Benutzer ÖhmmmTja schrieb:
War wohl eher ein Scherz - das mit den Sonnenbrillen , oder ? Das kann sich wirklich bloß ein Politiker ausdenken, der sich mit Privacy Glass im Fond eines 500SE durch die Gegend chauffieren lässt. *kopfschüttel*
Wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kommt so ein Quatsch heraus, wie ihn teltarif hier veröffentlicht. In der Bundesratsdrucksache wird explizit das Gegenteil dargestellt:
"Die Vorschrift gewährleistet geschlechtsneutral die Erkennbarkeit der das Kraftfahrzeug führenden Person während der Verkehrsteilnahme. Verdecken oder Verhüllen bedeutet, dass das Gesicht mit seinen ausschlaggebenden Zügen wie Auge, Nase, Mund nicht mehr erkennbar ist. Damit fallen weder reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Mütze, Kappe, Kopftuch, Perücke) unter das Verbot, noch eine Gesichtsbemalung, -behaarung oder etwaiger Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), noch die Sicht erhaltene oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen, im Wesentlichen aber die Erkennbarkeit der Gesichtszüge nicht beeinträchtigen. Unter das Verbot fällt damit das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dies stellt auch kein Übermaß dar, schließlich sind solche Gesichtsbedeckungen jederzeit ohne großen Aufwand auf- und absetzbar."