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Was gilt nun für...


01.10.2019 22:36 - Gestartet von chl
Was gilt nun für solche Wohnungsbesitzer, die bisher (aus welchen Gründen auch immer) den Beitrag für den zweiten Wohnsitz noch nicht gezahlt haben bzw. noch keinen "Festsetzungsbescheid" erhalten haben. Sollen diejenigen sich nun aktiv melden oder gar einen "Festsetzungsbescheid" einfordern? Wer kennt sich aus? Danke!