Trip" bin ich immer noch, aber Du mischt da mal wieder zwei Dinge, die in diesem Fall nicht zusammen gehören, durcheinander...

Hier geht es erst einmal darum, daß mit Preisen geworben wird, die man nur ganz kurzfristig bezahlt.
Als Beispiel nenne ich hier mal O2, die damit werben, daß man Eplus Kunden jetzt DSL anbietet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur für 6 Monate (von mindestens 24). Also ist das erst einmal irreführend. Hier sollte die Werbung lauten x Euro. Meinetwegen mit dem ZUSATZ (aber eben nicht der Hauptpreis) für die ersten 6 Monate nur 4,99 €. So kann man sofort die wichtigsten Daten erkennen.

Nun kommt die 2. Sache: die ganzen Klauseln oder Besonderheiten (z.B. FairFlat oder zusätzliche Optionen etc.), die sollte man sich dann schon genau anschauen odser sich schlau machen, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Es ist ja nicht so, daß dieses heute ganz versteckt erwähnt wird, so daß ich es erst auf Seite 30 der AGB's finde.
Menü
[2.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
06.02.2016 13:17

einmal geändert am 06.02.2016 13:19
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Schlimmer finde ich wenn Anbieter werben mit z.B. INternet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur 6 Monate und den anderen Preis findet man in der Fußnote. Das sollte verboten werden! Genannt werden und groß angezeigt, sollte nur der echte Preis sein. Alles andere kann man als Bonus oder Gutschrift anmerken.

Huch! DAS?! Von DIR?!
Ich bin ja sprachlos. Warst du nicht immer auf dem Trip "mündiger Bürger", der sich gefälligst alles durchlesen soll, bevor er unterschreibt?

Auf dem "Trip" bin ich immer noch, aber Du mischt da mal wieder zwei Dinge, die in diesem Fall nicht zusammen gehören, durcheinander...

Inwiefern?

Hier geht es erst einmal darum, daß mit Preisen geworben wird, die man nur ganz kurzfristig bezahlt.

Ja und? Solange dabei steht, dass das nur kurzfristig ist, ist das doch ok.

Als Beispiel nenne ich hier mal O2, die damit werben, daß man Eplus Kunden jetzt DSL anbietet ab 4,99 €. Der Preis gilt aber nur für 6 Monate (von mindestens 24). Also ist das erst einmal irreführend.

Wer nicht das _a_b_ im Ausdruck sieht, daraufhin in die Fußnoten schaut und sieht, dass es nach 6 Monaten teurer wird, ist selber schuld, oder eben kein mündiger Kunde.

Hier sollte die Werbung lauten x Euro.

Du willst der Werbung vorschreiben, wie sie auszusehen hat? Statt der Kreativität der Public-Relations-Mitarbeiter freien Lauf zu lassen? Und das soll keine Kehrtwendung sein?

Nun kommt die 2. Sache: die ganzen Klauseln oder Besonderheiten (z.B. FairFlat oder zusätzliche Optionen etc.), die sollte man sich dann schon genau anschauen odser sich schlau machen, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Es ist ja nicht so, daß dieses heute ganz versteckt erwähnt wird, so daß ich es erst auf Seite 30 der AGB's finde.

Nur bei solchen "Klauseln und Besonderheiten" wie "_a_b_ heißt minimal, kann auch mehr sein und ist hier nach 6 Monaten mehr" machst du eine Ausnahme (die seh ich doch schon, wenn ich mir Werbetafeln in der U-Bahn anschaue, sind also auch nicht "auf Seite 30"). Nur warum sollte die anders behandelt werden als andere Klauseln und Besonderheiten?
Menü
[2.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.02.2016 14:09
Lies Dir mal durch was ich geschrieben habe....
Ich erwarte, daß dieses der mündige Bürger erkennt, das ist völlig klar.
Mir geht es auch nicht darum, ob das einer merkt oder nicht, sondern darum, daß die etwas suggerieren, was nicht der Fall ist, nämlich einen dauerhaften Grundpreis.
Eine Werbung ist irreführend, die DSL ab 4,99 € verspricht, aber ebend deutlich teurer ist. Konkret: hbae neulich ein Banner erhalten bei Eplus als ich meine Rechnung ausgedruckt habe, auf der stand "Sonderkonditionen für Eplus-Kunden, DSL ab 4,99 € mtl.". Ich habe es angeklickt und stelle fest, ist eine Falschaussage. Also bitte so etwas gleich verhindern, den verar... kann ich mich alleine.
Bei den Flügen hat man es doch auch so gemacht, da sehe ich meinen Gesamtpreis, den ich auch bezahle und weiß, aber, daß ich für Extras auch Extra zahle. Was völlig okay ist, wenn ich einen Billiganbieter wähle.
Menü
[2.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
08.02.2016 14:55
Benutzer arndt1972 schrieb:
Lies Dir mal durch was ich geschrieben habe.... Ich erwarte, daß dieses der mündige Bürger erkennt, das ist völlig klar.
Mir geht es auch nicht darum, ob das einer merkt oder nicht, sondern darum, daß die etwas suggerieren, was nicht der Fall ist, nämlich einen dauerhaften Grundpreis.

Der wird zwar suggeriert, aber eben nicht behauptet, schließlich steht da nicht ohne Grund ein "ab" im Werbespruch.

Eine Werbung ist irreführend, die DSL ab 4,99 € verspricht,

*Ab* 4,99 heißt, es könnte auch teurer sein, also wenn es dann irgendwann oder -wie teurer ist als 4,99 stimmt das mit der Aussage "ab 4,99" überein.

Konkret: hbae neulich ein Banner erhalten bei Eplus als ich meine Rechnung ausgedruckt habe, auf der stand "Sonderkonditionen für Eplus-Kunden, DSL ab 4,99 € mtl.". Ich habe es angeklickt und stelle fest, ist eine Falschaussage.

Eine Falschaussage ist das unter zwei Umständen:
(1) die untere Grenzen (das "ab") liegt niedriger, d.h. es gibt die Möglichkeit, dass jemand bei diesen Tarif für einen Monat weniger als 4,99 zahlt
(2) die untere Grenze liegt höher, d.h. niemand kann in dem Tarif irgendwann oder -wie (z.B. im ersten Monat) 4,99 zahlen.

Welcher der beiden Fällen lag vor, so dass du da eine Falschaussage konstatierst? Ich hatte es bisher so verstanden, dass keiner der beiden Fälle vorlag.

Bei den Flügen hat man es doch auch so gemacht,

Da fehlt mit jetzt der Zusammenhang: wie kommst du auf Flüge, und was wurde bei welchen Flügen wie gemacht?

da sehe ich meinen Gesamtpreis, den ich auch bezahle und weiß, aber, daß ich für Extras auch Extra zahle. Was völlig okay ist, wenn ich einen Billiganbieter wähle.

Ich nehme an, der Zusammenhang ist, dass nicht mündige Verbrauche bei "ab 4,99" ein "für 4,99" (also Mindestpreis=Höchstpreis) verstehen können, bzw. bei dem Billiganbieter "Listenpreis=Gesamtpreis, Extras inbegriffen".

Um solche Leute zu schützen, denen mit formal korrekten Aussagen etwas _s_u_g_g_e_r_i_e_r_t_ wird, was dann nicht stimmt, gibt es den Verbraucherschutz. Der also Aussagen verbietet, die für viele Leute was suggerieren (aber nicht wirklich versprechen), was dann nicht eintrifft.
Menü
[2.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.02.2016 15:09
Mir geht es auch nicht darum, ob das einer merkt oder nicht, sondern darum, daß die etwas suggerieren, was nicht der Fall ist, nämlich einen dauerhaften Grundpreis.

Der wird zwar suggeriert, aber eben nicht behauptet, schließlich steht da nicht ohne Grund ein "ab" im Werbespruch.

Doch, der DAUERHAFTE Grundpreis beträgt IN KEINEM FALL 4,99 €

Eine Werbung ist irreführend, die DSL ab 4,99 € verspricht,

*Ab* 4,99 heißt, es könnte auch teurer sein, also wenn es dann irgendwann oder -wie teurer ist als 4,99 stimmt das mit der Aussage "ab 4,99" überein.

Das ist doch völlig klar und auch legitim! Aber ich muß mich 24 Monate binden und zahle mindestens 75% der Zeit deutlich mehr.
Einfach ausgedrückt: man sollte nur mit dem Werben dürfen, was man als tatsächlichen Grundpreis auch für die meiste Zeit bezahlt. Alles andere sind Goodies, die man gerne auch bewerben darf. Aber man sollte nicht vermitteln, das ist wesentlich günstiger, den mein Anbieter nimmt einen vielfachen Grundpreis...

Konkret: hbae neulich ein Banner erhalten bei Eplus als ich meine Rechnung ausgedruckt habe, auf der stand "Sonderkonditionen für Eplus-Kunden, DSL ab 4,99 € mtl.". Ich habe es angeklickt und stelle fest, ist eine Falschaussage.

Eine Falschaussage ist das unter zwei Umständen: (1) die untere Grenzen (das "ab") liegt niedriger, d.h. es gibt die Möglichkeit, dass jemand bei diesen Tarif für einen Monat weniger als 4,99 zahlt (2) die untere Grenze liegt höher, d.h. niemand kann in dem Tarif irgendwann oder -wie (z.B. im ersten Monat) 4,99 zahlen.
>
Das sehe ich anders. Ich bekomme die 4,99 € nur für maximal ein Viertel der Vertragszeit und zahle die restliche, wie auch ggfs. die weitere Zeit in dem Fall das Vierfache! Und in dem Banner stand übrigens auch nicht klein dabei, daß es nach 6 Monaten teurer wird oder es gab auch keine Fußnoten.

Bei den Flügen hat man es doch auch so gemacht,

Da fehlt mit jetzt der Zusammenhang: wie kommst du auf Flüge, und was wurde bei welchen Flügen wie gemacht?

Na es darf jetzt nur noch mit dem tatsächlichen Endpreis geworben warden. Früher wurde mit Preis x geworben, dazu kamen Steuern, Treibstoffzuschläge, Buchungsgebühren etc. ...

Ich nehme an, der Zusammenhang ist, dass nicht mündige Verbrauche bei "ab 4,99" ein "für 4,99" (also
Mindestpreis=Höchstpreis) verstehen können, bzw. bei dem Billiganbieter "Listenpreis=Gesamtpreis, Extras inbegriffen".

Natürlich nicht! Das ist ja völliger Quatsch!!!!! Natürlich siggeriert ein ab, daß es auch teurer geht. Aber wenn ich lese DSL ab 4,99 €, dann erwarte ich, daß dieses der günstigste DAUERHAFTE Grundpreis ist.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
08.02.2016 15:44
Benutzer arndt1972 schrieb:
Der wird zwar suggeriert, aber eben nicht behauptet, schließlich steht da nicht ohne Grund ein "ab" im Werbespruch.

Doch, der DAUERHAFTE Grundpreis beträgt IN KEINEM FALL 4,99 €

Also: an "Kilometer 100" ist nicht das selbe wie "bei Kilomneter 100", ab 4,99 ist nicht das gleiche wie "für 4,99". Bei "für 4,99" wird ein dauerhafter Grundpreis versprochen, bei ab 4,99 nur ein dauerhafter Mindestpreis.

Das ist doch völlig klar und auch legitim! Aber ich muß mich 24 Monate binden und zahle mindestens 75% der Zeit deutlich mehr.

Ja und? das "mehr" wurde ja mit dem "ab" versprochen, wie viel mehr wurde nicht gesagt, also auch ein 950 Euro pro Monat wär noch mit ab 4,99 abgedeckt. Hauptsache, der Mindestpreis ist auch real (also z.B. im ersten Monat, oder für Studenten und Rentner, oder was weiß ich unter welchen Umständen). Was genau Sache ist, muss der mündige Bürger schon selber herausfinden. Dafür ist ja das Kleingedruckte o.ä. ja da.

Einfach ausgedrückt: man sollte nur mit dem Werben dürfen, was man als tatsächlichen Grundpreis auch für die meiste Zeit bezahlt.

Also es reicht nicht, wahrheitsgemäß ein "ab 4,99" zu schreiben, du willst auch, dass das irgendwie mit dem Dauerpreis zusammenhängt. Nur dann kann mensch ja genauso fordern, dass bei einem Flug der Preis, mit den geworben wird, auch mit dem Zusammenhängt, was der durchschnittliche Fluggast zahlt, also Extra berechnete Kosten nur von einer Minderheit der Fluggäste in Anspruch genommen werden ...

Das sehe ich anders. Ich bekomme die 4,99 € nur für maximal ein Viertel der Vertragszeit

Du bekommst sie. Und das "ab" deutet darauf hin, dass das (möglicherweise) nicht jeder jederzeit bekommt. In diesem Fall also du nur ein Viertel der Vertragszeit. Was beschwerst du dich? Du bekommst die 4,99 im Monat, und dass das nicht dauerhaft ist, wurde ja im Werbespruch quasi mitversprochen.

Na es darf jetzt nur noch mit dem tatsächlichen Endpreis geworben warden. Früher wurde mit Preis x geworben, dazu kamen Steuern, Treibstoffzuschläge, Buchungsgebühren etc. ...

Und du forderst, dass nur mit dem tatsächlichen Durchschnittspreis geworben werden darf. Ist doch so ziemlich das Gleiche.

Natürlich nicht! Das ist ja völliger Quatsch!!!!! Natürlich siggeriert ein ab, daß es auch teurer geht. Aber wenn ich lese DSL ab 4,99 €, dann erwarte ich, daß dieses der günstigste DAUERHAFTE Grundpreis ist.

Dass du diese Erwartung hegst, ist dein Problem. Sprachlich geht das aus dem Versprechen ja gerade _n_i_c_h_t_ hervor. Wenn du da falsche Erwartungen hast, bist du doch selber schuld!

Genauso wie der Fluggast, der denkt, Steuern wären inbegriffen, weil die keine Extras sind, sondern jeder sie zahlen muss.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
08.02.2016 16:53
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Der wird zwar suggeriert, aber eben nicht behauptet, schließlich steht da nicht ohne Grund ein "ab" im Werbespruch.

Doch, der DAUERHAFTE Grundpreis beträgt IN KEINEM FALL 4,99 €

Also: an "Kilometer 100" ist nicht das selbe wie "bei Kilomneter 100", ab 4,99 ist nicht das gleiche wie "für 4,99".
Bei "für 4,99" wird ein dauerhafter Grundpreis versprochen, bei ab 4,99 nur ein dauerhafter Mindestpreis.

Sorry, jetzt wird es lächerlich!
Dann dürfte nach Deiner Meinung ja jemand mit DSL kostenlos werben, nur weil er am Anfang einen Freimonat gewährt.
Oder damit Du auch Dein Wort "ab" findest mit ab 0,01 €, wenn er einen Monat für 1 Cent anbietet...
Das ist doch sinnlos!

Einfach ausgedrückt: man sollte nur mit dem Werben dürfen, was man als tatsächlichen Grundpreis auch für die meiste Zeit bezahlt.

Also es reicht nicht, wahrheitsgemäß ein "ab 4,99" zu schreiben, du willst auch, dass das irgendwie mit dem Dauerpreis zusammenhängt. Nur dann kann mensch ja genauso fordern, dass bei einem Flug der Preis, mit den geworben wird, auch mit dem Zusammenhängt, was der durchschnittliche Fluggast zahlt, also Extra berechnete Kosten nur von einer Minderheit der Fluggäste in Anspruch genommen werden ...

Das ist doch was völlig anderes. Ich versuche es Dir mal aufzudröseln, in Klammern schreibe ich Dir das entsprechende auf die Telefonie umgemünzte hin:

-Ich möchte nach London fliegen (Ich möchte einen DSL Vertrag abschließen).
- Nun interessiert mich, was ich dafür insgesamt bezahle (Nun interessiert mich, was ich dafür monatlich bezahle) , ACHTUNG, Erläuterung für Dich und Garfield, da ihr wieder alles verdreht: ein Flug ist einmalig, ein DSL-Vertrag hat eine Laufzeit die ratierlich bezahlt wird, als interessiert mich diese Rate, sprich die Fixkosten.

- Wenn ich jetzt was trinken will oder viel Gepäck habe, zahle ich das extra (Wenn ich mehr Speed brauche oder einen Virenschutz inklusive haben möchte, zahle ich mehr)
- Habe ich weitere Vorteile, wie Meilen, vergünstigter Transport in die City etc., ist das schön diese zu bekommen, ändert aber nichts an meinem Flugpreis (Bekomme ich Gutschriften, Freimonate etc., ist das super, ändert aber nichts an den monatlichen Fixkosten)
- Mich interessiert nicht, was mein Sitznachbar bezahlt oder was der nutzt, ob er Extra-Gepäck etc. dabei hat und womit er den Flug bezahlt, ob mit Lastschrift oder Kreditkarte (Mich interessiert nicht, ob mein Nachbar mehr Optionen nutzt als ich und was der bezahlt)

Und wenn Du es jetzt immer noch nicht kapiert hast, dann gebe ich auch und rate Dir, mit Deinem Freund im Geiste mal einen zu trinken. Alles wird gut...

Na es darf jetzt nur noch mit dem tatsächlichen Endpreis geworben warden. Früher wurde mit Preis x geworben, dazu kamen Steuern, Treibstoffzuschläge, Buchungsgebühren etc. ...

Und du forderst, dass nur mit dem tatsächlichen Durchschnittspreis geworben werden darf. Ist doch so ziemlich das Gleiche.

So ein Blödsinn, wo habe ich das bitte auch nur ansatzweise gesagt?!?!?!?!
Ich habe gesagt, es sollte nur mit dem tatsächlichen Grundpreis geworben werden dürfen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
10.02.2016 09:36
Benutzer arndt1972 schrieb:
Sorry, jetzt wird es lächerlich! Dann dürfte nach Deiner Meinung ja jemand mit DSL kostenlos werben, nur weil er am Anfang einen Freimonat gewährt.

Einen Satz, in dem "kostenlos" mit "Ab" verbunden ist, kann ich mir grammatisch/semantisch nur schwer vorstellen. Und ohne "ab" heißt kostenlos natürlich "überhaupt keine Kosten".

Oder damit Du auch Dein Wort "ab" findest mit ab 0,01 €, wenn er einen Monat für 1 Cent anbietet...
Das ist doch sinnlos!

Seit wann erwartest du, dass der Inhalt von Werbung sinnvoll ist? Das _kann_ er im Einzelfall sein, aber aber 20 Min. Fernsehwerbung-Schauen sollten mehr als genug sein, um dich davon zu überzeugen, dass das nicht die Regel ist. Wenn sich ein Unternehmer (bzw. der ihn beratende Werbefritze) einen Vorteil davon verspricht, mit 1-Cent-Monatsbeträgen zu werden, auf die dann 49,99 oder was weiß ich was folgt, dann wird er es tun. Es dürfte die Angst vor verärgerten Kunden sein, die dafür sorgt, dass so was nicht jeden Tag passiert. Und natürlich ggf. der Verbraucherschutz.

-Ich möchte nach London fliegen (Ich möchte einen DSL Vertrag abschließen).
- Nun interessiert mich, was ich dafür insgesamt bezahle (Nun interessiert mich, was ich dafür monatlich bezahle) , ACHTUNG, Erläuterung für Dich und Garfield, da ihr wieder alles verdreht: ein Flug ist einmalig, ein DSL-Vertrag hat eine Laufzeit die ratierlich bezahlt wird, als interessiert mich diese Rate, sprich die Fixkosten.

Nun, das mit dem "ab" lässt sich ja so beschreiben: Fixkosten von 4,99 sowie variable Kosten, die ab dem 6. Monat anfallen (die sind variabel, weil sie eben nicht jeden Monat gleich hoch sind, sondern in den ersten 6 Monaten Null).

Aber so hast du das ja nicht gemeint, du willst die durchschnittliche Rate, bzw. die Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit wissen Nur die werden eben nicht durch einen Ausdruck "ab ..." beschrieben.

Und wenn du den Vergleich mit den Fluggesellschaften näher am DSL-Fall haben willst: stell dir ne Airline vor, die mit "ab 0,1 Cent pro Kilometer" wirbt, aber das gilt nur für die ersten 100 km, danach wirds teurer ...

- Wenn ich jetzt was trinken will oder viel Gepäck habe, zahle ich das extra (Wenn ich mehr Speed brauche oder einen Virenschutz inklusive haben möchte, zahle ich mehr)
- Habe ich weitere Vorteile, wie Meilen, vergünstigter Transport in die City etc., ist das schön diese zu bekommen, ändert aber nichts an meinem Flugpreis (Bekomme ich Gutschriften, Freimonate etc., ist das super, ändert aber nichts an den monatlichen Fixkosten)
- Mich interessiert nicht, was mein Sitznachbar bezahlt oder was der nutzt, ob er Extra-Gepäck etc. dabei hat und womit er den Flug bezahlt, ob mit Lastschrift oder Kreditkarte (Mich interessiert nicht, ob mein Nachbar mehr Optionen nutzt als ich und was der bezahlt)

Also bist du dafür, dass den Fluggesellschaften vorgeschrieben wird, dass Kosten, die garantiert anfallen (Flughafensteuer, Anteil an erhöhten Spritkosten o.ä.) im Flugpreis inbegriffen sein sollen. Ich hatte aus der Diskussion mit Garfield es so verstanden, als ob du da anderer Meinung gewesen bist.

Ich habe jetzt auch verstanden, dass du nichts gegen eine Datendrossel hast. Aber vielleicht hab ich da zu viel hineininterpretiert?

Der springende Punkt ist aber: der Wert, der dich interessiert (die durchschnittliche Rate, die Gesamtkosten oder gar die Höchstrate, die ab dem 6. Monat gezahlt wird) werden ja durch das "ab ..." gerade _nicht_ beschrieben. Du regst dich über nen Werbespruch auf, der nicht das enthält, was du wissen willst.

Und du forderst, dass nur mit dem tatsächlichen Durchschnittspreis geworben werden darf. Ist doch so ziemlich das Gleiche.

So ein Blödsinn, wo habe ich das bitte auch nur ansatzweise gesagt?!?!?!?!
Ich habe gesagt, es sollte nur mit dem tatsächlichen Grundpreis geworben werden dürfen.

Grundpreis ist 4,99, dazu kommt ab dem 6. Monat ein Aufpreis. Aber dich interessiert ja der Grundpreis von 4,99 nicht, du möchtest das, was du den "tatsächlichen Grundpreis" nennst wissen, also den eigentlichen Grundpreis plus Aufschlag (ab 6. Monat). Wobei nur nicht klar ist, ob du das Fehlen des Aufpreises in den ersten 6 Monaten nicht berücksichtigst (dann willst du den _H_ö_c_h_s_t_p_r_e_i_s_ wissen und nicht den Grundpreis) oder ob du das tust (dann willst du den Durchschnittspreis wissen).

Was du meintest war doch: du willst nicht alle möglichen Aufpreise (insbesondere keine, die mit Optionen zusammenhängen) wissen, sondern nur den für alle obligatorischen Aufpreis ab 6 Monaten. Der soll (als Höchstpreis im obigen Sinn, bzw. per Durchschnittspreis) genannt werden, nicht nur der Grundpreis von 4,99.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
10.02.2016 14:56
Also bist du dafür, dass den Fluggesellschaften vorgeschrieben wird, dass Kosten, die garantiert anfallen (Flughafensteuer, Anteil an erhöhten Spritkosten o.ä.) im Flugpreis inbegriffen sein sollen. Ich hatte aus der Diskussion mit Garfield es so verstanden, als ob du da anderer Meinung gewesen bist.

Das hat gar nichts mit meiner Meinung zu tun, sondern ich hatte geschrieben, daß dieses mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dort heißt es (sinngemäß) der (Mindest-) Flugpreis muß auf den 1. Blick erkennbar sein, sprich Du kannst für diesen Preis fliegen.

Hier fände ich es gut, wenn man auf den 1. Blick den regulären Grundpreis sieht. Alles andere ist ja nur ein Bonus und sollte auch so deklariert werden (z.B. reduzierte Grundgebühr in den ersten x-Monaten).

Ich habe jetzt auch verstanden, dass du nichts gegen eine Datendrossel hast. Aber vielleicht hab ich da zu viel hineininterpretiert?

Ich finde die Datendrossel okay und vor allem für die breite Masse gerecht. Wer mehr nutzt, soll auch mehr zahlen...

Du regst dich über nen
Werbespruch auf, der nicht das enthält, was du wissen willst.

Ich rege mich auf ist übertrieben, aber ich finde, daß wenn man schon alles und jedes regelt, dann kann man da zuerst ansetzen. Ich sehe ja, wenn ich dann auf den Banner geklickt habe, sofort, daß es uninteressant ist.

Grundpreis ist 4,99, dazu kommt ab dem 6. Monat ein Aufpreis. Aber dich interessiert ja der Grundpreis von 4,99 nicht, du möchtest das, was du den "tatsächlichen Grundpreis" nennst wissen, also den eigentlichen Grundpreis plus Aufschlag (ab 6. Monat). Wobei nur nicht klar ist, ob du das Fehlen des Aufpreises in den ersten 6 Monaten nicht berücksichtigst (dann willst du den _H_ö_c_h_s_t_p_r_e_i_s_ wissen und nicht den Grundpreis) oder ob du das tust (dann willst du den Durchschnittspreis wissen).

Hier ist Dein Denkfehler: die 4,99 € sind nicht der Grundpreis und der Rest Aufpreis, sondern der Grundpreis ist ja wohl das Dauerhafte, z.B. 24,99 €. Eben der Preis, den man dauerhaft zahlt (und das tut man für mindestens 18 Monate, wenn man nicht kündigt noch länger). Hier ist es so, daß man einen Rabatt in den ersten 6 Monaten bekommt und aber AUF DEN ERSTEN BLICK so tut, als sei dieses dauerhaft
Der Höchstpreis ist mir egal, den den lege ich ja fest, durch Optionen oder mehr Leistungen, die ich mitbcuhe oder eben lasse.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
11.02.2016 05:41
Benutzer arndt1972 schrieb:
Hier ist Dein Denkfehler: die 4,99 € sind nicht der Grundpreis und der Rest Aufpreis, sondern der Grundpreis ist ja wohl das Dauerhafte, z.B. 24,99 €.

Das hat mit Denkfehler nichts zu tun, das ist eine Frage der Definition. Und dass Anbieter bzw. deren Werbeteams sich stets die passende Definition raussuchen, setze ich als bekannt voraus.

Man kann es so definieren, wie ich es getan habe, und der Anbieter tut dies bestimmt ;)

Hier ist es so, daß man einen Rabatt in den ersten 6 Monaten bekommt und aber AUF DEN ERSTEN BLICK so tut, als sei dieses dauerhaft

Das das suggeriert wird, hab ich auch schon gesagt. Die Frage ist nur: wenn es nicht ausreicht, dass die Angaben formell korrekt sind (und das ist "ab 4,99" in dem Beispiel nun mal), sondern verboten werden soll, dass etwas suggeriert wird, warum nur in diesem Fall? Dann muss auch verboten werden, einen Drosseltarif als Flatrate zu bezeichnen (außer es wird mit der gedrosselten Datenrate geworben, denn dass in den ersten X GB eine höherer Rate angeboten wird, ist ja ein "Bonus" und nicht der Grundzustand). Und auch sonst muss dann logischerweise der Verbraucher vor falschen Suggestionen bewahrt werden.

Und bei dir hatte ich (wg. Garfields Äußerungen) den Eindruck, dass du in anderen Fällen dich gegen so einen Verbraucherschutz, wie du ihn hier forderst, gewandt hast.

Denn wie gesagt: der mündige Kunde liest das Wort "ab", weiß also, dass die 4,99 nur das untere Minimum ist, informiert sich darüber, welche Preise es sonst noch gibt und erfährt somit,. dass es ab dem 6. Monat teurer wird. Kein Grund sich zu beklagen ;) Außer mensch geht vom nicht so mündigen Kunden aus, der so dumm ist zu glauben, dass Werbung stets sinnvoll und fair formuliert ist und deshalb bei "ab 4,99" gleich denkt, das wäre ein Dauerpreis und das "ab" würde sich nur auf höhere Preise beziehen, die durch zugewählte Optionen zustande kommen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf helmut-wk
11.02.2016 10:49
Das das suggeriert wird, hab ich auch schon gesagt. Die Frage ist nur: wenn es nicht ausreicht, dass die Angaben formell korrekt sind (und das ist "ab 4,99" in dem Beispiel nun mal), sondern verboten werden soll, dass etwas suggeriert wird, warum nur in diesem Fall?

Ob nur in diesem Fall weiß ich nicht. Aber man hat so viel reglementiert und so viele Fußnoten eingeführt, Schriftgrößen festgelegt etc., dann sollte man, wenn man das so consequent macht, dieses doch erst Recht tun...

Und bei dir hatte ich (wg. Garfields Äußerungen) den Eindruck, dass du in anderen Fällen dich gegen so einen Verbraucherschutz, wie du ihn hier forderst, gewandt hast.

Ach ja der liebe Garfield...
Ich sage es mal direct: der dreht Dir alles und jedes im Mund um, lügt bewußt und bildet sich in seiner wirren Welt irgendwelche Thesen, die er Dir dann unterschieben will.

Es stimmt, daß ich der Meinung bin, daß der Kunde sich erst einmal selber schlau machen muß und nicht blind Verträge unterschrieben darf und dann nach dem Staat brüllt. Dazu stehe ich. Das ist aber ein anderes Thema, denn hier sehe ich ja die "Fußangeln" bevor ich abschließe (ich muß halt erst anklicken). Deswegen braucht da auch keine dritte Partei eingreifen. Aber jemanden bewußt erst einmal täuschen, indem man einen falschen Grundpreis vorgaukelt (bitte jetzt nicht wieder von vorne, ich sehe den Grundpreis als das an, was ich dauerhaft oder weit überwiegend bezahle).

Außer mensch geht vom nicht so mündigen Kunden aus,
der so dumm ist zu glauben, dass Werbung stets sinnvoll und fair formuliert ist und deshalb bei "ab 4,99" gleich denkt, das wäre ein Dauerpreis und das "ab" würde sich nur auf höhere Preise beziehen, die durch zugewählte Optionen zustande kommen.

Also als dumm bezeichne ich das nicht. Eigentlich ist es üblich, daß bei ab immer der günstigste Grundpreis genannt wird. Nochmal: ich sehe das dann auch und brauche kein Eingreifen, aber es ärgert mich, wenn man bewußt in die Irre führt.

Dabei sollten wir es dann auch belassen.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf arndt1972
12.02.2016 04:22
Benutzer arndt1972 schrieb:
Es stimmt, daß ich der Meinung bin, daß der Kunde sich erst einmal selber schlau machen muß und nicht blind Verträge unterschrieben darf und dann nach dem Staat brüllt. Dazu stehe ich. Das ist aber ein anderes Thema, denn hier sehe ich ja die "Fußangeln" bevor ich abschließe (ich muß halt erst anklicken).

Und was ist dann dein Problem?

Was du geschrieben hast klang ja durchaus danach, dass du "nach dem Staat brüllst". Ob du selber unterschrieben hast oder gewissermaßen stellvertretend für andere brüllst, denen zuzutrauen ist, dass sie wegen einem "ab 4,99" blind unterschreiben, ist dabei weniger wichtig. Nur ist es inkonsequent, wenn so ein "nach dem Staat brüllen" grundsätzlich abgelehnt wird.

Aber jemanden bewußt erst einmal täuschen, indem man einen falschen Grundpreis vorgaukelt (bitte jetzt nicht wieder von vorne, ich sehe den Grundpreis als das an, was ich dauerhaft oder weit überwiegend bezahle).

Wie gesagt: so was ist Definitionssache. Wobei ja das Wort Grundpreis in der Werbung nicht vorkam (oder?), und das "ab" den niedrigsten Monatspreis nannte. Insofern ist das streng juristisch keine Täuschung. Nur eben eine _etwas_ unübliche Formulierung.

Also als dumm bezeichne ich das nicht. Eigentlich ist es üblich, daß bei ab immer der günstigste Grundpreis genannt wird.

Nur dass Werbung nicht immer das Übliche nimmt, sollte auch bekannt sein. Und die Grenze zur Irreführung ist schon fließend.

Nochmal: ich sehe das dann auch und brauche kein Eingreifen, aber es ärgert mich, wenn man bewußt in die Irre führt.

Nun ja, wenn du zu einer Meldung, in der Primacom eine irreführende Werbung verboten wird, in der Zusatzkosten in Fußnoten o.ä. versteckt waren, als Kommentar schreibst: "Das ist nicht einmal das größte Übel", dann erweckt das schon den Eindruck, dass du bei dem größeren Übel dir ein analoges Gerichtsurteil (sprich: Verbot solcher Werbung) wünschst.
Menü
[2.1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf arndt1972
08.02.2016 15:46
Benutzer arndt1972 schrieb:
Der wird zwar suggeriert, aber eben nicht behauptet, schließlich steht da nicht ohne Grund ein "ab" im Werbespruch.

Doch, der DAUERHAFTE Grundpreis beträgt IN KEINEM FALL 4,99 €

Das wird ja auch nicht behauptet, nicht mal in der größten Schrift. Kennst Du die Bedeutung des Wörtchens "AB"?


Natürlich nicht! Das ist ja völliger Quatsch!!!!! Natürlich siggeriert ein ab, daß es auch teurer geht.
Aber wenn ich lese DSL ab 4,99 €, dann erwarte ich, daß dieses der günstigste DAUERHAFTE Grundpreis ist.

Du schaffst es doch tatsächlich, Dich in zwei aufeinander folgenden Sätzen zu widersprechen. Ja was denn nun? Wenn Du "ab" liest und Dir damit suggeriert wurde, dass es auch teurer geht, erwartest Du dennoch, dass dieser Preis dauerhaft gilt? Diese Logik muss man nicht verstehen, oder?
Ist zwar manchmal etwas schwierig, Deinen Sprüngen zu folgen, wenn Du von versteckten Informationen über Falschaussagen bei Extras landest, und wenn Du Dich dergestalt verheddert hast, dass Dir nur noch bleibt, Dich damit raus zu winden, der ANDERE würde was durcheinander werfen, aber Spaß macht's trotzdem.
Menü
[2.1.1.1.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
08.02.2016 16:34
LOL!!!!!!

Da hast Du Dich ja wieder mal schön blamiert...
Du bist so herrlich naiv! Ich habe manchmal nur ein schlechtes Gewissen, stellst Du Dich (vielleicht auch bewußt) so dumm an oder sollte man eher mit Dir Mitleid haben, weil irgendwo etwas fehlt?! Denn man sollte sich nicht über Schwache lustig machen.
Menü
[2.1.1.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
08.02.2016 16:40
Benutzer arndt1972 schrieb:
LOL!!!!!!

Da hast Du Dich ja wieder mal schön blamiert... Du bist so herrlich naiv! Ich habe manchmal nur ein schlechtes Gewissen, stellst Du Dich (vielleicht auch bewußt) so dumm an oder sollte man eher mit Dir Mitleid haben, weil irgendwo etwas fehlt?! Denn man sollte sich nicht über Schwache lustig machen.

Null Inhaltliches zum eigentlichen Beitrag. Nein, ich höre jetzt auf, da ich mich nicht über (argumentativ) Schwache lustig machen will. Du hast das letzte Wort.
Menü
[2.1.1.1.2] garfield antwortet auf arndt1972
08.02.2016 14:56
Benutzer arndt1972 schrieb:
Lies Dir mal durch was ich geschrieben habe.... Ich erwarte, daß dieses der mündige Bürger erkennt, das ist völlig klar.
Mir geht es auch nicht darum, ob das einer merkt oder nicht, sondern darum, daß die etwas suggerieren, was nicht der Fall ist, nämlich einen dauerhaften Grundpreis.

Ja, aber GENAU DAS merkt doch der "mündige Bürger". Er muss sich eben auch das Kleingedruckte und die Fußnoten durchlesen. So war jedenfalls bisher immer Deine Tour. Aus der verhaspelten Nummer kommst Du nicht mehr raus.

Eine Werbung ist irreführend, die DSL ab 4,99 € verspricht, aber ebend deutlich teurer ist.

Und der "mündige Bürger" merkt das.


Konkret: hbae neulich ein Banner erhalten bei Eplus als ich meine Rechnung ausgedruckt habe, auf der stand "Sonderkonditionen für Eplus-Kunden, DSL ab 4,99 € mtl.". Ich habe es angeklickt und stelle fest, ist eine Falschaussage. Also bitte so etwas gleich verhindern, den verar... kann ich mich alleine.

Falschaussage ist aber was anderes als eine korrekte, aber (z.B. in Fußnoten) versteckte Info, bzw. eine, die erst MIT der Fußnote komplett ist. Dass die Werbung STÄNDIG etwas suggeriert, was in den seltensten Fällen stimmt, sollte sich eigentlich schon rumgesprochen haben, sogar bei den "mündigsten" der Bürger.


Bei den Flügen hat man es doch auch so gemacht, da sehe ich meinen Gesamtpreis, den ich auch bezahle und weiß, aber, daß ich für Extras auch Extra zahle.

Auch darum ging es nicht. Es war nicht von Extras die Rede, sondern von Preisbestandteilen bzw. -bedingungen, um die der Kunde nicht drumrum kommt, die aber eben im Kleingedruckten oder Fußnoten versteckt wurden und erst MIT diesen die Gesamtinformation ergeben.

Aber für den "mündigen Bürger" ist das doch kein Problem, nicht wahr? (Vielleicht wird ja jetzt klar, warum mir bei Deinem ersten Beitrag vor Überraschung fast die Gabel aus der Hand fiel).

PS: Ich glaube, ich muss es nicht noch mal erklären, warum ich den "mündigen" Bürger in Anführungszeichen schreiben MUSS (ich wünschte, es wäre nicht nötig). Aber schön, dass wir es bei dieser Vera... nummer ähnlich sehen.
Menü
[2.1.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
08.02.2016 15:16
Ach Garfield, das ist wieder einmal nur peinlich!
Lesen und verstehen und nicht wie Du es machst. Mixen was nicht zusammen gehört und sich das ableiten, was man lessen will.

Für Dich nochmals klar:

Jeder ist selbst dafür verantwortlich welche Verträge er unterschreibt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn es Punkte gibt, die für einen nicht erkennbar waren, OBWOHL man sich alles durchliest oder es ungesetzlich ist.

Und wenn ich einen Banner OHNE FUSSNOTEN UND KLEINGEDRUCKTEM habe, dann kann ich erst erkennen welchen Preis ich wirklich zahle, wenn ich das anklicke. Das und nur das sollte verboten werden.

Meinetwegen auch Fernsehwerbungen mit gleichem Inhalt, in den Fußnoten in einer nicht lesbaren Schrift für 1-2 Sekunden eingeblendet warden und es unmöglich ist, diese zu lessen.
Menü
[2.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
08.02.2016 15:33
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ach Garfield, das ist wieder einmal nur peinlich! Lesen und verstehen und nicht wie Du es machst. Mixen was nicht zusammen gehört und sich das ableiten, was man lessen will.

Das hatte Dich übrigens der andere Forist auch schon gefragt: INWIEFERN? WAS GEHÖRT NICHT ZUSAMMEN?

Jeder ist selbst dafür verantwortlich welche Verträge er unterschreibt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn es Punkte gibt, die für einen nicht erkennbar waren, OBWOHL man sich alles durchliest oder es ungesetzlich ist.

Wenn sich der "mündige Bürger" ALLES durchgelesen hätte, wäre doch alles klar gewesen. (So Du jedenfalls früher immer). Aber im nächsten Satz schreibst Du ja selbst, dass man erst Banner oder Fußnoten anklicken müsste. Also hat sich der "mündige Bürger" eben NICHT ALLES durchgelesen.


Und wenn ich einen Banner OHNE FUSSNOTEN UND KLEINGEDRUCKTEM habe, dann kann ich erst erkennen welchen Preis ich wirklich zahle, wenn ich das anklicke. Das und nur das sollte verboten werden.

Wieso das denn? Bist Du denn kein "mündiger Bürger"? Überfordert mit dem Anklicken eines Banners oder dem Öffnen von Fußnoten? (Macht richtig Spaß, jetzt mal den "arndt" zu machen).


Meinetwegen auch Fernsehwerbungen mit gleichem Inhalt, in den Fußnoten in einer nicht lesbaren Schrift für 1-2 Sekunden eingeblendet warden und es unmöglich ist, diese zu lessen.

Das ist im Prinzip richtig, nur schließt Du während dieser Fernsehwerbung ja keinen diesbezüglichen Kauf ab. WENN Du das dann tust (Anruf, online usw. gilt wieder das Prinzip "mündiger Bürger").
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
08.02.2016 16:30
Wenn sich der "mündige Bürger" ALLES durchgelesen hätte, wäre doch alles klar gewesen. (So Du jedenfalls früher immer). Aber im nächsten Satz schreibst Du ja selbst, dass man erst Banner oder Fußnoten anklicken müsste. Also hat sich der "mündige Bürger" eben NICHT ALLES durchgelesen.

Bist Du so blöde oder stellst Du Dich wieder nur so an?!
Ich schrieb bereits, daß im Banner nichts davon steht. Das ist also die eine Sache. Ich lasse Dir deswegen unten nochmal meinen Originalsatz stehen. Da wurde sogar das Wichtigste groß geschrieben. Und Das hast Du echt nicht verstanden?!

Und nun kommt, speziell für Dich nochmal als kleinen Nichtversteher aufgedröselt die zweite Sache:

Jetzt habe ich das Banner angeklickt und nun bekomme ich alle Infos und alle Fußnoten. Das ist jetzt natürlich meine Aufgabe, sich alles durchzulesen und dann selbst zu entscheiden, will ich das oder nicht.

Und wenn ich einen Banner OHNE FUSSNOTEN UND KLEINGEDRUCKTEM habe, dann kann ich erst erkennen welchen Preis ich wirklich zahle, wenn ich das anklicke. Das und nur das sollte verboten
werden.
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
08.02.2016 16:38
Benutzer arndt1972 schrieb:
Bist Du so blöde oder stellst Du Dich wieder nur so an?! Ich schrieb bereits, daß im Banner nichts davon steht. Das ist also die eine Sache. Ich lasse Dir deswegen unten nochmal meinen Originalsatz stehen. Da wurde sogar das Wichtigste groß geschrieben. Und Das hast Du echt nicht verstanden?!

Ja, lass gut sein. Ist stets nur 'ne Frage der Zeit, bis Du ausfallend wirst. Dann bist Du bekanntlich am Ende Deines Lateins angelangt und Dir fällt nichts mehr ein.
Hast mir jedenfalls den trüben Tag sehr erheitert. Bis zum nächsten mal.