Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Das Verfassungsgericht befasst sich halt nicht mit den Hirngespinsten von Internetforisten, die den Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Staatsfunk nicht begreifen wollen oder können.
Wer lesen (oder verstehen) kann, wäre hier klar im Vorteil. Genau hier habe ich ja unterschieden. Und die Bezeichnung "Staatsfunk" für den ÖR ist Ausdruck -höchst- berechtigter Kritik von denen, die eben -kein- Wahrnehmungsproblem haben.
Wer unseren ÖR zur prime-time mal derzeit genießt, muss feststellen, daß es außer unserem Bundesregime weltweit kein "politisch vernünftiges" Organ mehr zu geben scheint. Also alle böse, außer Mutti. Ein Schelm der denkt, da wäre was faul an der "Berichterstattung". Oder damit es Zuschauer1 auch kapiert: Wer das glaubt, hat ein Wahrnehmungsproblem analog zu denen der dunkelsten deutschen Zeiten.
Es reicht, mal ORF zu schauen und schon sieht die Welt ganz anders aus.
Wer allen Ernstes die in den
ÖR-Medien gebotene Meinungsvielfalt als Propaganda oder Desinformation bezeichnet hat ganz offensichtlich ein Wahrnehmungsproblem. Nur weil Leute wie Sie einen solchen Quatsch immer wieder und besonders laut herausposaunen heißt das nicht dass derartige Einwürfe irgendeine Relevanz für die Gesamtgesellschaft hätten.
Exakt solch schrille Schutzbehauptungem kommen gern von Vertretern von Staat und ÖR - denn von der Regime-Linie abweichende Meinungen kommen im ÖR so gut wie nicht zu Wort und werden -vor allem in der prime-time - nach Kräften diskreditiert.
ÖR war mal richtig gut und hat seine Daseinsberechtigung. Darüber befanden die Richter. Wäre da nur nicht dessen aktuell gelebte Pervertierung.