Thread
Menü

So ein Schwachsinn


18.02.2016 18:06 - Gestartet von präsidentwixen
Was ist mit Meinungsfreiheit? Wieder so ne populistische Aktion.
Menü
[1] hans91 antwortet auf präsidentwixen
19.02.2016 02:34

einmal geändert am 19.02.2016 02:36
Art. 5 (2) GG lesen und verstehen. Ich drücke es mal juristisch aus: Die Meinungsfreiheit unterliegt einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Das heißt, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranken in allen allgemeinen, einfachen Gesetzen und natürlich anderen verfassungsunmittelbaren Schranken findet. Das ist bspw. in den Straftatbeständen der Volksverhetzung oder Beleidigung einfachgesetzlich umgesetzt.
Menü
[1.1] jackieoh antwortet auf hans91
19.02.2016 10:28

2x geändert, zuletzt am 19.02.2016 10:38
Benutzer hans91 schrieb:
Art. 5 (2) GG lesen und verstehen. Ich drücke es mal juristisch aus: Die Meinungsfreiheit unterliegt einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Das heißt, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranken in allen allgemeinen, einfachen Gesetzen und natürlich anderen verfassungsunmittelbaren Schranken findet. Das ist bspw. in den Straftatbeständen der Volksverhetzung oder Beleidigung einfachgesetzlich umgesetzt.

Grundrechte dürfen auch nicht willkürlich und grenzenlos eingeschränkt werden. Das ergibt sich aus Art. 19 Abs. 1 u. 2 und diese Zusammenhänge sind nicht mal eben schnell erklärt. Es erscheint mir so, als würdest du das hier versuchen. Ein Studium der Rechtswissenschaften dauert nicht umsonst viele Jahre. Ob durch den Umgang mit 'Hass-Kommentaren' und in vielen anderen Fällen in denen Menscchen, die Bedenken hinsichtlich unbegrenzter Zuwanderung äußern, schnell als 'fremdenfeindlich' abgestempelt werden, ist nicht einfach, sondern, wie genau betrachtet die meisten rechtlichen Fragestellungen, im Gegenteil mit äußerster Sorgfalt zu prüfen.
Menü
[1.2] Rotbaertchen antwortet auf hans91
20.02.2016 16:28
Benutzer BASE STATION schrieb:
Das heißt im Klartext die Obrigkeit kann die Meinungsfreiheit beliebig einschränken weil sie bestimmt wer oder was das Volk verhext.

Nö.

Der ehemalige Sowjetbotschafter in Deutschland, Valentin Falin, hat mal in einem Interview gesagt: "Stalin hat mehr Kommunisten umgebracht als Hitler". Nach deutschem Recht drohen Falin für diese Behauptung bis zu 5 Jahre Knast.

Nö.

Wer glaubt in Deutschland gäbe es Meinungsfreiheit ist reif für noch ganz andere Märchen.

Wer glaubt, in Deutschland gäbe es gar keine Meinungsfreiheit, der glaubt die gefährlicheren Märchen.
Menü
[1.2.1] Rotbaertchen antwortet auf Rotbaertchen
20.02.2016 20:20
Im übrigen auch hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/umstrittener-eintrag-linke-politiker-laesst-wikipedia-de-sperren-a-590643.html

Wenn dies der stärkste Beweis sein soll, der Deine These von der fehlenden Meinungsfreiheit untermauert, können wir uns glücklich schätzen.

Ich hätte ja, um Probleme in Bezug auf die Meinungsfreiheit in Deutschland darzulegen, auf Deutschlands unrühmlichen Platz 12 bei der Pressefreiheit verwiesen, oder auf die weit verbreitete Obrigkeitshörigkeit, auf die Auskunftsfaulheit der Behörden, auf Fremdenhass und Unterdrückung von Berichterstattung, auf die Schreispirale oder Subkulturen und Sekten, die ihren Mitgliedern keinen differenzierenden Gedanken ermöglichen, nicht zu schweigen von mordenden Faschos, nie belangten Stasis, Aluhutträgern, Weltverschwörern etc. etc. etc.

Aber wenn Dich dieser eine Blogeintrag von 2008 zum Urteil bringt, es gäbe in Deutschland partout keine Meinungsfreiheit... dann ist das zwar logisch falsch, aber Deine gesetzlich geschützte Meinung. Viel Spaß damit!