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Kontrolle? - Ich weiß es ich weiß es


01.11.2001 18:34 - Gestartet von Fernsprecherin0815
Meine Vermutung: Gar nichts von beiden, geprüft wird der Name. :-) Auch wenn Du bei einem Vertragsabschluß etwa einen Personalausweis vorlegst, hat der Händler selbstverständlich keine Möglichkeit, das mit dem zuständigen Paßamt abzugleichen. Ich vermute, daß die Angabe der Nummer eher wettbewerbsrechtliche Ursachen hat: Dann kann im Zweifel die Vorlage des Ausweises eher glaubhaft gemacht und im Zweifel gerichtlich überprüft werden.