Benutzer Kai Petzke schrieb:
Das ist Schwachsinn. Wenn man widerspricht, ist (inzwischen) zum Glück der Anbieter in der Beweispflicht, dass seine Forderungen korrekt sind. Einen EVN muss man deshalb nicht bezahlen.
Es ist schon so: Wer einen Extra-EVN anfordert, und es stellt sich dann heraus, dass alles richtig war, muss diesen Extra-EVN dann auch bezahlen. Da gab es auch schon Urteile zu.
Gut, das erscheint ja auch vernünftig. Ich bezog mich eher auf den Fall, dass die Rechnung wirklich falsch ist.
Im Fall von Talkline würde ich allerdings schon deswegen nicht zahlen, da die Zusammenfassung durch Talkline leider keinerlei Möglichkeiten zur Kontrolle mehr bietet. Es steht ja alles unter einem Tag summiert. Wenn ich jetzt einen detaillierten Log meiner Online-Verbindungen habe, kann ich eben nicht überprüfen, von wann bis wann die Talkline-Rechnung überhaupt geht.
Stimmt. Das geht noch einen Schritt über die Zusammenfassung hinaus.
Liebe Grüße, Keks.