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Wenn es ein Urteil gibt - dann Rückzahlung möglich?


10.11.2017 12:27 - Gestartet von hemicromis
Es wäre sehr interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage winsim jetzt zurückrudert. Waren die zwei Euro Preiserhöhung also rechtswidrig? Und wenn das so wäre, müssten sie dann nicht zurückerstattet werden? Also teltarif-Kollegen, dann bleibt mal schön dran. Es geht nicht um die zehn oder zwölf Euro, sondern um die Rotzigkeit dieses Providers, der in die (Rechts-)Schranken verwiesen gehört.
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[1] Daz antwortet auf hemicromis
10.11.2017 14:23
Benutzer hemicromis schrieb:
Es wäre sehr interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage winsim jetzt zurückrudert. Waren die zwei Euro Preiserhöhung also rechtswidrig? Und wenn das so wäre, müssten sie dann nicht zurückerstattet werden?

Das finde ich grundsätzlich auch. Das sind wichtige Informationen, die im Artikel fehlen.

"Da sich die Drillisch Online AG grundsätzlich nach Recht und Gesetz verhält"
Und der war richtig gut! Ich war auch mal Kunde bei einer Drillisch-Marke und diesen Vertrag zu beenden und diverse andere "Diebstähle" auf meinem Bankkonto musste mein Anwalt regeln. Die Rechts- und Vertragsbrüche, die seitens Drillisch dabei begangen wurden, waren wirklich haarsträubend.

Ich habe damals letztlich mein Geld von der Bank zurückholen lassen und die Firma Discotel aufgefordert doch eine Feststellungsklage gegen mich einzureichen, wenn sie wirklich der Meinung wären, dass sie im Recht wären. Daraufhin habe ich nie wieder etwas von denen gehört...