Gesetzesfrage

Privatsphäre oder nicht? Streit um das Auslesen von Handys

Darf das BAMF Handys zur Identitätsklärung nutzen? Das Bundeskabinett beschäftigt sich heute mit einem Gesetzesentwurf.
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Darf das BAMF auf Handys von Flüchtlinge zurückgreifen? Darf das BAMF auf Handys von Flüchtlinge zurückgreifen?
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Das geplante Auslesen von Asylbewerber-Handys durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stößt bei den Linken auf große Vorbehalte. "Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre", sagte Parteichefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden "Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert - bevorzugt bei Geflüchteten".

FDP-Chef Christian Lindner forderte strenge Vorgaben für den Zugriff auf Mobiltelefone von Asylbewerbern. Dies dürfe nur dann geschehen, wenn es "Anhaltspunkte für bewusste Täuschung gebe oder Flüchtlinge die Kooperation mit den Behörden verweigerten, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Eine anlasslose Prüfung von Flüchtlingen lehne seine Partei ab.

Bundeskabinett beschäftigt sich mit Gesetzentwurf

Darf das BAMF auf Handys von Flüchtlinge zurückgreifen? Darf das BAMF auf Handys von Flüchtlinge zurückgreifen?
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Die geplante Auswertung der Daten von Handys ist enthalten in einem "Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", mit dem sich das Bundeskabinett heute beschäftigen will. Den Regierungsplänen zufolge soll das BAMF künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen, um deren Identität zu klären. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte es zuletzt als angemessen, verhältnismäßig und erforderlich bezeichnet, Identitäten wenn nötig über zusätzliche "Erkenntnisquellen" zu erschließen.

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