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Gibt es wirklich Hotel- oder Gästezimmer ohne TV?


28.09.2017 11:17 - Gestartet von thommys
Ich bin die letzten 15 Jahre durch meine Tätigkeit immer wieder in anderen Gegenden abgestiegen und ich habe häufig nicht in Hotels sondern auch teils in wirklich, wirklich niederpreisigen "Fremdenzimmern" oder Gästehäusern übernachtet.

Internet war und ist bei so billigen häuftig nach wie vor nicht verfügbar aber dass ich keinen Fernseher auf dem Zimmer gehabt hätte das gab es soweit ich mich erinnern kann nicht.

Es war zwar teilweise ein altes Röhrengerät mit vielleicht 40cm Diagonale aber ein Fernseher war da.

Und ich habe die Zimmer auch nicht danach ausgesucht weil ich normal sowieso nur 1 oder 2 Nächte war wäre es auch ohne TV verschmerzbar gewesen.
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[1] mho73 antwortet auf thommys
28.09.2017 12:09
Wenn Du den Beitrag liest:
Es geht hier um ein Hostel! Ich habe noch in keinem Hostel übernachtet, wo ich TV/Radio im Zimmer hatte.
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[1.1] rundfunkbeitrag gehört abgeschafft
chickolino1 antwortet auf mho73
28.09.2017 13:21

3x geändert, zuletzt am 28.09.2017 13:35
@mho73
Wenn Du den Beitrag liest: Es geht hier um ein Hostel! Ich habe noch in keinem Hostel übernachtet, wo ich TV/Radio im Zimmer hatte.

Was du schreibst das stimmt ja....

es handelt sich um ein hostel...

trotzdem bin ihc der meinung das hier mit zweierlei Mass gemessen wird...

Einerseits gehen die richter davon aus, das in jedem haushalt irgendwie ein Internetzugang besteht (und sei es mit einem Smartphone...)

andererseits wird hier davon ausgegangen, das die betreiberin in den Schlafräumen kein Internet zur Verfügung stellt....(aber Handy bzw. smartphoneempfang gibt es sicherlich auch in diesen Schlafsäälen)....

ABER vielleicht ist es ein schritt in die Richtung ...das es vielleicht auch bald wieder in Privathaushalten ohne TV und ohne Radio und ohne (DSL-)internetzugang wieder möglich sein wird auf eine solche Rundfunkgebühr zu verzichten.

Vielleicht sollte man bei der Gebühreneinzugszentrale einfach mal darüber nachdenken ihre Gebühr an die DSL- bzw. Mobilfunkgebühren anzukoppeln (sprich eine Betreiberabgabe - die dieser eben auf seine Gebühr umlegen kann) ?

Zum Beispiel beim DSL-Zugang ein Aufschlag i.H.v. der halben derzeitigen Haushaltsabgabe...

Bei Mobilen Internetzugängen gestaffelt nach dem datenvolumen (sicherlich wird niemand seine 200 MB mit 10 minuten TV schauen aufbrauchen - aber ab 5 GB kann man ja auch eine entsprechende gebühr umlegen)....

Wenn man schon davon ausgeht, das darüber Radio gehört wird oder TV geschaut wird ?

Jedenfalls bin ich der Meinung, das bei 3 öffentlich rechtlichen Programmen und mehreren dutzend Privaten Programmen irgendwann mal von dem ...öffentlichen Versorgungsauftrag... abgesehen werden kann....

Das mag in den 70er und 80er jahren ja noch eine wichitge sache gewesen sein, aber heutzutage ?

Dazu kommt, aus meiner Sicht noch das die Medienanstalten selbst immer nur beschliessen das sie mehr geld brauchen...und sich das über höhere Rundfunkgebühren sozusagen selbst genehmigen....

Anstatt sich ein Beispiel zu nehmen an der mehrzahl der Privatsender die auch ohne eine solche Gebühr über die runden kommen können....

Man sollte vielleicht mal eine Kontrollinstanz dafür gründen die dort ordentlich den rotstift ansetzt....und vorgaben macht, das jedes jahr 20 Prozent weninger an gebühren zu den Medienanstalten kommen...und sie immer weiter reduzieren müssen bis die Rundfunkgebühr in 10 Jahren dann auf Null sinkt....

Man muss sich auch dort mal an die heutige zeit anpassen...und es sollte doch möglich sein eine solche gebühr innerhalb der nächsten 10 jahre abzuschaffen...
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[1.1.1] Oetker antwortet auf chickolino1
28.09.2017 17:38
Benutzer chickolino1 schrieb:

Man muss sich auch dort mal an die heutige zeit anpassen...und es sollte doch möglich sein eine solche gebühr innerhalb der nächsten 10 jahre abzuschaffen...

Dieses Konstrukt der Zwangsgebühren gehört sofort(!) abgeschafft. Wenn man unbedingt noch einen Staatssender weiterbetreiben will, soll dies über eine Steuer geschehen.
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[1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf Oetker
28.09.2017 18:28
Benutzer Oetker schrieb:
Dieses Konstrukt der Zwangsgebühren gehört sofort(!) abgeschafft. Wenn man unbedingt noch einen Staatssender weiterbetreiben will, soll dies über eine Steuer geschehen.

Um einen Staatssender weiterbetreiben zu können müsste man aber erst einmal einen solchen aufbauen. Das fände ich eine schlechte Idee. Da bin ich doch eher dafür, den bestehenden staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizubehalten.

Ob man die derzeitige getrennte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender über Werbung + Rundfunkgebühren auf der einen Seite und über Steuern auf der anderen Seite unbedingt in dieser Form beibehalten muss, darüber kann man durchaus diskutieren.
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[1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 00:08
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Da bin ich doch eher dafür, den bestehenden staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizubehalten.

Du solltest Ironie auch als solche kenntlich machen, nachher nimmt dich noch jemand ernst.


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[1.1.1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf blumenwiese
29.09.2017 00:48
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Da bin ich doch eher dafür, den bestehenden staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizubehalten.

Du solltest Ironie auch als solche kenntlich machen, nachher nimmt dich noch jemand ernst.

Ironie war da keine. Dass es gerade im Netz haufenweise Verschwörungstheoretiker und ähnliches Volk gibt, die nicht verstanden haben, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland funktioniert, wusste ich allerdings auch schon vorher.
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[1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 10:19
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Ironie war da keine.

Nun ja, es gibt ja auch Leute, die glauben, Vorratsdatenspeicherung und Überwachung sei gut, schließlich hat, wer kein Verbrecher ist, nichts zu verbergen. In diese Kategorie fällt wohl auch dein Posting. Denn die Tatsache, dass die Kopfsteuern für den ör Rundfunk gewaltsam vom Staat eingetrieben werden, spricht "natürlich" für Staatsferne. Oder dass das BVerfG die Zusammensetzung des Rundfunkrates des ZDFs als verfassungswidrig bezeichnet, weil das genaue Gegenteil von staatsfern ist. Eine staatliche Organisation mit gewaltsam eingetriebenen Geld als staatsfern zu bezeichnen und dann zu behaupten, dass sei keine Ironie. Respekt, dazu gehört schon etwas.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf blumenwiese
29.09.2017 10:29
Die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist sicherlich nicht optimal. Das angeführte Beispiel der Fernsehräte zählt dazu ebenso wie etwa die Datensammelwut des Beitragsservice (GEZ-Nachfolger). Auch die Höhe des Etats insgesamt bei den ÖR-Sendern ist etwas, dass man zu recht kritisieren kann.

Mit Staatsfernsehen hat der ÖR-Rundfunk in Deutschland dennoch nichts zu tun. Wie Staatsrundfunk aussieht konnte man einst beim DFF sehen oder heute in Nordkorea. Und Unterstellungen wie etwa ich würde eine Vorratsdatenspeicherung befürworten verbitte ich mir.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 11:53
Ich habe dir nichts unterstellt, nur gesagt, dass deine Argumentation und deine Ansichten nahezu deckungsgleich auch von Befürwortern der Überwachung hervorgebracht werden.

Und die genannten Punkte sind nicht nur welche, die man kritisieren kann, es sind die Grundprobleme jeder Form staatlicher Medien, wo Menschen mit Gewalt gezwungen werden für diese staatlichen Medien zu bezahlen.

Ich möchte jedenfalls nicht gewaltsam gezwungen werden, für Medien zu bezahlen, die ich nicht konsumiere und auch nicht konsumieren möchte.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf blumenwiese
29.09.2017 12:41
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ich habe dir nichts unterstellt, nur gesagt, dass deine Argumentation und deine Ansichten nahezu deckungsgleich auch von Befürwortern der Überwachung hervorgebracht werden.

Ja ja, dass Sie auf AfD-Niveau "argumentieren" ist mir nicht entgangen.

Und die genannten Punkte sind nicht nur welche, die man kritisieren kann, es sind die Grundprobleme jeder Form staatlicher Medien, wo Menschen mit Gewalt gezwungen werden für diese staatlichen Medien zu bezahlen.

Das Grundproblem ist, dass Sie den Unterschied zwischen Staatsmedien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk nicht verstehen wollen oder können.

Ich möchte jedenfalls nicht gewaltsam gezwungen werden, für Medien zu bezahlen, die ich nicht konsumiere und auch nicht konsumieren möchte.

Na und? Ich möchte vielleicht keine Steuern bezahlen, aus denen Forschung für Atomkraftwerke finanziert wird. Oder der Etat der Zitis. Und Kurtaxe möchte ich schon mal gar nicht zahlen. Oder andere mehr oder weniger willkürlich erscheinende Gebühren, Abgaben etc. Das kann man sich nun mal nicht aussuchen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 14:32
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Das Grundproblem ist, dass Sie den Unterschied zwischen Staatsmedien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk nicht verstehen wollen oder können.

Wenn mir der Staat gewaltsam Eigentum nimmt, um damit von ihm festgelegte Leistungen zu bezahlen, dann sind das staatliche Leistungen und mithin Staatsmedien. Deine semantischen Spitzfindigkeiten sind dabei irrelevant.

Na und? Ich möchte vielleicht keine Steuern bezahlen, aus denen Forschung für Atomkraftwerke finanziert wird. Oder der Etat der Zitis. Und Kurtaxe möchte ich schon mal gar nicht zahlen. Oder andere mehr oder weniger willkürlich erscheinende Gebühren, Abgaben etc. Das kann man sich nun mal nicht aussuchen.

In einer Diktatur kann man sich das nicht aussuchen, richtig. In einer freiheitlichen Gesellschaft gehören aber weder der Betrieb von Supermärkten, noch von Verlagen, Zeitschriften, Fahradverleihstationen, Bäckereien oder Medien zum Auftrag des Staates. In einem freiheitlichen Staat entscheide ich als Bürger, was ich wo zu welchem Preis kaufe.

Warten wir noch einige Jahre und die Kopfsteuer (GEZ) wird auch auf Printmedien ausgedehnt, weil immer weniger Bürger bereit sind, freiwillig für Printmedien zu bezahlen. Das wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf blumenwiese
29.09.2017 15:12
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Das Grundproblem ist, dass Sie den Unterschied zwischen Staatsmedien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk nicht verstehen wollen oder können.

Wenn mir der Staat gewaltsam Eigentum nimmt, um damit von ihm festgelegte Leistungen zu bezahlen, dann sind das staatliche Leistungen und mithin Staatsmedien. Deine semantischen Spitzfindigkeiten sind dabei irrelevant.

Es ist keine Spitzfindigkeit zu unterscheiden zwischen Staatsmedien wie in Nordkorea, bei denen der Staat Einfluss darauf nimmt, welche Inhalte verbreitet werden (dürfen) und einen Rechtsstaat, in dem geltende Regeln zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Staat durchgesetzt werden.

Ihrer Argumentation folgend hätten wir etwa auch "Staats-Autowerkstätten", bei denen einem "gewaltsam das Eigentum genommen wird", weil der Staat die Regel durchsetzt, dass Autos regelmäßig bei TÜV und Co. geprüft werden müssen. Wenn Sie den Unterschied tatsächlich nicht verstehen ist Ihnen wohl wirklich nicht zu helfen.

In einer Diktatur kann man sich das nicht aussuchen, richtig. In einer freiheitlichen Gesellschaft gehören aber weder der Betrieb von Supermärkten, noch von Verlagen, Zeitschriften, Fahradverleihstationen, Bäckereien oder Medien zum Auftrag des Staates. In einem freiheitlichen Staat entscheide ich als Bürger, was ich wo zu welchem Preis kaufe.

In einer Demokratie macht die Mehrheit die Regeln, unter Berücksichtigung eines angemessenen Minderheitenschutzes. Für die derzeitigen Regeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab es zumindest in der Vergangenheit Mehrheiten in demokratisch legitimierten Gremien, daher wurde das so entschieden. Wenn sich diese Mehrheiten, insbesondere auch die in der Gesamtbevölkerung, im Laufe der Zeit wandeln, kann man die Regeln ändern, sonst nicht. Wenn Ihnen das als Einzelner nicht passt können Sie sich ein anderes Land suchen, in dem andere Regeln gelten und in dem Sie lieber leben möchten und das ebenso möchte, dass Sie in ihm leben.

Mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen, was Aufgaben des Staats sein sollten oder auch nicht, hat aber auch das nichts zu tun. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade nicht staatlich.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 18:48
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Ihrer Argumentation folgend hätten wir etwa auch "Staats-Autowerkstätten", bei denen einem "gewaltsam das Eigentum genommen wird", weil der Staat die Regel durchsetzt, dass Autos regelmäßig bei TÜV und Co. geprüft werden müssen.

Der TÜV ist keine Werkstatt. Der TÜV stellt in behördlichen Auftrag fest, ob mein Auto verkehrstüchtig ist. Ob, wo, wann, wie und zu welchem Preis ich Reparaturen an meinem Auto vornehmen lasse, bestimme allein ich.

In einer Demokratie macht die Mehrheit die Regeln, unter Berücksichtigung eines angemessenen Minderheitenschutzes. Für die derzeitigen Regeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab es zumindest in der Vergangenheit Mehrheiten in demokratisch legitimierten Gremien, daher wurde das so entschieden. Wenn sich diese Mehrheiten, insbesondere auch die in der Gesamtbevölkerung, im Laufe der Zeit wandeln, kann man die Regeln ändern, sonst nicht. Wenn Ihnen das als Einzelner nicht passt können Sie sich ein anderes Land suchen, in dem andere Regeln gelten und in dem Sie lieber leben möchten und das ebenso möchte, dass Sie in ihm leben.

Die Mehrheit hat die NSDAP an die Macht gewählt. Juden wurde zumindest anfänglich noch ebenfalls nahegelegt, das Land zu verlassen, wenn es ihnen nicht passt. Weder hat die Mehrheit automatisch recht, noch trifft sie automatisch gute Entscheidungen. Demokratie war deshalb einer der letzten möglichen Staatsformen, für die sich die amerikanischen Gründungsväter damals entscheiden wollten. Man wählte die Republik (und ja, das ist ein sehr großer Unterschied).

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade nicht staatlich.

Der Himmel ist grün.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Zuschauer 1 antwortet auf Zuschauer 1
29.09.2017 21:24
Benutzer Schnitzler-Welke schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade nicht staatlich.

Deine Krankheit heißt "Pathologische Traumtänzerei" und resultiert aus der Gehirnwäsche von bunten Ideologen, auch vom Konsum der öffentlich-rechtlichen- "Anstalten". Die Behandlungsdauer hängt großteils vom jeweiligen Wohnort ab. Manchmal findet durch Realerfahrung eine Wunderheilung statt.

Dass Sie offenbar die Gnade der späten Geburt von Erfahrungen mit Staatsmedien verschont hat bedeutet nicht, dass Sie hier mit beleidigenden Unterstellungen ankommen müssten. Auch das faktenfreie Nachplappern von im Netz populärem ÖR-Bashing macht Ihre Einwürfe nicht interessant.
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[1.1.1.1.2] Oetker antwortet auf Zuschauer 1
30.09.2017 15:06
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Da bin ich doch eher dafür, den bestehenden staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beizubehalten.

Wir haben keinen staatsfernen ÖR, alleine schon da die ÖR Sender bei der aktuellen Regelung der Finanzierung absolut abhängig von diesem sind. Ein staatsferner Rundfunk muss auch finanziell völlig unabhängig vom Staat sein. Der Rundfunkbeitrag ist daher nur zur Finanzierung von Staatssendern geeignet und tut dies ja auch bisher sehr erfolgreich. Jeder Privatsender ist "staatsferner" als die ÖR Sender.
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[1.1.1.1.2.1] Zuschauer 1 antwortet auf Oetker
30.09.2017 15:46
Benutzer Oetker schrieb:
Wir haben keinen staatsfernen ÖR, alleine schon da die ÖR Sender bei der aktuellen Regelung der Finanzierung absolut abhängig von diesem sind. Ein staatsferner Rundfunk muss auch finanziell völlig unabhängig vom Staat sein. Der Rundfunkbeitrag ist daher nur zur Finanzierung von Staatssendern geeignet und tut dies ja auch bisher sehr erfolgreich. Jeder Privatsender ist "staatsferner" als die ÖR Sender.

Der ÖR-Rundfunk ist ebenso staatsfern wie die Privatsender. Es gibt in Deutschland keine inhaltliche Einflussnahme des Staates auf die Programminhalte, weder bei den privaten Sendern noch bei den ÖR-Sendern (von Dingen wie Jugendschutz mal abgesehen). Natürlich ist der ÖR-Rundfunk auf einen funktionierenden Staat angewiesen. Dabei unterscheidet er sich aber in keiner Weise von den Privatsendern. Beispielsweise Sky ist genauso darauf angewiesen, dass der Staat für ein funktionierendes Rechtswesen sorgt um seine Abogebühren eintreiben zu können - genau wie die ÖR-Sender, die durch Rundfunkbeiträge finanziert werden.
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[1.1.1.1.2.1.1] Oetker antwortet auf Zuschauer 1
01.10.2017 10:09

2x geändert, zuletzt am 01.10.2017 10:27
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:


Der ÖR-Rundfunk ist ebenso staatsfern wie die Privatsender. Es gibt in Deutschland keine inhaltliche Einflussnahme des Staates auf die Programminhalte,

Das Bundesverfassungsgericht behauptet genau das Gegenteil, und das ist eigentlich auch für jeden nachvollziehbar:

"Sowohl der Fernsehrat als auch der Verwaltungsrat nähmen in hohem Maße programmrelevante Aufgaben wahr, so dass der Staatseinfluss in diesen Gremien zu begrenzen sei.

Im Fernsehrat seien die Vertreter der Länder, des Bundes, der Parteien, der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages als funktionaler Selbstverwaltungskörperschaft, und damit 35 von 77 Mitgliedern (45,45 %), unmittelbar dem Staat zuzurechnen. Somit liege der Stimmanteil der unmittelbaren Staats- und Parteienseite bereits nahe an der absoluten Mehrheit. In Anbetracht dieser starken Position und der im Übrigen vergleichsweise disparaten Zusammensetzung des Fernsehrats erscheine es nicht ausgeschlossen, dass ein einheitlich agierender Staats- und Parteienblock die wenigen zur absoluten Mehrheit noch erforderlichen Mitglieder auf seine Seite ziehen könne. Für die vom Fernsehrat mit einer Mehrheit von drei Fünfteln zu treffenden Personalentscheidungen bildeten diese Personen schon für sich eine Sperrminorität. Es komme hinzu, dass auch die weiteren Mitglieder weitgehend unter Einflussnahme des Staates ernannt würden: 16 Vertreter, die eigentlich gesellschaftliche Bereiche repräsentieren sollten, würden letztlich ohne sachhaltige Maßgaben frei von den Ministerpräsidenten bestimmt. Auch die 25 Verbandsvertreter unterlägen noch einer Auswahlentscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, die an die Reihenfolge der Dreiervorschläge nicht gebunden sei. Dies führe zwar nicht dazu, dass die so berufenen Mitglieder der Staatsseite zugerechnet werden könnten, verstärke den staatlichen Einfluss aber weiter. Auch fehle es an hinreichenden Inkompatibilitätsregelungen, sodass auch als Vertreter der gesellschaftlichen Bereiche Personen bestellt werden könnten und würden, die staatliche Funktionen wahrnähmen oder parteigebunden seien.

Ähnliches gelte für den Verwaltungsrat. Dort seien sechs von vierzehn Mitgliedern (rund 43 % des Gremiums) durch Länder und Bund, und damit von staatlicher Seite, berufen. Auch hier sei nicht ausgeschlossen, dass es der Staatsseite bei einheitlichem Auftreten gelinge, die zum Erreichen der absoluten Mehrheit erforderlichen zwei weiteren Mitglieder auf ihre Seite zu ziehen. Ebenso könne bei den mit einer Mehrheit von drei Fünfteln zu treffenden Entscheidungen die Staatsseite allein eine Sperrminorität bilden. Ferner setze sich der Staatseinfluss im Fernsehrat auch bei der Wahl von dessen acht weiteren Mitgliedern durch. Hinreichende Inkompatibilitätsvorschriften, die insofern die Wahl weiterer Staats- und Parteivertreter verhinderten, bestünden nicht."

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.htm

Und mit diesem Urteil hat das BvG nur eine Reduzierung des staatlichen Einflusses angeordnet. Wie staatsfern kann ein Rundfunk sein, der vom Staat finanziert, unterstützt, gedeckt und kontrolliert wird? Und genau deswegen reicht uns auch ein einziger Staatssender mit Erziehungsauftrag. Ich gehe davon aus, dass heutzutage sowieso die Mehrheit der Deutschen weiß, wie man die Hofberichtserstattung der ÖR Sender zu verstehen hat und sich zusätzlich oder überwiegend auch aus staatsfernen Quellen informiert.
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[1.1.1.1.2.1.1.1] x-user antwortet auf Oetker
01.10.2017 12:32
Benutzer Oetker schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Es gibt in Deutschland keine inhaltliche Einflussnahme des Staates auf die Programminhalte

Da lachen ja die Hühner -- denn wieso gibt es wohl keine Meinungsvielfalt mehr, keine Nachbarländer im Radio wie einst auf Mittelwelle??

Das Bundesverfassungsgericht behauptet genau das Gegenteil, und das ist eigentlich auch für jeden nachvollziehbar:
(...)

Wie staatsfern kann ein Rundfunk sein, der vom Staat finanziert, unterstützt, gedeckt und kontrolliert wird? Und genau deswegen reicht uns auch ein einziger Staatssender mit Erziehungsauftrag. Ich gehe davon aus, dass heutzutage sowieso die Mehrheit der Deutschen weiß, wie man die Hofberichtserstattung der ÖR Sender zu verstehen hat und sich zusätzlich oder überwiegend auch aus staatsfernen Quellen informiert.

Danke für die aufwändige Klarstellung u. Hintergrundinfos dazu.
Meine volle Zustimmung insbesondere zum letzten Abschnitt.

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[1.1.1.1.2.1.1.2] Zuschauer 1 antwortet auf Oetker
01.10.2017 13:44
Benutzer Oetker schrieb:

Das Bundesverfassungsgericht behauptet genau das Gegenteil, und das ist eigentlich auch für jeden nachvollziehbar:

Sie haben das Urteil offensichtlich weder gelesen noch verstanden. Sie zitieren allein aus dem Text der Antragsteller, nicht aber aus den Überlegungen des Gerichts (oder auch aus den Stellungnahmen der anderen Gruppen, ebenfalls lesenswert). Vielleicht ist Ihnen auch der Kontext des Verfahrens nicht bekannt? Der Antrag erging nach dem Skandal um die Abberufung von Nikolaus Brender.

Wie staatsfern kann ein Rundfunk sein, der vom Staat finanziert, unterstützt, gedeckt und kontrolliert wird?

Staatlich finanziert wird allein die Deutsche Welle. Die ÖR-Sender werden gerade nicht vom Staat kontrolliert. Genau um die Aufsichtsfunktion und Sicherstellung von Meinungsvielfalt abseits von staatlichen Institutionen geht es in dem Urteil, das Sie nicht gelesen haben können, sonst würden Sie nicht einen solchen Unsinn behaupten. Auch "gedeckt" oder "unterstützt" werden die ÖR-Sender nicht vom Staat.

Einfach mal dieses Urteil und die weitere Rechtssprechung des BVerfG zum (ÖR-)Rundfunk lesen und verstehen. Etwas vereinfacht sagt das BVerfG, dass beim ÖR-Rundfunk der Staat quasi eine "Infrastruktur" bereitstellt, auf die inhaltliche Ausrichtung aber nur äußerst geringen Einfluss hat.

Der zentrale Punkt des Urteils ist die Zusammensetzung der Gremien beim ZDF (u.a. Fernsehrat). So schreibt das BVerfG ganz konkret (Seite 32, Randnummer 87):
"Zusammenfassend verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Damit sind zugleich Vorkehrungen dagegen getroffen, dass die staatlichen und staatsnahen Mitglieder die Arbeit in den Gremien über informelle Absprachen wie nach gegenwärtiger Praxis mittels der Freundeskreise dominieren."

Und genau deswegen reicht uns auch ein einziger Staatssender mit Erziehungsauftrag.

Mit der Forderung nach Aufbau eines Staatssenders, noch dazu mit "Erziehungsauftrag", stehen Sie ziemlich alleine da. Praktisch niemand will einen solchen haben. Warum sollte man so etwas auch haben wollen?
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1] Oetker antwortet auf Zuschauer 1
02.10.2017 17:39
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer Oetker schrieb:

Das Bundesverfassungsgericht behauptet genau das Gegenteil, und das ist eigentlich auch für jeden nachvollziehbar:

Sie haben das Urteil offensichtlich weder gelesen noch verstanden. Sie zitieren allein aus dem Text der Antragsteller,

Richtig, weil hier schön zusammengefasst ist, wo das Problem liegt. Aber ich merke schon, dass die Diskussion mit Ihnen zu dem Thema nicht viel Sinn ergibt. Jeder kann sich ja selbst ein Bild davon machen indem man einfach Mal aufmerksam die Programminhalte der Staatssender verfolgt und die Meinungen, die einem dort beigebracht werden sollen mit den Ansichten der Bundesregierung vergleicht. Anschließend dann aber bitte nochmal aus staatsfernen Quellen zum Thema informieren.

Und genau deswegen reicht uns auch ein einziger Staatssender mit Erziehungsauftrag.

Mit der Forderung nach Aufbau eines Staatssenders, noch dazu mit "Erziehungsauftrag", stehen Sie ziemlich alleine da. Praktisch niemand will einen solchen haben. Warum sollte man so etwas auch haben wollen?

Es geht darum, die vorhandenen, über 20 Staatssender, auf einen einzigen zu reduzieren. Ich bin mir sicher, Sie haben das auch richtig verstanden. Von mir aus könnte auch gerne ganz abgeschaltet werden.
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf Oetker
02.10.2017 18:10
Benutzer Oetker schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht behauptet genau das Gegenteil, und das ist eigentlich auch für jeden nachvollziehbar:
Sie haben das Urteil offensichtlich weder gelesen noch verstanden. Sie zitieren allein aus dem Text der Antragsteller,

Richtig, weil hier schön zusammengefasst ist, wo das Problem liegt.

Ein längst beseitiges "Problem", das zudem allenfalls zeigt, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben.

Und dass Sie die Überlegungen des Verfassungsgerichts nicht gelesen haben, die darauf hinauslaufen, dass es gilt auch nur den Anschein zu vermeiden, dass der Staat über die entsprechenden Gremien Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung und die Meinungspluralität der ÖR-Sender nehmen könnte ist natürlich reiner Zufall.

Aber ich merke schon, dass die Diskussion mit Ihnen zu dem Thema nicht viel Sinn ergibt.

Sie wollen doch überhaupt nicht diskutieren. Sie beschränken sich darauf Verschwörungstheorien nachzuplappern.

Jeder kann sich ja selbst ein Bild davon machen indem man einfach Mal aufmerksam die Programminhalte der Staatssender verfolgt

Das kann in Deutschland niemand, da es hierzulande keine Staatssender gibt. Wer aufmerksam die Inhalte der ÖR-Sender verfolgt wird feststellen, dass dort Themen aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt werden, dass unterschiedliche Meinungen zu Wort kommen und dass im Bereich der nachprüfbaren Fakten versucht wird, diese so akkurat und nachvollziehbar wie möglich darzustellen. Natürlich passieren dabei auch Fehler und es kann nicht jede noch so absurde Minderheitenmeinung präsentiert werden. Das ist aber in jedem Massenmedium so.

Es geht darum, die vorhandenen, über 20 Staatssender, auf einen einzigen zu reduzieren. Ich bin mir sicher, Sie haben das auch richtig verstanden. Von mir aus könnte auch gerne ganz abgeschaltet werden.

Es gibt in Deutschland keinen einzigen Staatssender und außer Ihnen und ein paar anderen besonders lauten Schreihälsen versteht auch jeder dass das so ist und warum das so ist.
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf Zuschauer 1
03.10.2017 12:02
Benutzer Schnitzler-Welke schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:

Es gibt in Deutschland keinen einzigen Staatssender und außer Ihnen und ein paar anderen besonders lauten Schreihälsen versteht auch jeder dass das so ist und warum das so ist.

In Ländern wie China wird der Koran wegen seiner faschistoiden Inhalte verboten und von ARD + ZDF als Hofberichterstatter des linksrotgrünen Merkel-Bundestags wird er hofiert. DAS ist Staatsfernsehen. Lass dich weiter verdummen.

"Linksrotgrüner Merkel-Bundestag"? Was soll das werden, die besten Verschwörungstheorien der 80er, 90er und von heute? Weil die öffentlich-rechtlichen Sender keine rechtsradikalen Parolen verbreiten soll es sich um "Staatsfernsehen" handeln? Ihnen ist offensichtlich nicht zu helfen.
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf Zuschauer 1
04.10.2017 12:40
Benutzer Schnitzler-Welke schrieb:

Lies dir einfach mal das merkelsche Wahlprogramm Anfang des 21. Jahrhunderts durch und vergleiche es mit dem aktuellen. Na, klingelt´s?

Parteiprogramme der Unionsparteien und deren Änderungen im Zeitverlauf sind mir weitgehend egal, solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Für die Frage der Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt der öffentlich-rechtlichen Sender spielen sie jedenfalls keine Rolle.

Zum Koran und dessen fragwürdige Bewerbung im öffentlichen Leben, in der Politik und in den öffentlich rechtlichen Anstalten und der damit verbundenen Gefahr für unsere, noch freiheitliche Gesellschaft hast du nichts zu sagen. Die Realitätsverweigerung deiner Art von Wesen ist wahrlich pathologisch.

Zu Vergleichen mit einem pseudo-sozialistischen Ein-Parteien-System wie China, mit denen Sie sich selbst disqualifizieren, habe ich in der Tat nichts zu sagen. Wenn Sie in einem unterdrückerischen Staat mit strammer Parteilinie und Verbot von abweichenden Meinungen leben wollen: nur zu, wandern Sie nach China aus. In einem freiheitlichen Staat wie Deutschland gibt es für solche Ansinnen keinen Platz. Hier gibt es Dinge wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch Rundfunkfreiheit. Aber das zu verstehen fällt Ihnen offensichtlich sehr schwer.
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[…1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1] Harry60 antwortet auf Zuschauer 1
06.10.2017 22:57
Benutzer Schnitzler-Welke schrieb:
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:

Hier gibt es Dinge wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch Rundfunkfreiheit. Aber das zu verstehen fällt Ihnen offensichtlich sehr schwer.

Uuups...alles weg.

Hier zur deiner Inspiration:

https://www.teltarif.de/forum/s70196/meine-...

Herr Schnitzler,
Sie sind auch einer (und Ihre Mutter) die den Herrn Schnitzler vom Staatsfernsehen gesehen haben, und sich ein Urteil vom Staatsfernsehen bilden konnten!
Das was Sie hier ablassen ist für die Unterschichten der ideale Nährboden, Bildungsfern. Nichts gelernt und andere vor die Linse schieben.
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[2] uwest antwortet auf thommys
30.09.2017 16:28
Ja, gibt es:

https://www.baybauakad.de/
http://www.cph-nuernberg.de/