Thread
Menü

O2 VF???


13.05.2018 01:01 - Gestartet von Kabelanschluss
Was passiert mit meiner o2 Karte von Unitymedia?
Ich hab Unitymedia gestern gekündigt aufgrund ich kein Vodafone haben möchte. Hab noch die Family @Friends Sim von Unitymedia mit einer super Rufnummer. Wohn derzeit in Düsseldorf oberkassel und das Netz von Vodafone Nutz ich mit o.telo und fyve. Es ist sehr schlecht. O2 hat hier deutlich besseres Netz. Ein Grund für eine sokü?
Menü
[1] deluxxe505 antwortet auf Kabelanschluss
22.05.2018 22:09
Benutzer Kabelanschluss schrieb:
Was passiert mit meiner o2 Karte von Unitymedia? Ich hab Unitymedia gestern gekündigt aufgrund ich kein Vodafone haben möchte. Hab noch die Family @Friends Sim von Unitymedia mit einer super Rufnummer. Wohn derzeit in Düsseldorf oberkassel und das Netz von Vodafone Nutz ich mit o.telo und fyve. Es ist sehr schlecht. O2 hat hier deutlich besseres Netz. Ein Grund für eine sokü?

Das wird wie bei Kabel Deutschland damals sein. Alle Mobilfunkkunden werden in das Vodafone Netz portiert. Es gibt ne neue SIM und fertig. Wenn ich mir die AGB von UM anschaue, dann kannst du in dem Fall eine vorzeitige Kündigung erwirken.

Zitat aus den AGB von UM:

„14 Wechsel des Vertragspartners/Leistungserbringung durch Dritte/Weitergabe an Dritte
14.1 Der Mobilfunkanbieter ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten an einen dritten Diensteanbieter oder folgende Unternehmen zu übertragen:
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 2325, 80992 München;
- Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, oder
- Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf.
14.2 Der Mobilfunkanbieter hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzuzeigen. Sollte ein etwaiger Rechtsnachfolger dieser in Ziffer 14.1 namentlich benannten Unternehmen oder ein dritter Diensteanbieter an die Stelle des Mobilfunkanbieters treten, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertragung wirksam wird, in Textform kündigen.“