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Vorsintflutlich


02.01.2017 10:27 - Gestartet von garfield
Zitat: "Nach den gesetzlichen Vorgaben muss sich die Ortsnetz-Rufnummer in dem Vorwahlbereich befinden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat."

Das ist ein Schwachsinn, der auch endlich gekippt gehört. Was soll das in Zeiten, wo mich jemand aus Firma XY mit Bonner Vorwahl im Display anruft, die Person aber in Karlsruhe sitzt - oder ich umgekehrt "in Bonn" anrufe und es geht eine Person in Leipzig ran. Was interessiert mich das? Bin ich dadurch "betrogen" worden? Fühle ich mich unwohl, wenn ich eine Handynummer anrufe und nicht weiß, in welchem Umkreis sich die Person befindet?
Heute, wo jeder seinen Telefonanschluss mit sich herum tragen kann, sei es als Handy, als 032er Nummer oder eben dank VoIP, wo ein Anbieter aus Berlin, wo er seinen Nummernbereich hat, keinem Münchner eine Nummer geben darf, weil der woanders wohnt. Nein, der Anbieter muss bundesweit für jedes Kleinkleckersdorf Nummern aus deren Vorwahlbereich reservieren lassen, damit er von dort Kunden akzeptieren darf.
Dann sollen sie es so machen wie bei Kfz-Kennzeichen, wo jeder seins mitnehmen kann, auch wenn er weit weg umzieht. Oder die Regulierungsbehörde soll endlich die Telefonfirmen zwingen, die ortsungebundenen 032er so zu tarifieren wie jedes "Ferngespräch" zu einer "normalen" Ortsvorwahl. Denn gerade weil das nicht der Fall ist, will keiner diese eigentlich recht sinnvolle Vorwahl haben.
Das ist der gleiche Blödsinn wie die 01805er Nummern, die damals als Faxnummern vergeben wurden. Ich würde mich auch weigern, sowas anzurufen.

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[1] hruprecht antwortet auf garfield
16.03.2017 10:44
Kann Ihnen nur zustimmen. Ich habe das so gelöst, daß ich eine 0340 (Dessau) Nummer habe die auf den Namen meiner Mutter (wohnt dort) läuft. Bin nicht in Dessau aber habe eine Nummer von dort. Sie hat kein Internet und wird es (höheres Alter) auch nicht nutzen. Aber proforma juristisch legal ist es.