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Unter Beschuss? Das finde ich nicht


08.06.2016 15:28 - Gestartet von Beschder
Also wenn ein Anbieter unter Beschuss ist sieht das meiner Meinung nach anders aus. Teltarif schiesst nicht, die anderen Medien auch nicht und ein paar User sind wohl nicht das Maß der Dinge.

Nachdem die EU-Verordnung nun schon seit 6 Wochen von manchen Anbietern ignoriert wird frage ich mich ob sich da noch was ändert?

Da kein wirklich kritischer journalistischer Beitrag in der Presse, nicht nur bei teltarif.de nicht, zu finden war habe ich selbst mal bei der BNetzA und bei BASE nachgehakt. Von der Agentur erhielt ich unten aufgeführtes Schreiben welches keinen Interpretationsspielraum zulässt und auch keine "Taktungsdifferenzen" und ähnlichen Nonsens beschreibt.

Von BASE bekomme ich nichtssagende Antworten à la "die Preise entsprechen der EU Verordnung und der BEREC" jedoch kein Wort wie sich dieser errechnet... schlau!

Ich habe schon diverse male an den Autor Molenda per Mail geschrieben, leider bisher ohne Ergebnis. Warum kuscht teltarif hier?!

Ich wünsche mir von einem Fachmagazin eine gezielte Aufklärung und Vorgehensweise gegen diese Anbieter. Es wäre ein leichtes mit einem Vertrag ein paar Minuten im EU_Ausland zu telefonieren und danach bis vor Gericht darüber zu streiten ob die berechneten Preise in Ordnung sind. Rechnung beanstanden, strittigen Betrag kürzen, basta! Knickt der Anbieter ein oder nicht? Wem gibt das Gericht Recht?
Ich hätte es gemacht, allerdings kann ich mir eine gesperrte SIM nicht leisten und zudem ist es nicht meine Aufgabe.

Also bitte teltarif: Setzt mal bitte ein Ausrufezeichen.

Hier nun der Text der Bundesnetzagentur welche keinen Spielraum bei den Preisen zulässt:

"Verbraucherservice der Bundesnetzagentur



Sehr geehrter Beschder,



vielen Dank für Ihre E-Mail.



Grundsätzlich können Mobilfunkanbieter in der Übergangsphase vom 30.04.2016 bis zum 14.06.2017 Aufschläge auf ihre nationalen Tarife erheben. Nach Ablauf der Übergangsphase sollen die Endkunden im Rahmen einer angemessenen Nutzung ihre mobilen Endgeräte in der gesamten EU genauso nutzen können, wie sie es innerhalb ihrer nationalen Nutzung gewohnt sind. Die Regelungen zu diesem sog. „roam like at home“-Prinzip (RLAH) finden sich insbesondere in der EU Verordnung 2015/2120 vom 25.11.2015. In der Übergangsphase vom 30.04.2016 hin zum RLAH ab dem 15.06.2017 gilt gem. Artikel 6f insoweit RLAH plus eines Aufschlags im Rahmen von Obergrenzen (RLAH).



In Artikel 6e der Verordnung finden sich die Anforderungen für die Erhebung von Aufschlägen. Die Aufschläge betragen (netto) für ankommende Gespräche 0,0114€, für abgehende Gespräche 0,05€, für abgehende SMS 0,02€ und für mobile Daten 0,05€ (Artikel 6e Abs. 1 Buchstabe a). Des Weiteren sieht die Verordnung - sofern ein Roaminganbieter einen Aufschlag für die Nutzung regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene erhebt - vor, dass die Summe des inländischen Endkundenpreises und des Aufschlages bestimmte Obergrenzen (netto) für abgehende Anrufe (0,19€ pro Minute), SMS (0,06€ pro SMS) und Datennutzung (0,20€ pro Megabyte) nicht überschreitet (Artikel 6e Abs. 1 Buchstabe b).



Beispiel 1: Es wird kein Aufschlag auf den nationalen Preis einer SMS erhoben. Den Preis (brutto) i.H.v. 0,09€ pro SMS berechnet ein Anbieter im Rahmen der Prepaid Tarife sowohl national, als auch im EU-Ausland. In diesem Beispiel zahlt der Kunde somit denselben Preis im EU-Ausland wie bei dem Versand einer SMS im Heimnetz. Da hier kein Aufschlag erhoben wird, gelten insoweit auch nicht die Obergrenzen der EU-Verordnung. Die Vorgaben zu den Höchstgrenzen gelten nur für den Fall, dass ein Aufschlag erhoben wird. Dies folgt aus Artikel 6e Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: „Erhebt ein Roaminganbieter einen Aufschlag für die Nutzung regulierter Roamingdienste“.


Beispiel 2: Ein Anbieter berechnet im Rahmen der inkludierten Leistungen (50 Minuten Sprachtelefonie, 200 SMS und 200 MB Datennutzung) bei Nutzung im EU Ausland zunächst die zulässigen Aufschläge (brutto) in Höhe von 0,0595€ für abgehende Gespräche, 0,0238€ für den SMS-Versand und 0,0595€ für die mobile Datennutzung. Nach Verbrauch der inkludierten Leistungen des Tarifs werden keine weiteren Aufschläge berechnet.
Gemäß der „angenommenen“ Preisübersicht berechnet der Anbieter nach Verbrauch des inkludierten Volumens national (brutto) 0,29€ pro abgehenden Anruf und 0,19€ pro SMS. Aus den „angenommenen“ Preisinformationen geht des Weiteren hervor, dass der Anbieter nach Verbrauch der inkludierten Datenmenge im EU-Ausland 0,0595€ pro Megabyte Daten berechnet. Voraussetzung zur Nutzung von Daten, die über die monatlich enthaltenen 200MB hinausgehen, ist die Zubuchung eines Datenpakets „MobileInternet Upgrade“ i.H.v. 2,00€. Das zusätzliche Datenvolumen von 100MB kann sowohl national, als auch im Rahmen des Roamings verbraucht werden. Sofern diese Preise zugrunde liegen, wären diese aufgrund der weiter oben geschilderten Aufschlagssystematik nicht zu beanstanden. Der Kunde zahlt auch im zweiten Beispiel nach Ablauf der inkludierten Gesprächsminuten und SMS denselben Preis im EU-Ausland wie bei einer Nutzung zuhause.


Bezüglich der Frage hinsichtlich der Voreinstellung von Roaming Tarifen, kann ich Ihnen mitteilen, dass der voreingestellte Tarif dem nationalen Tarif entsprechen muss.
Dem Mobilfunkanbieter ist es in der Zeit bis zum 14.06.2017 jedoch jederzeit möglich, Zuschläge zu den nationalen Entgelten zu berechnen. Ich möchte Ihnen dies anhand eines Beispiels kurz erörtern.
Ein Kunde verfügt über eine Flatrate, welche Sprachtelefonie, SMS und Daten beinhaltet. Diese Flatrate kostet einen monatlich festen Betrag. Für die Nutzung der einzelnen Leistungen fallen national keine weiteren Gebühren an. In diesem Fall zahlt der Kunde beim Roaming in der EU den nationalen Preis pro Einheit im vorliegenden Fall also 0€- plus den entsprechenden Aufschlag für die Leistung.

Die Aufschläge betragen (netto) für ankommende Gespräche 0,0114€, für abgehende Gespräche 0,05€, für abgehende SMS 0,02€ und für mobile Daten 0,05€. Sofern Aufschläge vom Mobilfunkanbieter berechnet werden, darf der Endkundenpreis (netto) die Höchstgrenzen von 0,19€ pro Minute für abgehende Gespräche, 0,06€ für abgehende SMS und 0,20€ pro genutztem Megabyte nicht überschreiten. Für mein Beispiel bedeutet dies, dass dem Kunde in der Europäischen Union bestenfalls keine zusätzlichen Kosten entstehen, maximal jedoch die dem jeweiligen Dienst entsprechenden Aufschläge zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden können.


Abschließend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur nicht zuletzt auch aufgrund von Verbraucherbeschwerden auf Probleme der Umsetzung der geltenden Regelungen der Verordnung durch die Mobilfunkteilnehmer aufmerksam geworden ist und sich derzeit in klärenden Gesprächen mit Mobilfunkanbietern befindet.







Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bund­esnetzagentur.de

07.06.2016"

Gruß
Beschder
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[1] arndt1972 antwortet auf Beschder
10.06.2016 09:47
Teltarif enttäuscht hier wirklich auf ganzer Linie!!!!!
Ich kann ja verstheen, wenn man wenigstens schreiben würde man recherchiert oder macht Druck, aber gar nichts machen und auf persönliche Mails nicht einmal reagieren, das ist echt arm.
Schade! Da hätte ich gerade von Euch mehr erwartet....
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[1.1] Molenda antwortet auf arndt1972
10.06.2016 17:54
Benutzer arndt1972 schrieb:
Teltarif enttäuscht hier wirklich auf ganzer Linie!!!!! Ich kann ja verstheen, wenn man wenigstens schreiben würde man recherchiert oder macht Druck, aber gar nichts machen und auf persönliche Mails nicht einmal reagieren, das ist echt arm. Schade! Da hätte ich gerade von Euch mehr erwartet....

Hallo arndt, hallo Beschder,

schade, dass Ihr enttäuscht seid. Es ist jedoch nicht so, dass wir das Thema ignoriert hätten. Wir bleiben dran, nur liegt es nicht in unserer Hand, die Prozesse bei Providern und Behörden zu beschleunigen. Soweit ich das sehe, gibt es nur wenige Fortschritte zu berichten. Ein Nachdreh ist aber für nächste Woche geplant, ich bin dabei, mich wieder einzuarbeiten. (Ich war in der letzten Zeit im Urlaub und auf Fortbildungen).

Zudem hab ich Dir, Beschder, durchaus geantwortet!
Auf liegen gebliebene Mails habe ich nun reagiert, arndt. Sollte Deine Anfrage nicht beantwortet worden sein, bitte schick sie mir noch einmal.

Zu Deinem Vorschlag, Beschder, juristisch gegen Telefónica vorzugehen: Da hast Du etwas grundsätzlich missverstanden, dies ist keine journalistische Aufgabe.
Sollte jemand klagen (Kunde/n, Verband etc.), werden wir dies selbstverständlich begleiten.

Also nach wie vor: Mein Interesse an Thema ist da. Danke daher für das Weiterleiten des Schreibens (das wir beispielsweise trotz Anfrage nicht (!) bekommen haben und das m.E. aber auch wenig Neues bringt).

Ich schätze den Kontakt mit interessierten Lesern sehr. Unterstellungen, dass ich kuschen würde und Anschreiben ignoriere, kann ich persönlich jedoch nicht leiden und bitte, von so etwas abzusehen.

Beste Grüße,
Daniel Molenda
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[1.1.1] arndt1972 antwortet auf Molenda
13.06.2016 13:14
Hallo arndt, hallo Beschder,

schade, dass Ihr enttäuscht seid. Es ist jedoch nicht so, dass wir das Thema ignoriert hätten. Wir bleiben dran, nur liegt es nicht in unserer Hand, die Prozesse bei Providern und Behörden zu beschleunigen. Soweit ich das sehe, gibt es nur wenige Fortschritte zu berichten. Ein Nachdreh ist aber für nächste Woche geplant, ich bin dabei, mich wieder einzuarbeiten. (Ich war in der letzten Zeit im Urlaub und auf Fortbildungen).

Es geht doch gar nicht darum Prozesse zu beschleunigen, natürlich könnt ihr das nicht. Aber es gibt hier meines Wissens nach nicht einen eindeutigen Artikel, in dem ihr klar Stellung gegen O2 bezieht. Denn die Regelung ist eindeutig. Das sagt ja selbst die BNetzA so (schriebe Schreiben von Beschder). Warum kann Teltarif das Kind den nicht bei Namen nennen und offen darüber berichten, daß hier anscheinend Kunden über den Tisch gezogen werden? Ihr solltet doch wissen, daß so etwas eine Sache deutlich beschleunigt. Man muß nur klar formulieren, daß alle Netzbetreiber bis auf O2 die Verordnung korrekt umsetzen. Das würde deutlichen Druck erzeugen und auch andere Verbrauchervertreter an die Öffentlichkeit treiben. Es zitieren ja genug Rundfunkmedien Teltarif....

Zudem hab ich Dir, Beschder, durchaus geantwortet! Auf liegen gebliebene Mails habe ich nun reagiert, arndt. Sollte Deine Anfrage nicht beantwortet worden sein, bitte schick sie mir noch einmal.

Naja, die Fragen wie den die Umsetzung der neuen Regelung bei Flatrates auszusehen hat, kam schon von mir im Oktober/November letzten Jahres. Die Aussagen, daß sich Telefonica daran nicht halt vor mindestens 2 Monaten und das nicht nur von mir. Dann eine Aussage "nun habe ich reagiert" finde ich dann unzureichend.