Benutzer fuchs-ass schrieb:
Damit erfüllt GELSEN-NET die gesetzlichen Vorgaben zur Routerfreiheit ab dem 01.08.2016 vollumfänglich.
Aus dem Gesetzestext lässt sich eine Bereitstellung der Zugangsdaten für Bestandskunden nicht ableiten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass GELSEN-NET die Zugangsdaten aktuell nicht an Bestandskunden herausgibt.
Damit liegen sie m.M. falsch, denn zitierter Artikel besagt auch zuerst:
"Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. "
Der von Gelsen-Net zitierte Abschnitt betrifft nur Neuverträge, so dass die Neukunden nicht langwierig nachfragen müssen. Bestandskunden müssen aktiv selbst nachfragen und Auskunft ist m.M. nach o. zitiertem Abschnitt zu erteilen. Der Gesetzgeber hat mal wieder nicht die Spitzfindigkeiten mancher Anbieter bedacht.