Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer flyer213 schrieb:
Neni, der der kündigt (einstellt) hat die Portierung zu übernehmen.
Ist so NICHT korrekt. Deine Aussage würde bedeuten, wenn ein Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, der Anbieter den vertrag aufkündigt, müsse er zusätzlich dem Kunden noch die Portierung zahlen? Öh NÖ!
Abgesehen davon, man kann sich ja schön selber aussuchen, wohin man die Nummer mitnimmt. Sucht man sich eben nen Anbieter aus, der die Rückvergütung anbietet. Gegen gerechnet entstehen so also keine Kosten. Wo ist das Problem?
Nebenbei: In welchem Gesetz steht deine Aussage bitte geschrieben, dass derjenige zahlt, der kündigt? Es zahlt IMMER der Kunde, da ne Portierung schließlich selbst ausgesucht wird und kein Zwang ist.
Dann soll der Provider die Leistung erbringen und nicht noch am Wechsel verdienen, nicht alle neuen Provider zahlen eine <<<<<wechselprämie
Der "Nichtzahler" wird aber vielleicht keinen neuen Provider finden!
Nein, sollche Fälle schließe ich mal aus, und was ist mit dem Provider der die reistung nicht erbringen kann? Mit bis zu.... und das ein Leben lang.
Aber lassen wir mal das. Ich bleibe dabe,i wenn aus dem o-g- besagten Grund die Leistung eingestellt wird m u s s die Mitnahme kostenlos sein, vielleicht gibt es ja mal ein Urteil, dann sind wir schlauer