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laut AGBs ohnehin unzulässig


23.05.2017 11:24 - Gestartet von krassDigger
Bei typischen kleinen Privat- und Geschäftskunden-DSL-Anschlüssen ist der Weiterverkauf der Internetzugangsdienstleistung ausdrücklich verboten.

Zitat AGBs Telekom MangentaEins Business, andere Anbieter ähnlich:
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Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
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Man kommt also um die Nutzung eines professionellen WLAN-Hotspotservice über VPN ohnehin nicht herum, und hat dann auch kein Problem mehr wegen der Störerhaftung.