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Kein Thema


25.09.2018 15:46 - Gestartet von Otomo
angeblich hat der Kunde kein Recht auf Herausgabe des Mitschnitts, wie denn nun?
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[1] r o s s i n antwortet auf Otomo
25.09.2018 17:54
angeblich hat der Kunde kein Recht auf Herausgabe des Mitschnitts, wie denn nun?
Als Kunde kannst du das auch nicht ohne weiteres, erst im Widerspruch wenn es Aussage gegen Aussage steht kann dein Anwalt die Aufzeichnung anfordern.
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[1.1] tosho antwortet auf r o s s i n
27.09.2018 20:43
Benutzer r o s s i n schrieb:
angeblich hat der Kunde kein Recht auf Herausgabe des Mitschnitts, wie denn nun?
Als Kunde kannst du das auch nicht ohne weiteres, erst im Widerspruch wenn es Aussage gegen Aussage steht kann dein Anwalt die Aufzeichnung anfordern.

Nützt ja eh nichts. Bei den Hotlines die ich kenne wird immer darauf hingewiesen, dass VEREINZELT Gespräche mitgeschnitten werden. im Zweifel haben sie dann eben keinen Mitschnitt.
Nur bei einem Vertragsabschluss wird wohl immer mitgeschnitten; so zumindest meine Erfahrungen. Ist das gesetzlich vorgeschrieben? Ich habe da keine Ahnung und lasse mich gern belehren.