Benutzer Kuch schrieb:
Wir werden zum Thema "Aushändigung eines mitgeschnittenen Verkaufsgesprächs" in den kommenden Tagen mal einen Anwalt befragen, wie da die rechtliche Lage ist.
Hallo Herr Kuch,
wenn Sie den Anwalt schonmal befragen, wäre vielleicht auch folgende Frage interessant:
Wie sieht es mit der Zulässigkeit der Gesprächsaufzeichnung durch den Kunden aus?
Der Kunde kann ja zu Beginn des Gesprächs sein Einverständnis zur Aufzeichung geben (oder wenn er es nicht möchte, dem widersprechen).
Der Callcenter-Mitarbeiter, der dann das Gespräch bekommt, müsste ja dann auch mit der Aufzeichnung einverstanden sein, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat.
Und wenn beide Gesprächspartner mit der Aufzeichnung einverstanden sind, müsste die Aufzeichnung durch den Kunden ja rechtens sein.
Eine Argumentation dagegen könnte sein:
Der Callcenter-Mitarbeiter ist zwar mit der Aufzeichnung einverstanden, aber nur wenn diese durch den Callcenter-Betreiber durchgeführt wird.
In diesem Fall könnte der Kunde den Callcenter-Mitarbeiter fragen, ob er mit der Aufzeichung durch den Kunden einverstanden ist. Wenn ja, Aufzeichnung starten, und das Einverständnis des Callcenter-Mitarbeiters nochmal wiederholen lassen (zu Beweiszwecken, da ja jetzt erst aufgezeichnet wird).
Dann hätte der Kunde die Aufzeichnung von Anfang an in seinem Besitz und könnte bei Reklamationen diese als Beweis heranziehen.
Gruss, marco1234.