Umstritten

Wann beginnt der DSL-Vertrag: Das sagt ein Anwalt

Wenn Kunden ihren Internet-Vertrag nach eigener Auffassung rechtzeitig kündigen, signalisiert der Provider manchmal "Du warst zu spät" - der Kunde muss ein weiteres Jahr bezahlen. Zur Frage, wann der DSL-Vertrag eigentlich beginnt, haben wir einen Anwalt befragt.
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Viele Verbraucher stellen sich die Frage: Wann beginnt eigentlich ein DSL-Vertrag? An dem Tag, als der Kunde das Formular im Internet ausgefüllt und abgeschickt hat oder an dem er einen Vertrag im Laden abgeschlossen hat? Ist es der Tag, an dem vom Provider die Auf­trags­be­stätigung kam - oder gar der Tag, an dem der Anschluss dann geschaltet wird?

Dass es in dieser Frage mitunter große Verunsicherung gibt, zeigen diverse Anfragen an die Redaktion von teltarif.de. Meist fällt den Kunden die Falle erst auf, nachdem sie hineingeraten sind. Viele Internet-Kunden vermerken sich im Kalender den Tag drei Monate vor Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit, um an diesem Tag die Kündigung abzusenden. Doch dann kann es bereits zu spät sein.

Konkretes Beispiel: Schaltung erst nach zwei Monaten

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In einem aktuellen Fall hatte eine congstar-Kundin am 17. April 2012 die Auf­trags­be­stätigung für einen "congstar-komplett"-Anschluss erhalten. Darin war ursprünglich der Schalttermin 4. Mai 2012 genannt. Letztendlich erfolgte aufgrund diverser Verzögerungen die Schaltung aber erst am 19. Juni 2012, was congstar dann auch nochmals schriftlich bestätigte.

Die Kundin kündigte den Vertrag am 2. März 2016 in der Annahme, dass der Vertrag am 18. Juni ausläuft. Die Überraschung war dann allerdings groß, als congstar die Kündigung bestätigte - und zwar zum 4. Mai 2017 (!). Auf Nachfrage hat man der Kundin sowohl im Chat als auch am Telefon-Support bei congstar bestätigt, dass auch bei congstar die Verträge erst ab Leis­tungs­datum/Frei­schalt­datum laufen. So wie es - nach Auffassung der Kundin in Deutschland für alle anderen Verträge wie zum Beispiel Strom- oder Mobilfunkverträge üblich ist.

In diesem Fall sah dies der Kundenservice bei congstar anders. Nach einem Gespräch mit der Hotline sollte das Anliegen erneut geprüft werden und eigentlich mit einer Vertragsbeendigung zum 19. Juni 2016 angepasst werden. Doch dann kam keine 20 Minuten später eine Antwort per E-Mail, die für die Kundin überraschend war. Der Kündigungstermin für den 4. Mai 2017 blieb bestehen. Als Grund gab congstar den Termin der Auftragsbestätigung an. Weitere Anrufe bei der Hotline brachten kein Ergebnis.

Das sagt ein Anwalt zum Startdatum eines DSL-Vertrags

teltarif.de legte daraufhin den Fall einem Rechtsanwalt vor. Der Anwalt Matthias Böse von der Kanzlei Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner schreibt zu diesem Thema:

In [den] aktuellen AGB von congstar finde ich folgende Regelung: "Ver­trags­ver­hält­nisse über Standard­leistungen, für die eine Mindest­ver­trags­lauf­zeit von 24 Monaten vereinbart wurde, welche mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung beginnt, sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar." Sollte diese Regelung auch damals gegolten haben, was ich stark annehme, da sie branchenüblich ist, würde der Vertrag des Lesers mit Ablauf des 18.06.2016 enden. Sollte in [den] AGB nichts vereinbart sein, beginnt der Vertrag mit Abschluss des Vertrages. Dies wäre aber – insbesondere aus Sicht des Unternehmens – nicht sonderlich sinnvoll. Andere AGB, z.B. [die] AGB der Telekom selbst, sind in dieser Hinsicht nicht sonderlich transparent. Eine Regelung, die bereits auf den Abschluss des Vertrages abstellt oder auf das - vollkommen beliebige - Datum des Erhalts einer Auftragsbestätigung, dürften gegenüber Verbrauchern vermutlich nicht wirksam vereinbar und somit unbeachtlich sein.

Internet-Kunden müssen also momentan damit leben, dass die Sache bei jedem Provider unterschiedlich gehandhabt wird. Verbraucher sollten zu diesem Problem genau die AGB ihres Providers studieren, um herauszufinden, welches Datum der Provider als Startdatum für den Vertrag betrachtet. Es ist auch empfehlenswert, sich gegebenenfalls schon fünf bis sechs Monate vor dem fraglichen Termin mit der Materie zu beschäftigen, um den korrekten Kündigungstermin nicht zu verpassen.

Es wäre darüber hinaus sinnvoll, wenn die Provider in ihrer Kommunikation ganz klar herausstellen, wann denn nun der Vertrag begonnen hat. Zum Teil konnte teltarif.de in Kundenaccounts sehen, dass dort sogar das frühestmögliche Datum der Vertragsbeendigung aufgeführt war. Damit können die Kunden ohne Zweifel eine rechtzeitige Kündigung absenden. Dies sollten sich alle Provider zur Gewohnheit machen.

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