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Sonnenbrillen?


09.06.2017 22:18 - Gestartet von mp47807
Oh ja, ich freu mich schon drauf, wenn im Sommer bei schönem Wetter oder im Winter bei tief stehender Sonne, die Hälfte der Autofahrer im Blindflug unterwegs ist und es alle 2 Minuten kracht, weil dem Staat vielleicht 20€ entgehen könnten, wegen eines nicht identifizierbaren Autofahrers. Diese Sonnenblende im Auto reicht nämlich meist nicht aus.
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[1] Otomo antwortet auf mp47807
10.06.2017 13:59
von der UV-Schädigung des Auges ohne Sonnenbrille mal ganz abzusehen
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[1.1] ÖhmmmTja antwortet auf Otomo
10.06.2017 14:40
War wohl eher ein Scherz - das mit den Sonnenbrillen , oder ? Das kann sich wirklich bloß ein Politiker ausdenken, der sich mit Privacy Glass im Fond eines 500SE durch die Gegend chauffieren lässt. *kopfschüttel*
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[1.1.1] strunz77 antwortet auf ÖhmmmTja
11.06.2017 13:53

3x geändert, zuletzt am 11.06.2017 13:56
Benutzer ÖhmmmTja schrieb:
War wohl eher ein Scherz - das mit den Sonnenbrillen , oder ? Das kann sich wirklich bloß ein Politiker ausdenken, der sich mit Privacy Glass im Fond eines 500SE durch die Gegend chauffieren lässt. *kopfschüttel*

Wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kommt so ein Quatsch heraus, wie ihn teltarif hier veröffentlicht. In der Bundesratsdrucksache wird explizit das Gegenteil dargestellt:

"Die Vorschrift gewährleistet geschlechtsneutral die Erkennbarkeit der das Kraftfahrzeug führenden Person während der Verkehrsteilnahme. Verdecken oder Verhüllen bedeutet, dass das Gesicht mit seinen ausschlaggebenden Zügen wie Auge, Nase, Mund nicht mehr erkennbar ist. Damit fallen weder reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Mütze, Kappe, Kopftuch, Perücke) unter das Verbot, noch eine Gesichtsbemalung, -behaarung oder etwaiger Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), noch die Sicht erhaltene oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen, im Wesentlichen aber die Erkennbarkeit der Gesichtszüge nicht beeinträchtigen. Unter das Verbot fällt damit das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Dies stellt auch kein Übermaß dar, schließlich sind solche Gesichtsbedeckungen jederzeit ohne großen Aufwand auf- und absetzbar."