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Sinnlos


22.02.2017 12:11 - Gestartet von Best Friend
einmal geändert am 22.02.2017 12:26
Bringt der Asylsuchende Flüchtling sein Smartphone eben nicht mit, dann war es das und fertig.
Wer entscheidet denn ab wann ein Flüchtling nicht zur Feststellung beiträgt?
Woran soll sich denn festmachen lassen ob einer seine Papiere nicht hat oder nur nicht zeigt.
Soll jegliche Behauptung der Flüchtlinge ohne Nachweis ab sofort als vorsätliche Lüge um zu betrügen also kriminell eingestuft werden oder womit rechtfertigt man den Eingriff?
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[1] x-user antwortet auf Best Friend
22.02.2017 13:08
Benutzer Best Friend schrieb:
Bringt der Asylsuchende Flüchtling sein Smartphone eben nicht mit, dann war es das und fertig.

Oder Schlepper-Banden werden das sogar ausnutzen und den 'falschen' Flüchtlingen syrische Handys gleich mitverkaufen.

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[1.1] krassDigger antwortet auf x-user
22.02.2017 15:21
Benutzer x-user schrieb:
Oder Schlepper-Banden werden das sogar ausnutzen und den 'falschen' Flüchtlingen syrische Handys gleich mitverkaufen.

Genau, das gibt's dann gleich extra. Bringt überhaupt nichts.
Außer das dann die rechtliche Schwelle niedriger ist und vielleicht bald auch bei kleinen Delikten wie Falschparkern mal eben alles durchsucht wird.