Benutzer mho73 schrieb:
Dein Beitrag geht ziemlich an der Sache vorbei, denn "Vertragspartner sein" ist die eine Sache, den Dienst nutzen ist die andere. Und hier geht es ja schon dem Wortlaut nach ganz klar um die Nutzung.
Ohje!
Die Eltern sind die Nutzer! Sie nutzen WhatsApp indem sie ihre Kinder damit spielen lassen!
Der Vertrag (auch mit dem Herunterladen einer kostenlosen App geht man einen Vertrag ein) kann nur mit einer Simkarte (oder einem Festnetzanschluss) abgeschlossen und genutzt werden. Und hierfür muss man überprüft(!) mindestens 16 Jahre alt sein!
Wie man den Whatsapp-Vertrag nutzt ist dann belanglos. Der Partner von Whatswapp ist der volljährige (bzw. mindestens 16jährige) Simkartenbesitzer! Er kann selber Nachrichten senden/empfangen oder es eben auch seine Kinder machen lassen. Verantwortlich ist der Whatsapp-Vertragspartner, nicht das Kind!
Zum Beispiel darf man auch erst Zigaretten kaufen, wenn man über 18 ist. Wenn nun der Vater die Zigaretten kauft, und den Sohnemann rauchen läßt, kann man dem Verkäufer auch keine Schuld geben!
Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass es nicht nötig ist, ein Mindestalter für Whatsapp festzusetzen, da Whatsapp dank Simkartenbindung nur von mindestens 16jährigen installiert werden kann. Ohne Sim kein Whatsapp.