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ärgern sich die Kunden schwarz?


13.02.2017 17:05 - Gestartet von legro
einmal geändert am 13.02.2017 17:06
Wenn schon das iPhone seine schwarze Farbe verliert, so können sich dann halt die Kunden aufgrund von verweigerten Garantieleistungen ver-apple-t fühlen und sich komplett schwarz ärgern. ;-(
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[1] Whoami antwortet auf legro
14.02.2017 08:58
Schuld sind am Ende doch wieder die Anbieter die das Handy dem Kunden verkauft haben ;)
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[1.1] legro antwortet auf Whoami
14.02.2017 12:40
Benutzer Whoami schrieb:
Schuld sind am Ende doch wieder die Anbieter die das Handy dem Kunden verkauft haben ;)

In der Tat! Am Ende haftet der Händler für die gesetzlich zugesicherte Garantieleistung und muss sie gar aus eigener Tasche zahlen.

Profit: Amarica first
Guarantee: America last.
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[1.1.1] daGiz antwortet auf legro
14.02.2017 12:59
Benutzer legro schrieb:

In der Tat! Am Ende haftet der Händler für die gesetzlich zugesicherte Garantieleistung und muss sie gar aus eigener Tasche zahlen.

Falsch! Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung des Händlers. Garantie ist ne freiwillige Sache des Herstellers. Sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Speziell jetzt in diesem Fall ist das eine rein optische Sache der Abnutzung. Sicher ist es mehr als bescheiden, dass die so extrem und vor allem schnell auftritt, das kann man mit Sicherheit bemängeln. Allerdings beeinträchtigt ein rein optischer Mangel in keiner Weise die Funktion des Gerätes und somit fällt das auch weder unter Garantie noch unter Gewährleistung.

Es wäre also eine reine Kulanz und kostspielige Angelegenheit des Herstellers, das auszubessern. Da würde nahezu JEDER Hersteller "nein" sagen.
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[1.1.1.1] legro antwortet auf daGiz
14.02.2017 14:29

einmal geändert am 14.02.2017 14:30
Benutzer daGiz schrieb:
..
Falsch! Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung des Händlers. ..

Vielen Dank für die Aufklärung. Ich wäre ja fast dumm gestorben, ohne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gewusst zu haben. ;-))

Aber nun im Ernst!

Mangel ist Mangel! Und erst recht ein Premiumhersteller - wie Apple - sollte auch ohne juristische Spitzfindigkeiten Premiumqualität liefern.
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[1.1.1.1.1] daGiz antwortet auf legro
14.02.2017 14:35
Benutzer legro schrieb:

Vielen Dank für die Aufklärung. Ich wäre ja fast dumm gestorben, ohne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gewusst zu haben. ;-))

Hab das bewusst aufgeführt, da es leider Gottes immer noch millionen Menschen gibt, die den unterschied nicht kennen, genau wie bei Kündigung/Widerruf. Für die ist alles das Gleiche und gibt sicher welche, die das lesen^^

Mangel ist Mangel! Und erst recht ein Premiumhersteller - wie Apple - sollte auch ohne juristische Spitzfindigkeiten Premiumqualität liefern.

Das steht völlig außer Frage. So einen Mangel bei einem so jungen Gerät würde ich auch nicht bei einem "günstigen Hersteller" hinnehmen wollen. Klar muss ich nach einiger Nutzungsdauer mit sowas rechnen, aber doch nicht so früh, völlig unabhängig vom Kaufwert.
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[1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf daGiz
14.02.2017 23:45

Sicherheit bemängeln. Allerdings beeinträchtigt ein rein optischer Mangel in keiner Weise die Funktion des Gerätes und somit fällt das auch weder unter Garantie noch unter Gewährleistung.

Das ist so auch falsch. Auch optische Mängel können ein Sachmangel sein. Nicht haften muss der Händler generell für Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nur unwesentlich beeinträchtigen.