Benutzer Michael Marx schrieb:
Es trifft ja weitestgehend Kunden, die manuell überweisen (oder mal das Konto nicht gedeckt haben), aber ich bezweifel, daß eine e-mail Mahnung rechtsgültig ist.
Im Prinzip ist eine Mahnung überhaupt nicht erforderlich. Es reicht wenn der Gläubiger ein Zahlungsziel in der Rechnung angibt. 30 Tage später gerät der Schuldner in Verzug.
siehe § 286 (2) Nr. 1 BGB