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BNetzA muss jetzt handeln


06.06.2018 11:38 - Gestartet von spandauer
Ich verstehe, dass das Landgericht in diesem Einzelverfahren keine "systematische Wettbewerbsbehinderung" sehen konnte. Immerhin war es ja hier ein einzelner Provider, der die Klage angestrebt hat.

Gut finde ich das immer noch nicht. Die Richter haben sich anscheinend ganz bewusst Scheuklappen aufgesetzt und vergleichbare Verfahren anderer Wettbewerber der Telekom ignoriert. Denn auch diese haben das Problem, dass regelmäßig Aussage gegen Aussage steht.

Die Telekom bietet zwar mittlerweile eine Möglichkeit zur besseren Überprüfung an, in dem sie einen sogenannten "Search Call" im Angebot hat. Bei diesem ruft der Telekom-Techniker den auftraggebenden TK-Anbieter an, wenn der den Kunden vor Ort nicht antrifft. In diesem konkreten Fall hätte dann ein gut geschulter Easybell-Mitarbeiter feststellen können, ob nun wirklich der Empfang des Krankenhauses keine Ahnung von der Installation hatte oder ob der Techniker nur genau davon ausging und daher mit Freude in den früheren Feierabend verschwand.

Aber diesen Search Call lässt sich Telekom sehr gut bezahlen und so kostet der Nachweis von Schlechtleistungen der Telekom einfach noch mehr Geld, das auf den Kunden umgelegt werden muss. Und selbst wenn man so Nachweise erlangt, gibt es dann ja solche Urteile, die da der Telekom-Darstellung als "bedauerliche Einzelfällen" folgen...im Zweifel eben tausendfach.

Ich selber habe mal einen ähnlichen Fall in einer McDonalds Filiale am Kölner Rudolfplatz mitbekommen. Die hatte "nur" 23h am Tag offen. Zwischen 4 und 5 Uhr schloss sie zur Reinigung. Auch dort meinte der Techniker niemanden angetroffen zu haben. Spricht für seine Motivation, auch mal zu unüblichen Zeiten zu arbeiten. Aber vereinbart war halt ein Besuchstermin zwischen 8 und 12 Uhr. Dass gerade bei geschäftlicher Nutzung dort dann auch noch IT-Techniker den Tag geblockt haben, um vor Ort Router zu tauschen und zu konfigurieren, damit der Service möglichst unterbrechungsfrei läuft, wird im Urteil auch ignoriert - man kann ja noch einen Termin und Techniker blocken.

Andreas Bahr von easybell hat schon Recht. Die Bundesnetzagentur sollte hier nicht nur nach Geschwindigkeiten von DSL-Verbindungen schauen. Diese basieren meist auf dem von allen genutzten Kupfernetz von annodazumal und sind nicht das Ergebnis von bewusster Drosselung.

An der Verschwendung von Lebens-, Urlaubs- und Arbeitszeit von privaten und gewerblichen TK-Kunden kann man aber sehr wohl was machen. Zumindest wenn der Präsident der Bundesnetzagentur und seine Mitarbeiter ihren gesetzlichen Auftrag im Sinne der Vernetzung unserer Informationsgesellschaft wirklich ernst nähmen.