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das wäre ja alles ok...


18.07.2018 21:29 - Gestartet von lexus1
wenn nicht der ÖR heute als Staatsfunk bezeichnet werden müsste.
Von wegen Vielfalt und sorgfältie Recherche. Propaganda pur ist das heute, und Desinformtion.

Aber das war vom Gericht eben nicht zu prüfen. Insofern, wäre die Welt des ÖR in Ordnung, auch das Urteil konsequent.

Da sieht man mal, wie schizophren Wunsch und Wirklichkeit auseinanderdriften können.
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[1] Zuschauer 1 antwortet auf lexus1
18.07.2018 22:24
Das Verfassungsgericht befasst sich halt nicht mit den Hirngespinsten von Internetforisten, die den Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Staatsfunk nicht begreifen wollen oder können. Wer allen Ernstes die in den ÖR-Medien gebotene Meinungsvielfalt als Propaganda oder Desinformation bezeichnet hat ganz offensichtlich ein Wahrnehmungsproblem. Nur weil Leute wie Sie einen solchen Quatsch immer wieder und besonders laut herausposaunen heißt das nicht dass derartige Einwürfe irgendeine Relevanz für die Gesamtgesellschaft hätten.
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[1.1] WinfriedSchneider antwortet auf Zuschauer 1
19.07.2018 08:36

einmal geändert am 19.07.2018 08:38
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
()

Vielleicht selber so ein „Internetforist, der nicht begreifen will oder kann“?
Und deshalb „einen solchen Quatsch besonders laut herausposaunt?!
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[1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf WinfriedSchneider
19.07.2018 10:38
Benutzer WinfriedSchneider schrieb:
Vielleicht selber so ein „Internetforist, der nicht begreifen will oder kann“?

Sicherlich nicht. Im Gegensatz zum Threaderöffner beteilige ich mich beispielsweise schon einmal nicht an Verschwörungstheorien oder glaube alles besser zu wissen als unsere Verfassungsrichter, unter denen einige der klügsten Köpfe Deutschlands sind.

Und deshalb „einen solchen Quatsch besonders laut herausposaunt?!

Woran machen Sie es fest, dass meine Aussagen nach Ihrer Ansicht Quatsch sind?
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[1.1.1.1] PsychoMantis antwortet auf Zuschauer 1
19.07.2018 11:15

einmal geändert am 19.07.2018 11:17
Also ich weiß nicht was die Richter geraucht haben wenn die entschieden haben, dass alles rechtens ist.
Es ist mir aber auch egal. Aus meiner Sicht darf niemand zum Kauf von irgendetwas gezwungen werden.
Also bleibt für mich alles beim Alten: alles ist rechtens, aber wie ich das seit über 10 Jahren nicht gezahlt habe (ihre Briefe ignorierend) so werde ich es auch weiterhin tun.
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[1.1.1.1.1] marcel24 antwortet auf PsychoMantis
19.07.2018 12:06
tja das weis man leider nicht, ich bin ja nicht komplett gegen den öffentlich rechtlichen rundfunk, aber es sind einfach zu viele sender 2 max. 3 würden eigentlich komplett ausreichen (jeweils fernsehen / radio) , wenn es schon ÖR-Rundfunk ist sollte das auch aus den steuern die der staat einnimmt finanziert werden - natürlich nur in begrenzter höhe und damit müsste man dann eben auskommen und nicht jedem haushalt das aufbürden - warum soll man für was zahlen was man nicht bestellt hat - nur weil die möglichkeit der nutzung besteht letzteres ist dafür kein grund - wirklich nicht. finde ich ehrlich gesagt richtig das du nicht zahlst. die haben genug kohle und sollten nicht so verschwenderisch damit umgehen.
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[1.1.1.1.2] Zuschauer 1 antwortet auf PsychoMantis
19.07.2018 15:38
Benutzer PsychoMantis schrieb:
Also ich weiß nicht was die Richter geraucht haben wenn die entschieden haben, dass alles rechtens ist.

Das Bundesverfassungsgericht insgesamt und jeder einzelne an dem Urteil beteiligte Richter hat sich mit dem Thema sehr viel intensiver auseinandergesetzt als Sie es jemals getan haben. Zu unterstellen, die Richter hätten "etwas geraucht" um zu ihrem Urteil zu kommen, zeugt eigentlich nur von totaler Selbstüberschätzung. Welches Expertenwissen in Sachen Verfassungsrecht und Rundfunkrecht haben Sie denn vorzuweisen? Wie kommen Sie dazu, das Gericht derartig zu diffamieren, bloß weil Ihnen das Urteil nicht in den Kram passt?

Wer sich mit dem Thema tatsächlich einmal beschäftigt hat, die Urteilsbegründungen des Verfassungsgerichts zu vergangenen Fällen zum Thema ÖR-Rundfunk einmal gelesen hat, der weiß, wie genau man sich dort mit den vielen dahinter stehenden Facetten auseinandersetzt. Wo die polternden "alles Mist"-Rufer noch nicht einmal das Problem verstanden haben, hat das BVerfG Aspekte bedacht und hinterfragt, deren Relevanz die meisten anderen noch nicht einmal erkannt hätten.

Es ist mir aber auch egal. Aus meiner Sicht darf niemand zum Kauf von irgendetwas gezwungen werden.

Ein funktionierender Staat setzt halt voraus, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Wer meint, Abgaben vorenthalten zu dürfen, weil sie ihm nicht passen, sollte sich einmal die Frage stellen, was die Konsequenz davon wäre, wenn auch alle anderen Bürger glaubten sich nur an solche Regeln halten zu müssen, die ihnen persönlich gefallen.
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[1.2] lexus1 antwortet auf Zuschauer 1
19.07.2018 11:16
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Das Verfassungsgericht befasst sich halt nicht mit den Hirngespinsten von Internetforisten, die den Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Staatsfunk nicht begreifen wollen oder können.

Wer lesen (oder verstehen) kann, wäre hier klar im Vorteil. Genau hier habe ich ja unterschieden. Und die Bezeichnung "Staatsfunk" für den ÖR ist Ausdruck -höchst- berechtigter Kritik von denen, die eben -kein- Wahrnehmungsproblem haben.
Wer unseren ÖR zur prime-time mal derzeit genießt, muss feststellen, daß es außer unserem Bundesregime weltweit kein "politisch vernünftiges" Organ mehr zu geben scheint. Also alle böse, außer Mutti. Ein Schelm der denkt, da wäre was faul an der "Berichterstattung". Oder damit es Zuschauer1 auch kapiert: Wer das glaubt, hat ein Wahrnehmungsproblem analog zu denen der dunkelsten deutschen Zeiten.
Es reicht, mal ORF zu schauen und schon sieht die Welt ganz anders aus.


Wer allen Ernstes die in den
ÖR-Medien gebotene Meinungsvielfalt als Propaganda oder Desinformation bezeichnet hat ganz offensichtlich ein Wahrnehmungsproblem. Nur weil Leute wie Sie einen solchen Quatsch immer wieder und besonders laut herausposaunen heißt das nicht dass derartige Einwürfe irgendeine Relevanz für die Gesamtgesellschaft hätten.

Exakt solch schrille Schutzbehauptungem kommen gern von Vertretern von Staat und ÖR - denn von der Regime-Linie abweichende Meinungen kommen im ÖR so gut wie nicht zu Wort und werden -vor allem in der prime-time - nach Kräften diskreditiert.

ÖR war mal richtig gut und hat seine Daseinsberechtigung. Darüber befanden die Richter. Wäre da nur nicht dessen aktuell gelebte Pervertierung.
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[1.2.1] Zuschauer 1 antwortet auf lexus1
19.07.2018 11:26
Benutzer lexus1 schrieb:

Wer lesen (oder verstehen) kann, wäre hier klar im Vorteil. Genau hier habe ich ja unterschieden. Und die Bezeichnung "Staatsfunk" für den ÖR ist Ausdruck -höchst- berechtigter Kritik von denen, die eben -kein- Wahrnehmungsproblem haben.

Ist klar. Alle völlig verblendet, außer Ihnen, dem krassen Checker, und Ihren Apologeten. Auf diesem Kindergartenniveau kann man halt keine vernünftige Diskussion führen.
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[1.2.1.1] trollator antwortet auf Zuschauer 1
19.07.2018 17:18

einmal geändert am 19.07.2018 17:23
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer lexus1 schrieb:

Wer lesen (oder verstehen) kann, wäre hier klar im Vorteil. Genau hier habe ich ja unterschieden. Und die Bezeichnung "Staatsfunk" für den ÖR ist Ausdruck -höchst- berechtigter Kritik von denen, die eben -kein- Wahrnehmungsproblem haben.

Ist klar. Alle völlig verblendet, außer Ihnen, dem krassen Checker, und Ihren Apologeten. Auf diesem Kindergartenniveau kann man halt keine vernünftige Diskussion führen.

Grundsätzlich bin ich pro Rundfunkgebühren.

Nur in einem haben die kontrageber hier imho Recht.
In den Talkshows im ÖR wird kaum ein AFD Vertreter eingeladen.
Und wenn die Fans aus den unterschiedlichen Echokammern dann aufeinandertreffen, hast du genau so einen Gesprächsverlauf wie hier...
Sehr bedenklich diese Entwicklung ist. :-(