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Wahre Worte


13.04.2002 18:46 - Gestartet von hdontour
aus dem thread:

"Man schätzt, dass über 50 Prozent aller 0190-Betreiber unseriös sind", sagt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Angesichts dieser hohen Missbrauchrate sei die beste Prävention eine totale Sperrung der Nummer.

...und wann passiert das ( die Sperrung) ?
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[1] Kai Petzke antwortet auf hdontour
13.04.2002 19:57
Benutzer hdontour schrieb:

"Man schätzt, dass über 50 Prozent aller 0190-Betreiber unseriös sind", sagt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Angesichts dieser hohen Missbrauchrate sei die beste Prävention eine totale Sperrung der Nummer.

...und wann passiert das ( die Sperrung) ?

Wann immer Du bei der DTAG anrufst (0800/33 01000) und einen entsprechenden Auftrag für Deinen Anschluss erteilst.


Kai
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[1.1] hdontour antwortet auf Kai Petzke
15.04.2002 06:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:

"Man schätzt, dass über 50 Prozent aller 0190-Betreiber unseriös sind", sagt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Angesichts dieser hohen Missbrauchrate sei die beste Prävention eine totale Sperrung der Nummer.

...und wann passiert das ( die Sperrung) ?

Wann immer Du bei der DTAG anrufst (0800/33 01000) und einen entsprechenden Auftrag für Deinen Anschluss erteilst.


Kai

eigentlich war meine Frage n i c h t darauf bezogen, wie i c h meinen eigenen Anschluss fuer 0190 abgehende sperren kann.( das duerfte ja nun auch langsam der letzte wissen, wie das geht)
Ich hatte den Beitrag so verstanden, dass die Forderung dahingehend besteht, alle 0190er quasi zu verbieten: "Angesichts dieser hohen Missbrauchrate sei die beste Prävention eine totale Sperrung der Nummer."
Diesen Satz kann man eben verschieden interpretieren.
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[2] st.pp. antwortet auf hdontour
14.04.2002 22:49
Na gut ich hab mich informiert, man kann die 0190 0191 0192 sperren lassen. MIt dem Nachteil, dass man sie dann auch wenn manns bewusst will, nicht mehr erreichen kann. Außerdem sind eine Vielzahl von 019... Internet by call-Nummer damit auch weg.

Warum kann man nicht einen Maximalbetrag festlegen, ab dem keine abg. Telefonate mehr möglich sind? Das ging m.E. irgendwo auch mal. Zumindest hätte man dann einer Horrorrechnung von 8000EUR oder mehr vorgebeugt.

Ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, dass dieses Treiben doch wohl nicht mehr lange weitergehen kann. Wann wird der Gesetzesgeber endlich aktiv???

Wo sonst kann man so einfach und ohne die Angst der Verfolgung unwissenden Leuten auf miese Art das Geld aus der Tasche ziehen?

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[2.1] floflo antwortet auf st.pp.
14.04.2002 23:22
Benutzer st.pp. schrieb:
Na gut ich hab mich informiert, man kann die 0190 0191 0192 sperren lassen. MIt dem Nachteil, dass man sie dann auch wenn manns bewusst will, nicht mehr erreichen kann. Außerdem sind eine Vielzahl von 019... Internet by call-Nummer damit auch weg.

Warum kann man nicht einen Maximalbetrag festlegen, ab dem keine abg. Telefonate mehr möglich sind? Das ging m.E. irgendwo auch mal. Zumindest hätte man dann einer Horrorrechnung von 8000EUR oder mehr vorgebeugt.

Ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, dass dieses Treiben doch wohl nicht mehr lange weitergehen kann.
Wann wird der Gesetzesgeber endlich aktiv???

Wo sonst kann man so einfach und ohne die Angst der Verfolgung unwissenden Leuten auf miese Art das Geld aus der Tasche ziehen?
>

Der Gesetzgeber braucht gar nicht aktiv zu werden. Die Vorgabe eines Kostenlimits ist in § 18 der Telekommuikations-Kundenschutzverordnung bereits festgelegt, nur die Telekom hält sich bisher nicht dran. Stell doch einfach mal einen Antrag und schau, wie die Telekom reagiert. Möglicherweise sind auch andere Anbieter bereits weiter und können Dir ein Kostenlimit anbieten.

floflo
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[] floflo antwortet auf
15.04.2002 00:22
Benutzer ron's enemy schrieb:
Das liegt nicht nur an der Telekom - die hält sich von allen Anbietern noch am ehesten dran. Die RegTP hat drei Alternativen zu § 18 festgelegt, mit denen die Einrichtung eines Kostenlimits wunderbar unterlaufen können (siehe http://www.regtp.de/aktuelles/pm/00333/). Im Mobilfunkbereich genügt es schon, wenn der Anbieter Prepaid-Produkte im Programm hat und jemanden, der seine Kosten unter Kontrolle halten will, darauf hinweist. Daher ist der § 18 quasi "zum Wegwerfen".

Ron's enemy

Da bin ich anderer Meinung. Zum "Wegwerfen" ist § 18 TKV nur nach der Auslegung der Regulierungsbehörde, doch die halte ich für höchst bedenklich. Diese Auslegung ist m.E. weder mit dem Worlaut der Norm noch mit deren Schutzzweck und auch nicht mit dem Willen des Verordnungsgebers vereinbar. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte den § 18 TKV am Ende auslegen werden. Die 0190-Fallen zeigen, wie notwendig ein wirksamer Verbrauchschutz ist und da die Rechtsprechung zunehmend verbrauchfreundlich urteilt, bin ich sicher, daß sich das in § 18 TKV verankerte Recht auch durchsetzen lassen wird.

floflo
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[] Entgelt-Limitierung
Kai Petzke antwortet auf
15.04.2002 09:53
Benutzer ron's enemy schrieb:

Der Meinung bin ich auch. Der Grund der RegTP ist aber, dass die Anbieter den reinen § 18 TKV technisch nicht umsetzen könnten (teilweise ist es eine Ausrede, teilweise stimmt es aber auch). Die RegTP kann nun mal nichts verlangen, was technisch auch in absehbarerer Zeit nicht machbar ist.

Allerdings werden auch die Minimalanforderungen der RegTP in der Regel nicht umgesetzt. Denn man hat ja nach deren Auslegung ausdrücklich das Recht, vom jeweiligen Betreiber der Mehrwertdienstenummern ein Kostenlimit zu verlangen. Also müsste es eigentlich langen, ein Rundfax an dtms, Talkline ID, Hansenet, DTAG, MCI Worldcom und die anderen einschlägigen Betreiber zu richten, und eine maximale Entgelthöhe von 50 Euro monatlich für deren jeweilige Servicenummern zu verlangen.

Allenfalls die DTAG wird dem Kunden ein Verfahren vorschlagen, dass wenigstens einen Teil der von der DTAG in Anspruch genommenen Dienstleistungen abdeckt.

Es wäre interessant, hier im Sinne des Verbrauchers gegen die jeweiligen Anbieter auf Feststellung zu klagen, und die zur Einführung eines Kostenlimits verurteilen zu lassen.

Egal was ich von der Auslegung der RegTP halte: Diese ist ausschlaggebend.

... bis ein Gericht etwas anderes entscheidet! Es ist nur davon auszugehen, dass bei der komplizierten Materie die normalen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht) sich an der RegTP-Auslegung orientieren, weil sie mit der Sache einfach überfordert sind.


Kai
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[1] floflo antwortet auf Kai Petzke
15.04.2002 11:20
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:

Der Meinung bin ich auch. Der Grund der RegTP ist aber, dass die Anbieter den reinen § 18 TKV technisch nicht umsetzen könnten (teilweise ist es eine Ausrede, teilweise stimmt es aber auch). Die RegTP kann nun mal nichts verlangen, was technisch auch in absehbarerer Zeit nicht machbar ist.

Allerdings werden auch die Minimalanforderungen der RegTP in der Regel nicht umgesetzt. Denn man hat ja nach deren Auslegung ausdrücklich das Recht, vom jeweiligen Betreiber der Mehrwertdienstenummern ein Kostenlimit zu verlangen. Also müsste es eigentlich langen, ein Rundfax an dtms, Talkline ID, Hansenet, DTAG, MCI Worldcom und die anderen einschlägigen Betreiber zu richten, und eine maximale Entgelthöhe von 50 Euro monatlich für deren jeweilige Servicenummern zu verlangen.

Allenfalls die DTAG wird dem Kunden ein Verfahren vorschlagen, dass wenigstens einen Teil der von der DTAG in Anspruch genommenen Dienstleistungen abdeckt.

Es wäre interessant, hier im Sinne des Verbrauchers gegen die jeweiligen Anbieter auf Feststellung zu klagen, und die zur Einführung eines Kostenlimits verurteilen zu lassen.

Egal was ich von der Auslegung der RegTP halte: Diese ist ausschlaggebend.

... bis ein Gericht etwas anderes entscheidet! Es ist nur davon auszugehen, dass bei der komplizierten Materie die normalen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht) sich an der RegTP-Auslegung orientieren, weil sie mit der Sache einfach überfordert sind.


Kai

Womöglich hast Du recht, doch sehe ich es nicht ganz so pessimistisch. Zu einer (verbraucherfreundlichen) Auslegung des § 18 TKV gehört nicht unbedingt fernmeldetechnischer sondern juristischer Sachverstand, und den sollte auch ein Amtsrichter haben. Er wird vollem wissen, daß der Auslegung der RegTP keinerlei Bindungwirkung zukommt und die Vorschrift an sich eigentlich eine eindeutige Sprache spricht. Wie ron's enemy zutreffend ausführte, liegt das Problem, jedenfalls nach Ansicht der TK-Unternehmen, in Wahrheit auch in der technischen Durchsetzbarkeit, und da wäre ein Richter mit zu viel technischem Sachverstand vielleicht gar nicht so gut. Im übrigen hast Du es ja selbst richtig dargestellt, es werden z.Zt. nicht einmal die Minimalanforderungen der RegTP eingehalten. Wer unbedingt ein Kostenlimit haben will, sollte daher bei Ablehnung den Weg vors Gericht wählen, wobei eine Vertretung durch eine aufs Fernmelderecht spezialisierte Anwaltskanzlei dann ratsam ist.

floflo