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..die Telekom hätte keinen Vorteil, der Kunde aber den NACHTEIL


06.06.2018 19:55 - Gestartet von trollator
Ich muss da jetzt nochmal nachhaken.

Und zwar stört mich dieser Passus.

Beschwert man sich bei der Hotline, entdeckt der Kundenbetreuer im System mitunter den Eintrag des Technikers "Kunde nicht angetroffen". Doch ein Kunde, > der tatsächlich den ganzen Tag zuhause war, steht dann nicht nur mit seiner Darstellung der Lage, sondern auch mit dem toten Anschluss erstmal im Regen.

Und

Die Richter hätten nicht anerkannt, dass falsche Technikermitteilungen den Wettbewerb behindern würden. Die Begründung des Gerichts: Es würde ein neuer Termin vereinbart, und die Telekom hätte hierdurch keinen Vorteil.

Irgendwie hat das noch keiner in die Diskussion eingebracht, dass bereits 1x "nicht angetroffen" nicht nur Urlaubsausfallzeiten sondern auch Kosten zum NACHTEIL des wechselwilligen Kunden entstehen.

Laut easybell sind nämlich 48,79 € also knapp 50 € für

Kosten für Telekom-Technikereinsatz bei schuldhaftem Scheitern durch den Kunden (Abwesenheit, Zutritt verweigert, nicht alle Vorkehrungen getroffen).

zu entrichten.

Zu finden hier.
https://www.easybell.de/telefon-preisliste/weitere-preise-und-gebuehren.html


Wer übernimmt die denn bitte? Mit den jetzigen Befugnissen dieser Techniker steht Aussage gegen Aussage und ich (als Kunde) nun als Lügner dar. Stimmt zwar nicht und ich darf es noch zahlen! Warum schreibt die (Fach)Presse darüber kein Wort?? Gibts da etwas, was ich noch nicht weiß.


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[1] Kevin W. antwortet auf trollator
07.06.2018 13:35
Ist doch ganz einfach: Wenn der Kunde beweisen kann, dass er anwesend war und der Techniker nicht erschienen ist, muß er nicht zahlen, da es nicht sein Verschulden war. Wenn der Anbieter des nicht einsieht, darf man diesem natürlich auch entsprechenden Druck machen (ggf. rechtliche Schritte androhen). Es hilft anders leider nicht, da nur so der Druck auch an die Telekom weiter gegeben wird.
Die Anbieter wissen ja auch um dieses Problem und werden da eher selten den eigenen Kunden verprellen durch Einforderung dieser ungerechtfertigten Kosten.

Benutzer trollator schrieb
Wer übernimmt die denn bitte? Mit den jetzigen Befugnissen dieser Techniker steht Aussage gegen Aussage und ich (als Kunde) nun als Lügner dar. Stimmt zwar nicht und ich darf es noch zahlen! Warum schreibt die (Fach)Presse darüber kein Wort?? Gibts da etwas, was ich noch nicht weiß.


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[1.1] mwunsch antwortet auf Kevin W.
07.06.2018 16:54
Benutzer Kevin W. schrieb:
Die Anbieter wissen ja auch um dieses Problem und werden da eher selten den eigenen Kunden verprellen durch Einforderung dieser ungerechtfertigten Kosten.

Der Bericht beinhaltet ja die Bereitschaft des Anbieters (hier easybell), dem Kunden zu glauben, daß er da war bzw. die betroffenen Kunden (hier eine Klinik mit 100% Empfangs-Besetzung) konnten das belegen.

Dennoch wurde hier (wieder einmal) von der Justiz der "Täter" (die ausführenden Techniker-Unternehmen bzw. deren Auftraggeber) geschützt.
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[1.2] trollator antwortet auf Kevin W.
07.06.2018 17:12
Benutzer Kevin W. schrieb:
Ist doch ganz einfach: Wenn der Kunde beweisen kann, dass er anwesend war und der Techniker nicht erschienen ist, muß er nicht zahlen, da es nicht sein Verschulden war.

Ich als Kunde, alleinstehend, soll dies beweisen? Wie denn??

- Weil, ich bin doch Rentner, und deshalb den ganzen Tag Zuhause?
- eine Kopie des Antrags des extra für den Technikertermins beantragten Sonderurlaubs meiner Firma?
- oder Ich habe doch vor der Türe gewartet, damit er sich nicht verirrt?

eeh ne, wenn nicht einmal die eidesstattliche Aussage von beruflichem Empfangspersonal etwas vor Gericht mehr bringt, dann bin ich auf teltarifs Editorial vom nächsten Sonntag bezüglich dieser Situation gespannt.

50€ x2 x3 bedeutet dieses Urteil für alle wechselwilligen Telefonkunden ab sofort hier in DE. Und schon ist die Ersparnis auf Jahre dahin. Kein Vorteil für den ehemaligen Staatsmonopolisten.
Die Tarifrechner müssen angepasst werden, trolle ich!
Bis zu 4x 50€ an Strafgebühren müssen auch drin sein.