Benutzer BartS schrieb:
Eigentlicher Schaltungstermin meines Telekom-DSL-Anschlusses war der 16.04. Dieser verzögerte sich aus technischen Gründen bis Ende Mai, wobei für mich jedoch alles dafür sprach, dass der Vertrag dennoch am 16.04. in Kraft trat (beispielsweise erhielt ich keine korrigierte Vertragsbestätigung und auch auf der Rechnung wurden Gebühren ab 16.04. berechnet [allerdings aus o.g. Grund für den Zeitraum bis Ende Mai wieder gutgeschrieben]). Daher war mein Erstaunen um so größer als die Telekom Vodafone, zu denen ich in Kürze wechsele, den 26. Mai als Wechseltermin mitteilte.
Naja, das Procedere der Telekom war bei dir wohl etwas komplizierter, aber dennoch korrekt und eigentlich bei logischer Betrachtung auch eindeutig:
Der ursprüngliche Vertragsbeginn wurde bei dir mit 16.04. angesetzt und zunächst auch verrechnet, allerdings korrekt mittels Gutschrift bis zur tatsächlichen technischen Herstellung korrigiert.
Somit ist es naheliegend, daß als tatsächlicher Beginn deiner Bindungsfrist der tatsächliche Herstellungszeitpunkt gilt, ab dem du die Dienste nutzen kannst und ab dem du auch de facto erst dafür bezahlst.
Darauf zielt die Vereinbarung einer Bindungsfrist letztlich ab.
Natürlich wäre es auch zulässig gewesen, wenn die Telekom den 16.04. als Vertragsbeginn gewählt hätte. Da du dabei eine um ca. 1,5 Monate kürzere Vertragslaufzeit hättest, wäre dies nicht im Sinne der Telekom.