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Kopplung möglich, aber anders ...


14.02.2018 14:44 - Gestartet von darcduck
"Deshalb ignorieren sie nun physikalische Gesetzmäßigkeiten und verordnen, dass die Mobilfunknetzbetreiber 2-GHz-Frequenzen ab 2021 und 3,6-GHz-Frequenzen wahrscheinlich ab 2019 in unwirtschaftlicher Weise zum flächendeckenden Ausbau von 5G-Infrastrukturen zu verwenden haben."
Das macht in der Tat keinen Sinn. Allerdings kann man den Einsatz der neuen Frequenzen in lukrativen Gegenden von der Versorgung in der Fläche über alle eingesetzten Frequenzen abhängig machen.

Man könnte also definieren:
Bei Erreichung einer Flächenversorgungsquote von X% über alle genutzten Frequenzen darf diese neue Frequenz in Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte bis Y eingesetzt werden. Man kann dann mehrere solche Tupel definieren oder denkt sich gar eine einfache Formel auf mit der man aus der Flächenversorgungsquote eine Maximale Bevölkerungsdichte errechnet.

Erst wenn also in der Fläche mit dafür sinnvollen Frequenzen (800MHz) ausgebaut wird, lassen sich die neuen Frequenzen also in Ballungsgebieten verwenden.

Allerdings sollte man wohl nicht nur unterscheiden zwischen "Versorgt/nicht versorgt" sondern auch die verfügbare Bandbreite _in der Fläche_ einbeziehen. Sonst werden sämtliche ländlichen Gebiete nur über lediglich 5 oder 10Mhz Spektrum versorgt, was dann bei riesigen Zellen wieder kaum nutzbar ist.