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12 Seemeilen


28.06.2018 19:48 - Gestartet von Hasi16
Innerhalb von 12 Seemeilen befindet man sich in Deutschland auf deutschem Staatsgebiet. Da gilt das EU-Roaming doch auf jeden Fall?!
Der Beitrag würde doch sehr aufgewertet werden, wenn der rechtliche Punkt betrachtet wird. Weil der zählt im Zweifel!
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[1] helmut-wk antwortet auf Hasi16
03.07.2018 09:01
Benutzer Hasi16 schrieb:
Innerhalb von 12 Seemeilen befindet man sich in Deutschland auf deutschem Staatsgebiet. Da gilt das EU-Roaming doch auf jeden Fall?!
Der Beitrag würde doch sehr aufgewertet werden, wenn der rechtliche Punkt betrachtet wird. Weil der zählt im Zweifel!

Was, wenn sich ein Schiff 12,01 Meilen von der Küste in internationalen Gewässern befindet, und an der ländlichen Küste wg. Funkloch nur dieses Schiff erreichbar ist, so das sich das Händy da einwählt?

Offensichtlich muss man in Küstennähe so oder so aufpassen.

Es wäre schon was gewonnen, wenn der Kunde (z.B. per App) auswählen kann, welche Arten von Roaming er zulässt und welche nicht. Ein Tarif, der mit "sie tappen damit in keine Kostenfalle, weil Schiffs- und Flugroaming ausgeschaltet" wirbt, wär doch sicher attraktiv (wenn alles andere stimmt)?
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[1.1] mho73 antwortet auf helmut-wk
03.07.2018 09:06
Benutzer helmut-wk schrieb:

Was, wenn sich ein Schiff 12,01 Meilen von der Küste in internationalen Gewässern befindet, und an der ländlichen Küste wg. Funkloch nur dieses Schiff erreichbar ist, so das sich das Händy da einwählt?

Eine solche Reichtweite erreichen nur Überland-Funkzellen, die dafür gebaut sind. Bestimmt aber nicht diese Schiffsnetze, die ja nur eine minimale Abdeckung liefern müssen. So gesehen wohl eher eine theoretische Frage ohne wirkliche Bedeutung.