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Es ist zwar zum schämen aber ...


19.07.2018 20:44 - Gestartet von CyberSW
ich muss hier der AfD mal Recht geben. *würg*

Dieses Urteil kann man niemanden erklären .. da werden Auslegungen getroffen und neue Maßstäbe setzt, die anderen Urteilen total widersprechen. Leider isses deutlich, dass es ein Gefälligkeitsurteil zu dem Gefälligkeitsgutachten der Brüder Kirchhof ist.

Die etablierten Parteien jubeln fast einstimmig, ja auch klar, immerhin sind diese Politiker eng mit dem ÖR verflochten und finden da einen super Ruhesitzt, wenn se niemand mehr gewählt hat.

Da gibt es ja auch mehr Geld als in der Politik selbst.

Hoffe nur, dass die aktuelle Lage und Stimmung dazu, weiter bestehen bleibt sodass es politische Diskussionen dazu gibt. Ansonsten sehe ich bei der nächsten Wahl schon einige aus puren Frust die AfD wählen.
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[1] Zuschauer 1 antwortet auf CyberSW
19.07.2018 22:43
Benutzer CyberSW schrieb:
ich muss hier der AfD mal Recht geben. *würg*

Und ich nicht. Tolle Argumentation übrigens.

Dieses Urteil kann man niemanden erklären .. da werden Auslegungen getroffen und neue Maßstäbe setzt, die anderen Urteilen total widersprechen.

Welchen Urteilen genau widerspricht das aktuelle Verfassungsgerichtsurteil? Den Vorgänger-Urteilen, gegen die sich die Beschwerdeführer gewandt haben, ja sicherlich nicht.

Leider isses deutlich, dass es ein Gefälligkeitsurteil zu dem Gefälligkeitsgutachten der Brüder Kirchhof ist.

Klar, das können Sie natürlich bestens beurteilen. Ich hingegen wette, dass Sie weder das aktuelle Urteil doch das Gutachten von Paul Kirchhof jemals gelesen haben.

Die etablierten Parteien jubeln fast einstimmig, ja auch klar, immerhin sind diese Politiker eng mit dem ÖR verflochten und finden da einen super Ruhesitzt, wenn se niemand mehr gewählt hat.

Stammtisch komm raus, du bist umzingelt!

Hoffe nur, dass die aktuelle Lage und Stimmung dazu, weiter bestehen bleibt sodass es politische Diskussionen dazu gibt. Ansonsten sehe ich bei der nächsten Wahl schon einige aus puren Frust die AfD wählen.

Ihre AfD-Werbung kommt dann doch arg plump rüber.
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[1.1] WinfriedSchneider antwortet auf Zuschauer 1
20.07.2018 00:53

einmal geändert am 20.07.2018 00:54
Welchen Urteilen widerspricht das Verfassungsgerichtsurteil?.

Klar, das können Sie natürlich bestens beurteilen. Ich wette

Stammtisch komm raus, du bist umzingelt!

Ihre AfD-Werbung kommt dann doch arg plump rüber.

Ihre Kritik ist noch viel plumper: „Stammtisch“ „Ich wette nie gelesen“ usw., Unterstellungen ggü. jemand Unbekanntem: exakt AfD-Niveau! Und was die Vorgänger-Urteile betrifft lesen Sie doch, nur so als Beispiel, die WELT, etwa hier (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html).
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[1.1.1] basti99 antwortet auf WinfriedSchneider
20.07.2018 06:07
Benutzer WinfriedSchneider schrieb:

Ihre Kritik ist noch viel plumper: „Stammtisch“ „Ich wette nie gelesen“ usw., Unterstellungen ggü. jemand Unbekanntem: exakt AfD-Niveau! Und was die Vorgänger-Urteile betrifft lesen Sie doch, nur so als Beispiel, die WELT, etwa hier (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfu nkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html).

Der genannte Link ist deutliche als "Meinung" gekennzeichnet. Das ist keine Information. Und die Medienverlage sind beim Thema GEZ voreingenommen. "wes Brot ich ess, des Lied ich sing"
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[1.1.1.1] WinfriedSchneider antwortet auf basti99
20.07.2018 08:32

2x geändert, zuletzt am 20.07.2018 08:32
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer WinfriedSchneider schrieb:

(https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfu nkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html).

Der genannte Link ist deutliche als "Meinung" gekennzeichnet. Das ist keine Information. Und die Medienverlage sind beim Thema GEZ voreingenommen. "wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Klar ist es Meinung, aber darum gings mir nicht: Es nimmt nur Bezug auf ein Urteil, bei dem andere Maßstäbe galten, als jetzt. Und "wes Brot ich ess, des Lied ich sing" ist auch so ein Billig-Totschlag-Argument, das sich ebenso gut aufs Gericht münzen ließe. Und Voreingenommenheit? Dass ich nicht lache, Herr Kirchhof!
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[1.1.2] Zuschauer 1 antwortet auf WinfriedSchneider
20.07.2018 10:11
Zu der Frage, wie man eine Diskussion sinnvoll führen kann, haben sich Philosophen schon vor tausenden von Jahren Gedanken gemacht. Einer der seit jeher unverändert geltenden Grundsätze ist, dass derjenige, der eine These aufstellt, diese auch belegen können muss. Andernfalls kann man das Argument nicht ernst nehmen.

Wären Sie an einer vernünftigen Diskussion interessiert, würden Sie vielleicht einmal darüber nachdenken, welchen Wert das Aufstellen von wilden Behauptungen hat, für die es keine Begründung gibt. Das Einfordern eines Belegs für eine aufgestellte Behauptung ist einer sinnvollen Diskussion förderlich. Das Zurschaustellen des eigenen Unwillens oder der Unfähigkeit eine Diskussion zu führen eher nicht.
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[1.1.2.1] WinfriedSchneider antwortet auf Zuschauer 1
20.07.2018 10:35
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Wären Sie an einer vernünftigen Diskussion interessiert, würden Sie vielleicht einmal darüber nachdenken, welchen Wert das Aufstellen von wilden Behauptungen hat, für die es keine Begründung gibt. Das Einfordern eines Belegs für eine aufgestellte Behauptung ist einer sinnvollen Diskussion förderlich. Das Zurschaustellen des eigenen Unwillens oder der Unfähigkeit eine Diskussion zu führen eher nicht.

Schon wieder krude Unterstellungen ggü. jemandem, den Sie überhaupt nicht kennen. Am besten lesen Sie Ihren eigenen Absatz einmal laut vor: Über das, was Sie dann hören, sollten Sie anschließend reflektieren.