Benutzer daGiz schrieb:
Nu, der Kunde hat sich aber im Falle eines Laufzeitvertrages in eben diesem Vertrag rechtlich bindend verpflichtet, die Grundgebühr 24x zu zahlen, komme was wolle.
Das hat er nicht "komme was wolle", sondern unter der Voraussetzung, dass auch der Anbieter die vereinbarte Gegenleistung erbringt.
Würde sonst bedeuten: der Anbieter wäre also gezwungen(!), trotz gültigen Vertrages auf 240 € zu verzichten?
Dass der Anbieter *komplett* auf das weitere Monatsentgelt verzichten soll, hat eigentlich niemand verlangt. Unangemessen erscheint allerdings, wenn der Anbieter das alte und zusätzlich auch noch das neue Monatsentgelt haben will, ohne dass es irgendeine Anrechnung gibt.
Genauso könnt der Anbieter den Wunsch verwehren und sagen "Arschlecken, frag nochmal nach, wenn dein Vertrag erfüllt ist. Vorher gibts nix für dich".
Die rechtliche Frage dürfte wohl sein, ob es Vertragsbestandteil ist, dass der Kunde während der Laufzeit den Tarif wechseln kann.