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Bedarf es wirklich erst 2500 Beschwerden, bis etwas passiert?


02.08.2017 13:16 - Gestartet von mr999
Bedarf es wirklich erst 2500 Beschwerden, bis etwas passiert?
Meiner Meinung nach sollten diese hohen Bußgelder schon ab 10 Beschwerden an die jeweiligen Unternehmen verhängt werden. Und gerne auch mehr als nur 300 000 Euro. Ein Bekannter von mir wird auch ständig von der GFK angerufen. Ich habe dort bei der GFK Rechtsabteilung angerufen und mich erkundigt, warum er immer angerufen wird. Angeblich dürfen die es, auch ohne Einwilligung. Die Rufnummer haben die angeblich per Computersystem ermittelt, obwohl es eine Geheimnummer ist. Kann Teltarif darüber mal einen entsprechenden Artikel schreiben? Warum/wieso die GFK ungefragt anrufen darf?
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[1] Kuch antwortet auf mr999
02.08.2017 13:28
Hallo,

Benutzer mr999 schrieb:

Teltarif darüber mal einen entsprechenden Artikel schreiben? Warum/wieso die GFK ungefragt anrufen darf?

interessante Geschichte, ich habe dazu gleich mal die GfK angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Alexander Kuch
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[2] Nur Millionenbußgeld abschreckender
r o s s i n antwortet auf mr999
02.08.2017 13:47
Besser währe wenn die Bußgelder im Millionenbereich z.B. 1 Jahresgewinn verhängt werden, auch wenn hinterher der Ruin droht
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[2.1] corioli antwortet auf r o s s i n
02.08.2017 15:20
Benutzer r o s s i n schrieb:
Besser währe wenn die Bußgelder im Millionenbereich z.B. 1 Jahresgewinn verhängt werden, auch wenn hinterher der Ruin droht

ich denke, noch wirksamer wäre es, die Geschäftsgrundlage für die z.Z. gesetztlich anerkannten Praktien zu entziehen; Vorschlag: Telefonisch erteilte Aufträge sind nicht gültig!
Es muß immer erst die Schriftform gewahrt werden.

Genauso sollte es sich mit Abo-"Mehrwert"-Diensten verhalten, welche derzeit auch ohne wissentlicher Beauftragung auf Mobilfunkverträge aufgebucht werden können.
Ebenso verhält es sich mit der Abmahnpraxis, wo eine angebliche Lizenznutzung vorgeschoben wird und eine Beweislastumkehr zu Lasten des angeblichen Kunden erfolgt.

Die umfassende Beweislast der schriftlichen Beauftragung sollte bei den Abzockern liegen und nicht beim Endverbraucher.
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[2.1.1] r o s s i n antwortet auf corioli
02.08.2017 16:16

einmal geändert am 02.08.2017 16:20
Die Verbraucherzentralen fordern das schon lange vom Gesetzgeber, das vorm wirksam werden eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden muß, die Regierung blockt aber weiterhin. Sollte als Wahlschwerpunkt aufgenommen werden.
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[2.1.2] blumenwiese antwortet auf corioli
02.08.2017 20:00
Benutzer corioli schrieb:
Vorschlag: Telefonisch erteilte Aufträge sind nicht gültig! Es muß immer erst die Schriftform gewahrt werden.

Dann viel Spaß beim Bestellen der nächsten Pizza.
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[2.1.2.1] r o s s i n antwortet auf blumenwiese
02.08.2017 21:06
Das ändert nichts am Pizza bestellen am Telefon, durch deinen selbst getätigten Anruf kommt der Auftrag(ein geplanter Kaufvertrag) zu Stande, Hier geht es aber um untergeschobene Verträge die nicht geplant waren.
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[2.1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf r o s s i n
03.08.2017 04:51
Benutzer r o s s i n schrieb:
Das ändert nichts am Pizza bestellen am Telefon, durch deinen selbst getätigten Anruf kommt der Auftrag(ein geplanter Kaufvertrag) zu Stande, Hier geht es aber um untergeschobene Verträge die nicht geplant waren.

Ok, dnns sollen nach deinem Vorschlag also doch nicht grundsätzliche alle Vertragsabschlüsse per Telefon einer schriftlichen Bestätigung bedürfe .

Ich habe aber einen besseren Vorachlag: Gehirn. Wenn mich jemand anruft, um mir etwas zu verkaufen, kann ich ja oder nein sagen. Ist sehr einfach. Ich kann sogar auflegen. Ist noch einfacher.
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[3] krassDigger antwortet auf mr999
02.08.2017 20:50
Erstmal muss man nachweisen das es sich wirklich um Cold-Calls zwecks Werbung handelt. Gerne wird einfach behauptet der Kunde hätte mal irgendwo bei einem Partner der Datenweitergabe zugestimmt. Teilweise stimmt das sogar wirklich, und es war für den Anrufer unabsichtlich weil irgendwo bei einem Gewinnspiel. Was GFK angeht, so muss man wissen, dass es der Marktforschung offiziell erlaubt ist zufällig Nummern anzurufen (sog. Cold-Calls) was zu Werbezwecken ausdrücklich verboten ist.
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[4] Kuch antwortet auf mr999
03.08.2017 13:28
Hallo,

Benutzer mr999 schrieb:
Kann Teltarif darüber mal einen entsprechenden Artikel schreiben? Warum/wieso die GFK ungefragt anrufen darf?

dazu haben wir nun eine offizielle Stellungnahme der GfK erhalten - hier unser Bericht:

https://www.teltarif.de/gfk-computer-anrufe-...

Alexander Kuch
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[4.1] mr999 antwortet auf Kuch
03.08.2017 13:54
Benutzer Kuch schrieb:

dazu haben wir nun eine offizielle Stellungnahme der GfK erhalten - hier unser Bericht:

https://www.teltarif.de/gfk-computer-anrufe-...

Alexander Kuch

Danke, dann ist endlich mal einiges klar.