Benutzer michaelmess schrieb:
Benutzer Brausefrosch schrieb:
genau so sollte die Anbieter auch Verpflichtet werden, bei einer sofortigen Kündigung, die anteilige Gebühr für die bereits bezahlte Option zu erstatten.
...
Denn wenn man beispielsweise eine Monatsflat mit 10 GB bucht und dann nach 1 Tag fristlos kündigen könnte, nachdem die 10 GB schon weg sind
... dann ist "anteilig" natürlich auf das Datenvolumen zu beziehen, also bei 9,97 GB Verbrauch (um mal eine "realistische" Zahl zu nennen) müssen nur 0,3% des "Datenanteils" der Flat zurückgezahlt werden (also maximal 0,3% des Monats-Preises). Bzw. mindestens 99,7% gezahlt, bei postpaid.
Alles andere ergibt keinen Sinn.