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Halbe Wahrheit


15.01.2019 18:02 - Gestartet von niclas
Bei den kostenlosen Angeboten kann man der Argumentation von Unitymedia noch folgen (Basic Internet 1MB und 6MB) Wettbewerbswidrig ist es aber m.E. bei den eigenen eazy-Tarifen (direktes Vertragsverhaeltnis mit Unitymedia) und den von Wohnungsverwaltungen mit Unitymedia abgeschlossenen kostenpflichtigen MMA-Tarifen (z.B. MMA16 und MMA32) Hier muessen die Mieter zusätzlich fuer die Internetleistung zahlen.