Benutzer popfm+ schrieb:
So interpretiere ich jedenfalls die Verordnung. Solange sich ein Schiff nicht in internationalen Gewässern befindet, muss in meinen Augen die EU-Regulierung greifen. Warum sollte das nicht so sein?
Weil das Schiffsnetz überhapt kein Netzbetreiber der EU ist.
Das Schiffsnetz ist im Hafen ein Schwarzfunker auf linzenzpflichtigen Frequenzen und illegal, da der Schiffsnetzbetreiber gar keine Mobilfunklizenz ersteigert hat und (in Deutschland) die Bundesnetzagentur die Frequenzhoheit der Regierung des Landes verwaltet. Eine Zuteilung von Frequenzen ist nicht erfolgt.
Bei einem WLAN-Netz ist das etwas anderes, die Frequenzen sind für die Allgemeinheit zugeteilt. Hier kann aber nichts passieren, da man sich ohne SIM-Karte einbucht und sich gesondert authentifizieren muss mit Zugangsdaten des WLAN-Betreibers um eine Kostenpflicht auszulösen.
Insofern dürfte der GSM-Dienst im Hafen gar nicht tarifiert werden, da die Leistung illegal erbracht wurde.
Da wird man gute Chancen vor Gericht haben, dass die Rechnung nicht gültig ist.
Es ist sicher leicht nachzuweisen, dass man kein Gast auf einem Kreuzfahrtschiff war.