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EU-Verordnung bietet Interpretationsspielraum?


03.05.2016 08:27 - Gestartet von platon
Ich verstehe nicht ganz warum
"In Situationen, in denen es keine spezifischen inländischen Endkundenpreise gibt, die als Grundlage für einen regulierten Endkunden-Roamingdienst verwendet werden könnten (z. B. im Falle von unbeschränkten Inlandstarifen, von Paketen oder von Inlandstarifen, die keine Daten umfassen), sollte der inländische Endkundenpreis dem Entgeltmechanismus entsprechen, der zur Anwendung käme, wenn der Kunde in seinem Mitgliedstaat den Inlandstarif in Anspruch nähme."
Interpretationsspielraum im Sinne von Telefonica bieten sollte?
Der Passus sorgt ja gerade dafür, daß auch Flats und Pakete aus dem Heimatnetz im Roaming gelten müssen. Es haben eben im Roaming die gleichen Tarifmechanismen zu greifen, als ob der Kunde sich im Heimatnetz befinden würde.
Der einzige Punkt den ich als ggf. interpretationsbedürftig ansehe, sind die Preise IN ausländische Netze im Roaming, da es hier in der Regel einen festgelegten (hohen) Preis aus dem Heimatnetz gibt.
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[1] Glücklich, wer an der Grenze wohnt
Chris111 antwortet auf platon
03.05.2016 09:52

3x geändert, zuletzt am 03.05.2016 10:18
Benutzer platon schrieb:
.......
Der einzige Punkt den ich als ggf. interpretationsbedürftig ansehe, sind die Preise IN ausländische Netze im Roaming, da es hier in der Regel einen festgelegten (hohen) Preis aus dem Heimatnetz gibt.

Dieser Punkt führt ja zu der paradoxen Situation, dass es in den letzten Jahren meist günstiger war, von z. B. Frankreich nach Polen zu telefonieren als von Deutschland aus. In den neuen Red Tarifen z.B. kostet eine Minute von D aus nach EU ca. 80 cent/Minute (nebenbei bermerkt ist es mit dem neuen Call Ya Tarif deutlich günstiger...), von Europa nach Europa ist es inklusive.
Also der, der viel VON Deutschland aus IN die EU telefonieren will, kann sich glücklich schätzen, wenn er sich in ein ausländisches Netz einbuchen kann, weil er an der Grenze wohnt.

Und genau das wundert mich, denn wenn ich die neue EU Verordnung richtig lese, wäre es ab 30.4.2016 möglich, die nationalen Tarife im Ausland zu 100% gelten zu lassen, also auch saftige Preise von Frankreich nach Frankreich, also genauso teuer wie von D nach Frankreich?

Aber, wie gesagt, dieser Punkt ist interessant, ist aber auch der EINZIG - für mich -unklare Punkt der Verordnung.
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[2] Beschder antwortet auf platon
03.05.2016 14:17
Benutzer platon schrieb:
Ich verstehe nicht ganz warum "In Situationen, in denen es..... wenn der Kunde in seinem Mitgliedstaat den Inlandstarif in Anspruch nähme."

Interpretationsspielraum im Sinne von Telefonica bieten sollte?

Versteht wohl keiner.

Der Passus sorgt ja gerade dafür, daß auch Flats und Pakete aus dem Heimatnetz im Roaming gelten müssen. Es haben eben im Roaming die gleichen Tarifmechanismen zu greifen, als ob der Kunde sich im Heimatnetz befinden würde.

Die Verordnung ist sehr einfach und die Anbieter werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bald zum Umdenken gezwungen werden.


Der einzige Punkt den ich als ggf. interpretationsbedürftig ansehe, sind die Preise IN ausländische Netze im Roaming, da es hier in der Regel einen festgelegten (hohen) Preis aus dem Heimatnetz gibt.

Eigentlich auch nicht. Wenn Aufschläge genommen werden kostet es EU-weit max. 22 Cent oder eben die typischen vertraglich vereinbarten Preise, meinetwegen 99Cent/Minute.

Der Anbieter Simquadrat erhebt keine Aufschläge, rechnet wie im Inland ab. Allerdings gelten die Pakete für Sprache und Daten eben auch nicht im EU-Ausland. Ob das nun wieder regelkonform ist da ja "Roam like at home" gilt....

"Molenda ermittelt" .... geht in die nächste Runde.

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[2.1] say-hello-to antwortet auf Beschder
03.05.2016 17:49
Das lustige ist, dass nach Interpretation von o2 ab 15. Juni 2017 die Gesprächsminute 9 + 6 Cent kosten müsste, selbst wenn man eine Flat hat.