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Drosselung auf 250 kBit/s mit EU-Recht vereinbar?


08.05.2017 12:14 - Gestartet von Peterdoo
einmal geändert am 08.05.2017 12:15
In der EU-verordnung steht u.A. (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015R2120): "Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters...".

"Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern über die gewerblichen und technischen Bedingungen und die Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit sowie die Geschäftspraxis der Anbieter von Internetzugangsdiensten dürfen die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Absatz 1 nicht einschränken."

Eine abweichende Drosselung im Abhängigkeit vom Standort des Benutzers könnte man vermutlich als unerlaubte Einschränkung der Rechte des Nutzers interpretieren. Die Roamingverordnung zwingt O2 nicht, unlimitierte Tarife im Roaming anbieten zu müssen. Es ist aber nur ein Preiszuschlag vorgesehen, nicht jedoch irgendwelche zusätzliche Einschränkungen der zuhause angebotenen Dienste, die nur im Roaming gelten.