Thread
Menü

eigentlich unnötig


29.04.2018 11:14 - Gestartet von machtdochnichts
einmal geändert am 29.04.2018 11:16
Die Messenger-App WhatsApp erhöht das Mindestalter für die Nutzung auf 16 Jahre.

Eigentlich ein Mindestalter bei WhatsApp hier unnötig, da man zur Nutzung eine SIM benötigt.

Alle SIM-, Mobilfunkanbieter haben in ihren AGB Sätze wie: "Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kunden.", oft noch mit dem Zusatz: "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich".

**Und dieses Alter wird heute von allen Anbietern mittels Identitätsfeststellung anhand eines Personaldokumentes überprüft.**

Somit ist es nicht möglich unter 16 Jahren WhatsApp-Kunde zu werden. Vertragspartner ist **immer** eine volljährige Person. WhatsApp braucht dabei gar nichts zu überprüfen, das haben die Mobilfunkanbieter schon getan.

Ich weiß, dass man WhatsApp auch mit einer Festnetznummer aktivieren kann. Aber auch einen Festnetzanschluß bekommt man erst nach ID-Prüfung als volljährige Person.

Ein Kind kann niemals Vertragspartner sein!
Menü
[1] mho73 antwortet auf machtdochnichts
29.04.2018 11:55
Dein Beitrag geht ziemlich an der Sache vorbei, denn "Vertragspartner sein" ist die eine Sache, den Dienst nutzen ist die andere. Und hier geht es ja schon dem Wortlaut nach ganz klar um die Nutzung.
Menü
[1.1] machtdochnichts antwortet auf mho73
29.04.2018 12:31

einmal geändert am 29.04.2018 12:35
Benutzer mho73 schrieb:
Dein Beitrag geht ziemlich an der Sache vorbei, denn "Vertragspartner sein" ist die eine Sache, den Dienst nutzen ist die andere. Und hier geht es ja schon dem Wortlaut nach ganz klar um die Nutzung.

Ohje!
Die Eltern sind die Nutzer! Sie nutzen WhatsApp indem sie ihre Kinder damit spielen lassen!
Der Vertrag (auch mit dem Herunterladen einer kostenlosen App geht man einen Vertrag ein) kann nur mit einer Simkarte (oder einem Festnetzanschluss) abgeschlossen und genutzt werden. Und hierfür muss man überprüft(!) mindestens 16 Jahre alt sein!

Wie man den Whatsapp-Vertrag nutzt ist dann belanglos. Der Partner von Whatswapp ist der volljährige (bzw. mindestens 16jährige) Simkartenbesitzer! Er kann selber Nachrichten senden/empfangen oder es eben auch seine Kinder machen lassen. Verantwortlich ist der Whatsapp-Vertragspartner, nicht das Kind!

Zum Beispiel darf man auch erst Zigaretten kaufen, wenn man über 18 ist. Wenn nun der Vater die Zigaretten kauft, und den Sohnemann rauchen läßt, kann man dem Verkäufer auch keine Schuld geben!

Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass es nicht nötig ist, ein Mindestalter für Whatsapp festzusetzen, da Whatsapp dank Simkartenbindung nur von mindestens 16jährigen installiert werden kann. Ohne Sim kein Whatsapp.
Menü
[1.1.1] hans91 antwortet auf machtdochnichts
29.04.2018 13:27
Dein ganzer Beitrag ergibt keinen Sinn. Erst einmal: Es gibt sehr wohl einen Unterschied zwischen Nutzer und Vertragsnehmer, da hat mho73 völlig Recht. Was meinst du, weshalb viele Onlinedienste 13 Jahre als Mindestalter für Nutzer angeben? Damit die Eltern mind. 13 Jahre alt sind? Ab 14 Jahren ist ein Kind in DE mündig und damit auch vollwertiger Vertragspartner von WA, sofern es sich selbst registriert hat. Dass es bei der Registrierung eine SIM-Karte nutzt, die evtl. von den Eltern erworben wurde, spielt überhaupt keine Rolle, mal abgesehen davon, dass die Karten bis vor einem Jahr noch frei verkäuflich und ohne Altersprüfung in jedem Supermarkt hingen. Und für einen Festnetzanschluss hat auch noch nie jemand meine Altersangaben verifiziert. Die Haftungspflichten der Eltern bleiben davon natürlich unberührt, trotz derer kann eine Person unter 16 Jahren durchaus Vertragsnehmer bei WA sein, möglicherweise dürfen die Eltern diesen Vertrag allerdings auflösen, das kommt aber auf die Natur des Rechtsgeschäfts an. Mit der neuen Regelung hingegen ist der Vertrag seitens WA für Personen unter 16 von Anfang an ungültig und so kann sich Facebook bezüglich eventuell entstandener Schäden direkt aus der Verantwortung ziehen. Ob dann im Einzelfall Eltern oder Kinder die Verantwortung tragen, ist denen natürlich egal.