Vertrag

Vorfälligkeit bei Drillisch: Neue Gebühr bei Tarifwechsel

Wer bei Anbietern der Drillisch-Gruppe seinen Tarif wechseln will, sollte vorsichtig sein. Drillisch hat einen neuen Wechselposten "Vorfälligkeit" eingeführt. Im schlechtesten Fall kann der Tarifwechsel so einige hundert Euro kosten.
Von Thorsten Neuhetzki

Drillisch führt eine neue Tarifwechselgebühr ein Drillisch führt eine neue Tarifwechselgebühr ein
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Update: Inzwischen gibt es zu der Vorfälligkeit eine neue Faktenlage. Durch einen Fehler bei Drillisch wurden die Wechselkosten auch dort angezeigt, wo sie nicht entstehen sollten. Alle Details dazu lesen Sie in einer aktuelleren Meldung. Der Text in dieser Meldung wurde nicht aktualisiert.

Wer einen (Mobilfunk-)Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit bucht, ist es gewohnt, dass er - will er vorzeitig in einen günstigeren Tarif wechseln - in der Regel die Grundkostendifferenz oder einen einmaligen Betrag zahlen muss. Manchmal wird auch beides fällig. Einige Anbieter berechnen auch einen einmaligen Betrag, möchte der Kunden ein Tarif-Upgrade durchführen und mehr Grundkosten beim Anbieter generieren. Bei den Anbietern der Drillisch-Gruppe gibt es nun bei einer vorzeitigen Tarifumstellung den Posten der "Vorfälligkeit". Das geht aus den Kundenmenüs der verschiedenen Mobilfunkmarken hervor, wie Überprüfungen der teltarif.de-Redaktion ergeben haben. Hier kann es passieren, dass Kunden für eine Umstellung des Tarifes - auch bei einem Upgrade - dreimal zur Kasse gebeten werden. Dabei können mehrere hundert Euro anfallen, wenn der Kunde in einem Tarif mit zwei Jahren Laufzeit steckt.

Im Einzelnen: Ein Tarifwechsel, der vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit greifen soll, bedeutet für den Kunden, dass er die Grundkosten, die bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit anfallen würden, sofort zu zahlen hat. Ist also beispielsweise noch ein Jahr des Vertrages offen und der Vertrag kostet monatlich 19,99 Euro, so berechnet Drillisch dem Kunden sofort 239,88 Euro. Hinzu kommen einmalig 29,99 Euro erneute Anschlusskosten. Zudem muss der Kunde seine neuen Grundkosten zahlen. Faktisch zahlt er also dreimal für die Umstellung seines Vertrages.

Dreifache Kosten: Alte Grundkosten, neue Grundkosten und Umstellung

Drillisch führt eine neue Tarifwechselgebühr ein Drillisch führt eine neue Tarifwechselgebühr ein
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Auch Kunden, die einen monatlich kündbaren Vertrag haben, können von der "Vorfälligkeit" betroffen sein. Sie ermöglicht es aber auch, den Tarif schneller umzustellen. Wäre regulär eine Umstellung am Ende eines Monats (Beispiel 29. Februar) erst zum 1. April möglich, um die Kündigungsfrist einzuhalten, so kann der Kunde bei Akzeptieren der Vorfälligkeit auch schon zum 1. März umstellen. Hier muss er "nur " einmal seine Grundkosten zusätzlich zahlen. Seit wann Drillisch diese Kosten berechnet, ist unklar.

Drillisch sagt zum Posten der Vorfälligkeit beispielsweise in seinen FAQ der Marke yourfone, dass die Entgelte bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zu sofort fällig werden. "Sie haben auch die Möglichkeit erst mit Vertragsende, ohne Berechnung dieser Kosten, einen Tarifwechsel zu beauftragen", heißt es dort weiter. Läuft ein Kunde online einen Tarifwechsel durch, so sieht er auch, wie Drillisch den mitunter hohen Posten versucht zu begründen: "Bei einem Tarifwechsel vor Ablauf der vereinbarten Tariflaufzeit, entstehen Kosten für die vorzeitige Beendigung (Vorfälligkeit)."

Warum derart hohe Kosten anfallen, obwohl der Kunde unter Umständen sogar höhere Grundkosten zahlt, bleibt unklar. Ebenso unklar ist, ob diese Vorfälligkeit bei allen Drillisch-Marken anfällt. Bestätigen können wir sie bei yourfone und Smartmobil, bei einer WinSIM-Karte der Redaktion wäre sie bei einer Tarifumstellung nicht angefallen.

Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme von Drillisch vor. Lesen Sie hier mehr dazu.

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