Benutzer Kevin W. schrieb:
Ist doch ganz einfach: Wenn der Kunde beweisen kann, dass er anwesend war und der Techniker nicht erschienen ist, muß er nicht zahlen, da es nicht sein Verschulden war.
Ich als Kunde, alleinstehend, soll dies beweisen? Wie denn??
- Weil, ich bin doch Rentner, und deshalb den ganzen Tag Zuhause?
- eine Kopie des Antrags des extra für den Technikertermins beantragten Sonderurlaubs meiner Firma?
- oder Ich habe doch vor der Türe gewartet, damit er sich nicht verirrt?
eeh ne, wenn nicht einmal die eidesstattliche Aussage von beruflichem Empfangspersonal etwas vor Gericht mehr bringt, dann bin ich auf teltarifs Editorial vom nächsten Sonntag bezüglich dieser Situation gespannt.
50€ x2 x3 bedeutet dieses Urteil für alle wechselwilligen Telefonkunden ab sofort hier in DE. Und schon ist die Ersparnis auf Jahre dahin. Kein Vorteil für den ehemaligen Staatsmonopolisten.
Die Tarifrechner müssen angepasst werden, trolle ich!
Bis zu 4x 50€ an Strafgebühren müssen auch drin sein.