Benutzer Torch9800 schrieb:
... eine Definition welche festlegt wann ein Kommentar ein Hasskommentar ist? Wobei es mit dieser Regelung auch leicht ist Meinungen zu unterbinden. Für mich ist das grenzwertig.
Grenzwertig? Nur grenzwertig? In einem Rechtsstaat entschieden bislang Gerichte auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder eines zivilen Klägers (bei Zivilprozessen), ob ein Beitrag noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht. Im negativen Fall wurde ein Urteil gesprochen und dem Plattformbetreiber ggf. auferlegt, den Beitrag zu löschen. So funktioniert es in einem Rechtsstaat.
Bei Herrn Maas, der es mit der Gewaltenteilung ja noch nie genau genommen hat, entscheidet aber kein Gericht mehr. Es entscheidet der Plattformbetreiber auf Druck der Politik. Das ist ungefähr so, als wenn du behauptest, der Diamantring am Finger der Nachbarin sei in Wirklichkeit deiner. Und dann muss die Nachbarin dir den Ring aushändigen - innerhalb von 24 Stunden natürlich. Sie kann danach ja dagegen klagen.
DAS ist kein Rechtsstaat mehr!