Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Der Meinung bin ich auch. Der Grund der RegTP ist aber, dass die Anbieter den reinen § 18 TKV technisch nicht umsetzen könnten (teilweise ist es eine Ausrede, teilweise stimmt es aber auch). Die RegTP kann nun mal nichts verlangen, was technisch auch in absehbarerer Zeit nicht machbar ist.
Allerdings werden auch die Minimalanforderungen der RegTP in der Regel nicht umgesetzt. Denn man hat ja nach deren Auslegung ausdrücklich das Recht, vom jeweiligen Betreiber der Mehrwertdienstenummern ein Kostenlimit zu verlangen. Also müsste es eigentlich langen, ein Rundfax an dtms, Talkline ID, Hansenet, DTAG, MCI Worldcom und die anderen einschlägigen Betreiber zu richten, und eine maximale Entgelthöhe von 50 Euro monatlich für deren jeweilige Servicenummern zu verlangen.
Allenfalls die DTAG wird dem Kunden ein Verfahren vorschlagen, dass wenigstens einen Teil der von der DTAG in Anspruch genommenen Dienstleistungen abdeckt.
Es wäre interessant, hier im Sinne des Verbrauchers gegen die jeweiligen Anbieter auf Feststellung zu klagen, und die zur Einführung eines Kostenlimits verurteilen zu lassen.
Egal was ich von der Auslegung der RegTP halte: Diese ist ausschlaggebend.
... bis ein Gericht etwas anderes entscheidet! Es ist nur davon auszugehen, dass bei der komplizierten Materie die normalen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht) sich an der RegTP-Auslegung orientieren, weil sie mit der Sache einfach überfordert sind.
Kai
Womöglich hast Du recht, doch sehe ich es nicht ganz so pessimistisch. Zu einer (verbraucherfreundlichen) Auslegung des § 18 TKV gehört nicht unbedingt fernmeldetechnischer sondern juristischer Sachverstand, und den sollte auch ein Amtsrichter haben. Er wird vollem wissen, daß der Auslegung der RegTP keinerlei Bindungwirkung zukommt und die Vorschrift an sich eigentlich eine eindeutige Sprache spricht. Wie ron's enemy zutreffend ausführte, liegt das Problem, jedenfalls nach Ansicht der TK-Unternehmen, in Wahrheit auch in der technischen Durchsetzbarkeit, und da wäre ein Richter mit zu viel technischem Sachverstand vielleicht gar nicht so gut. Im übrigen hast Du es ja selbst richtig dargestellt, es werden z.Zt. nicht einmal die Minimalanforderungen der RegTP eingehalten. Wer unbedingt ein Kostenlimit haben will, sollte daher bei Ablehnung den Weg vors Gericht wählen, wobei eine Vertretung durch eine aufs Fernmelderecht spezialisierte Anwaltskanzlei dann ratsam ist.
floflo