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Grundsätzlich richtiges Urteil


08.03.2018 21:35 - Gestartet von DontNeedAName
Die Entscheidung ist im Grundsatz richtig.

Auf der einen Seite das Argument "Fernsehen ist nicht wichtig" ist persönliche Entscheidungssache und nicht die des Richters.

Auf der anderen Seite, und deshalb ist das Urteil trotzdem richtig, ist jemandem, der für sich entscheidet dass Fernsehen für ihn besonders wichtig ist, grundsätzlich zuzumuten eine redundante Anbindung herzustellen z.b. mit Kabel + IPTV.