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Talknet Internet Call by Call - Nachweispflicht bei Nutzung mit persönlicher Be


17.04.2002 21:44 - Gestartet von go!south
1. Situation
Bei der Nutzung von "Talknet internet by call" MIT Anmeldung habe ich mich mit der von Talknet ausgegebenen Benutzerkennung und dem selbst gewählten Passwort eingewählt. Das funktionierte auch immer ohne Schwierigkeiten.

2. Problem
Ich habe mich für "Talknet internet by call" über das Internet angemeldet und auch den mir dort mitgeteilten Benutzernamen verwendet. Allerdings wurde mir bis jetzt immer der wesentlich höhere Preis für die Internet-Nutzung OHNE Anmeldung in Rechnung gestellt (auf der Telekom-Rechnung). Ich habe mehrmals bei Talknet um Klärung gebeten, jedoch die Antwort erhalten, ich sei zwar registriert worden, jedoch unter einem anderen Benutzernamen. Da ich die Talknet-Gebühren daraufhin wieder auf mein Konto habe zurückbuchen lassen, ist inzwischen ein Inkasso-Büro mit der Sache betraut.

3. Frage
Wie kann die Situation derzeit noch geklärt werden?
Ich sehe nicht ein, mehr als das Doppelte für die Nutzung zu bezahlen, wenn die Einwahl unter meinem persönlichen Benutzernamen offensichtlich funktionierte.
Bei wem liegt also in diesem Fall die Nachweispflicht
a) muß Talknet nachweisen, daß ich einen inkorrekten Benutzernamen verwendet habe und das normale "Talknet internet by call (ohne Anmeldung)" genutzt habe
b) oder muß ich nachweisen, daß die Einwahl korrekt mit der mir zugewiesenen Benutzerkennung gelaufen ist und ich NICHT "Talknet internet by call (ohne Anmeldung)" genutzt habe?

Vielen Dank für Hinweise und hilfreiche Tipps!!