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Es gab keine zu hohen Gebühren


27.03.2002 14:55 - Gestartet von 04155
Hallo liebe Teltarifler,

viele Leute nutzen Eure Seiten zu Recht (!), weil sie Information und Hilfe suchen.

Aber der Teufel steckt wie immer im Detail :-)
Habt Ihr Euch eigentlich mal Gedanken gemacht über das Wort 'Gebühr'?

Die meisten von uns verwenden es, ohne genau zu wissen, was damit juristisch gemeint ist.

Jahrlang haben wir alle Portogebühren, Telefongebühren, Abwassergebühren, Müllgebühren etc. bezahlt.

Und weil das immer so war, ist es in unserem Sprachgebrauch erhalten geblieben.

Aber jetzt schaut Euch doch mal die Tarifbestimmungen der einzelnen (privatrechtlichen) Unternehmen an. Ihr werdet niergends das Wort 'Gebühr' finden. Wenn ja, dann würden die sich damit ins Knie schiessen, denn solche Verträge wären formal anfechtbar.

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher(!) Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.
Die Betonung liegt dabei auf dem Wort 'öffentlich'.

Ein nach Privatrecht organisierter Betrieb kann also keine 'Gebühren' verlangen. Auch Unternehmen untereinander verrechnen keine Interconnect-'Gebühren'.

Diesen Sachverhalt hat mir mein Jura-Professor schon vor FÜNF Jahren deutlich gemacht.

Warum richtet Ihr Euch in Euren Formulierungen nicht auch danach?

Mir ist durchaus klar, dass alte Gewohnheiten nur schwer aufzugeben sind, aber wer als Kunde sich in einem Brief an ein Unternehmen privater Art über eine zu hohe Gebührenabrechnung beschwert, läuft rein juristisch gesehen ins Leere. Wenn das Unternehmen dann trotzdem reagiert, geschieht dies rein rechtlich gesehen auf Kulanzbasis.

Schöne Grüsse aus Basel :-)
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[1] network antwortet auf 04155
27.03.2002 15:05
Schöner langer Beitrag ;-)

Also in den AGB meines deutschen Providers finde ich durchaus das Wort Gebühr.

Kann es sein, dass Du Dich im Forum geirrt hast ?
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[1.1] 04155 antwortet auf network
27.03.2002 15:09
Benutzer network schrieb:
Schöner langer Beitrag ;-)

Also in den AGB meines deutschen Providers finde ich durchaus das Wort Gebühr.

Kann es sein, dass Du Dich im Forum geirrt hast ?

Nein, ich habe mich nicht geirrt :-)

Welchen Provider meinst Du denn?

Bei Freenet steht zum Beispiel "keine Grundgebühr". Da haben sie ja auch recht, denn sie dürfen eine solche ja gar nicht verlangen :-)
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[1.1.1] network antwortet auf 04155
27.03.2002 15:15
Benutzer 04155 schrieb:
Nein, ich habe mich nicht geirrt :-)

Welchen Provider meinst Du denn?

Also ich gebs zu, ich kenne mich mit juristischen Spitzfindigkeiten nicht so aus. Dachte, dass du vielleicht irrtümmlich auf teltarif.de statt teltarif.ch gepostet hast.

Tja - also bei TPP finde ich zum Beispiel, das Wort Mahngebühr. Heißt das, ich bräuchte so eine evtl. nicht zu zahlen?
Aber ich zahl ja eh meine Rechnungen immer pünktlich :-)
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[1.1.1.1] 04155 antwortet auf network
27.03.2002 15:24
Benutzer network schrieb:
Benutzer 04155 schrieb:
Nein, ich habe mich nicht geirrt :-)

Welchen Provider meinst Du denn?

Also ich gebs zu, ich kenne mich mit juristischen Spitzfindigkeiten nicht so aus. Dachte, dass du vielleicht irrtümmlich auf teltarif.de statt teltarif.ch gepostet hast.

Tja - also bei TPP finde ich zum Beispiel, das Wort Mahngebühr. Heißt das, ich bräuchte so eine evtl. nicht zu zahlen? Aber ich zahl ja eh meine Rechnungen immer pünktlich :-)

Auf einer Homepage kann vieles stehen und in der (An-)Werbung ist so ziemlich jedes Mittel erlaubt ;-)

Aber was in den AGB des Vertrages steht, den Du unterschrieben hast, das zählt. Und schau da mal nach :)
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf 04155
27.03.2002 15:09
Benutzer 04155 schrieb:
[...] Habt Ihr Euch eigentlich mal Gedanken gemacht über das Wort 'Gebühr'?
Die meisten von uns verwenden es, ohne genau zu wissen, was damit juristisch gemeint ist.
[...]
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher(!) Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.
Die Betonung liegt dabei auf dem Wort 'öffentlich'. Ein nach Privatrecht organisierter Betrieb kann also keine 'Gebühren' verlangen. Auch Unternehmen untereinander verrechnen keine Interconnect-'Gebühren'.

Diesen Sachverhalt hat mir mein Jura-Professor schon vor FÜNF Jahren deutlich gemacht.

Warum richtet Ihr Euch in Euren Formulierungen nicht auch danach?

Mir ist durchaus klar, dass alte Gewohnheiten nur schwer aufzugeben sind, aber wer als Kunde sich in einem Brief an ein Unternehmen privater Art über eine zu hohe Gebührenabrechnung beschwert, läuft rein juristisch gesehen ins Leere. Wenn das Unternehmen dann trotzdem reagiert, geschieht dies rein rechtlich gesehen auf Kulanzbasis.

Es stimmt, dass 'Gebühr' nicht die korrekte Bezeichnung für das ist, was ein Kunde seinem Telekommnuikationsanbieter zahlt. Trotzdem ist dieses Wort im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Solange das den Beteiligten klar ist und keine Missverständnisse auftreten können, gilt die 'Gebühr' als das, was eigentlich damit gemeint ist. Ein Unternehmen darf die Einwände eines Kunden nicht allein deswegen ignorieren, weil er von 'Gebühren' spricht.
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[2.1] Keks antwortet auf Mobilfunk-Experte
27.03.2002 18:59
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Es stimmt, dass 'Gebühr' nicht die korrekte Bezeichnung für das ist, was ein Kunde seinem Telekommnuikationsanbieter zahlt. Trotzdem ist dieses Wort im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Solange das den Beteiligten klar ist und keine Missverständnisse auftreten können, gilt die 'Gebühr' als das, was eigentlich damit gemeint ist.

Ja, manche Dinge ergeben im Sprachgebrauch eben (leider) etwas anderes, als ursprünglich gemeint. So wird "Kilo" oft für "Kilogramm" verwendet, heißt aber nix anderes als "tausend". Jemand, der auf einem Markt aufgrund eines Preisschildes von "x DM pro 1 Kilo Äpfel" meherere tausend Äpfel (und nicht nur mehrere kg Äpfel) für x DM haben wollte, ging vor Gericht - und verlor.

Genauso wird oft "Firma" gesagt, obwohl ein Unternehmen gemeint ist und keine Firma. (Eine Firma muss immer den Nachnamen und mind. einen Vornamen im Namen haben, z.B. "Firma Dr. Bruno Lange GmbH".)

Aber man sagt ja auch oft "Walkman", dabei gibt's die nur von SONY, oder man sagt "Fön" (oder "Föhn"?), dabei ist das ein eingetragenes Warenzeichen von AEG. Aber das nur mal so am Rande. ;o)

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[2.1.1] vickycolle antwortet auf Keks
27.03.2002 19:27
Benutzer Keks schrieb:

Aber man sagt ja auch oft "Walkman", dabei gibt's die nur von SONY, oder man sagt "Fön" (oder "Föhn"?), dabei ist das ein eingetragenes Warenzeichen von AEG. Aber das nur mal so am Rande. ;o)

du bist cool :-)
(auch weil du recht hast :-))

gruss
vicky

ps: sind berliner so? :-)
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[2.1.1.1] Keks antwortet auf vickycolle
28.03.2002 01:37
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer Keks schrieb:

Aber man sagt ja auch oft "Walkman", dabei gibt's die nur von SONY, oder man sagt "Fön" (oder "Föhn"?), dabei ist das ein eingetragenes Warenzeichen von AEG. Aber das nur mal so am Rande. ;o)

du bist cool :-)
(auch weil du recht hast :-))

gruss
vicky

ps: sind berliner so? :-)

Weiß nicht. Ich putze mir die Nase auch nicht mit einem "Tempo", sondern einem Taschentuch. Und ich habe keinen Fö(h)n, sondern einen Haartrockner. Allerdings sage ich schon, dass ich mir die Haare "föhne"... :o)

Ich sage auch "Schraubendreher", denn so heißt das Ding! Ich ziehe damit ja keine Schrauben. Selbst meiner Mutter habe ich das inzwischen angelernt, so dass sie mal einen Techniker im Büro korrigieren konnte. Der darauf: "Ja, richtig! Sehen Sie - da müssen SIE MICH als Techniker korrigieren...!" *g*

Gruß vom Scherz-Keks.
keks.de
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[3] Kai Petzke antwortet auf 04155
27.03.2002 15:28
Benutzer 04155 schrieb:

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher(!) Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.
Die Betonung liegt dabei auf dem Wort 'öffentlich'.

Nun haben die Netzbetreiber, die sich im Fall von GSM oder UMTS um öffentliche Lizenzen bemühen müssen, alles andere als einen rein privatwirtschaftlichen Status. Denn in den Lizenzverträgen verpflichten sich die Unternehmen sehr wohl zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie zum Beispiel Netzabdeckung. Im Gegenzug gibt es dann einen relativ weitreichenden Bestandsschutz.


Kai
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[3.1] 04155 antwortet auf Kai Petzke
27.03.2002 15:46
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer 04155 schrieb:

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher(!) Einrichtungen und
Anlagen erhoben werden.
Die Betonung liegt dabei auf dem Wort 'öffentlich'.

Nun haben die Netzbetreiber, die sich im Fall von GSM oder UMTS um öffentliche Lizenzen bemühen müssen, alles andere als einen rein privatwirtschaftlichen Status. Denn in den Lizenzverträgen verpflichten sich die Unternehmen sehr wohl zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie zum Beispiel Netzabdeckung. Im Gegenzug gibt es dann einen relativ weitreichenden Bestandsschutz.


Kai

Das stelle ich auch gar nicht in Abrede :)
Es gibt viele privatrechtliche Unternehmen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, etwa weil die entsprechenden Gemeinden die betreffenden Aufgabenträger aus dem öffentlichen Bereich ausgekoppelt haben - Outsourcing nennt man sowas ja im Neudeutsch.

Trotzdem dürfen diese Unternehmen keine 'Gebühren' verlangen. Sie dürfen höchstens welche zahlen.

Das ist, was ich weiss.
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn Du Dich in dem Bereich besser auskennst :-)
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[3.1.1] aero antwortet auf 04155
27.03.2002 17:56
Benutzer 04155 schrieb:
Trotzdem dürfen diese Unternehmen keine 'Gebühren' verlangen. Sie dürfen höchstens welche zahlen.

Das ist, was ich weiss.
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn Du Dich in dem Bereich besser auskennst :-)

Hallo,

was sagt der Spitzenjurist zu der Regel

"falsa demonstratio non nocet",

siehe auch

§ 133 BGB [Auslegung einer Willenserklärung]

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

??

MfG Aero
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[3.1.1.1] vickycolle antwortet auf aero
27.03.2002 18:14
Benutzer aero schrieb:
Benutzer 04155 schrieb:

hi zusammen,

das ändert nichts daran das unser schweizer freund recht hat.
der begriff ist einfach nicht zutreffend.
das war das einzige um was es ihm im grundsatz ging - keine rechtsdiskussion :-)

und wenn "gebühren" selbst in den agbs von manchen providern drinstehen, dann kannst du davon ausgehen das diese agbs von irgendwo einfach nur abgeschrieben wurden und kein rechtsanwalt jemals da wirklich ernsthaft drüber geschaut hat.

selbst der ex-staatskonzern spricht von zb monatlichen entgelten, obwohl da, aus gründen des "das war schon immer so", es am ehsten zu verstehen wäre, wenn der falsche begriff noch verwendet werden würde.

wir haben hier einen klassischen fall von "journalisten sind auch nur menschen" (auch wenn sich manche dieser zunft oft für was besseres halten :-))
denn dieser fehler tritt nicht nur bei den schreibern von teltarif auf, sondern auch bei "ausgebildeten" journalistischen profis der printmedien.

wie immer musste uns ein ausländer :-) sagen was bei uns falsch läuft :-)

gruss eine amüsierte
vicky
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[3.1.1.1.1] Sir John antwortet auf vickycolle
27.03.2002 21:09
Benutzer vickycolle schrieb:

wie immer musste uns ein ausländer :-) sagen was bei uns falsch läuft :-)

Ja, er ist schon ein echter Klugschweizer! :-)

gruss eine amüsierte
vicky