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Cash-In des Betrages?


13.02.2002 17:20 - Gestartet von peggy
Ich habe gehört:

Bei 0190-0-Verbindungen wird im Falle eines Widerspruches der Betrag von der DTAG automatisch wieder gutgeschrieben. Gleichzeitig erfolgt die Weitergabe der Daten an den jeweiligen Diensteanbieter, der sich dann selber um das Cash-In kümmern muß (z.B. detaillierte Rechnung erstellen). Ausgenommen von dieser Regelung sind die 0190-xyz-Anbieter für die direkte CbC-Durchführung.

Das würde heißen, daß man im Falle, daß man unberechtigt einen 300-EUR-Posten auf seiner Rechnung hat, Widerspruch einlegt und den Betrag vorläufig wieder gutgeschrieben bekommt. Dann muß man abwarten, ob der Anbieter so dreist ist und eine Rechnung schickt.

Hat jemand ähnliches gehört? Wie ist die Rechtslage?

Peggy