Benutzer thenwn schrieb:
Oh, das berüchtigte OLG Hamburg - dann darf man sich ja wieder auf ein lustiges Urteil freuen. Den Klageinhalt selbst halte ich für völlig absurd. Darf ich jetzt meinen Kabelanbieter verklagen, weil ich das tolle HD-Programm gar nicht in HD auf meinem Röhrenfernseher ansehen kann weil in .......
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Was für eine dümmliche Polemik.