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Anschwärzen erlauben


12.06.2016 09:50 - Gestartet von Mayian

Ich würde gerne mal die Bilder meiner Dashcam manchmal zur Polizei bringen..

"Schauen sie mal wie der Verkehrsteilnehmer mit einer Hand beim Linksabbiegen eirig in die Kurve fuhrt und fast noch einen Fußgänger überfahren hätte."

Doch in so einem Fall interessiert die Polizei sich eher für den halb illegalen Einsatz der Dashcam und das Beweisvideo ist unzulässig.



Umgedreht zu Fuß gehe ich inzwischen nicht mehr über die Straße, wenn ich jemand mit einem Handy am Ohr im Kreuzungsbereich sehe.


Letztendlich ist es wirklich schlimmer denje geworden.



Andererseits gefällt mir aber auch nicht, dass das Handy nur bei ausgeschalteten Motor kurz mal in die Hand genommen werden kann. Ich selbst kann mein Handy nur bei eingeschalteten Motors mit dem Radio verbinden. Motor einschalten, dabei geht das Radio kurz wieder aus, BT Verbindung unterbrochen und es verbindet nicht automatisch neu. -> Ein technisch bedingter Teufelskreis.

Ab und zu ist Telefonieren während der Fahrt leider Notwendig. Im Stau. Für Fahranweisungen an Stellen wo man einfach nirgendwo an die Seite fahren kann.


Es sollte schon erlaubt sein (zumindest mal schnell auf BT verbinden zu klicken - was man ja geübt Blind kann), aber nur mit etwas Sachverstand über die Situation. Leider aber überschätzen sich fast alle, was auch die Unfallstatistiken zeigen.