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Hat der Autor das Urteil verstanden?


07.08.2016 21:37 - Gestartet von der_inquisitor
Die Überschrift des Artikels ist - wie leider so oft bei juristischen Themen - mal wieder voll daneben.
Hier ging es nicht um einen Verkäufer, der mit falschen Angaben warb, sondern um die Zurechenbarkeit falscher Angaben, die der Betreiber einer Verkaufsplattform machte. Daß man nicht mit falschen Angaben werben darf, dürfte im übrigen auch jeder dreijährige wissen und bedarf sicherlich keiner höchstgerichtlichen Klärung.
Ein vernünftiger Tenor wäre beispielsweise gewesen:
"Verkäufer haften für Angebotsbeschreibung von Verkaufsplattformen"

Im übrigen verweisen die beiden Links auf strafrechtliche Urteile, nämlich wegen fahrlässiger Tötung und erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge.