Thread
Menü

Blick über den Zaun...


27.01.2020 13:48 - Gestartet von 388
einmal geändert am 27.01.2020 13:49
Einigermaßen verbraucherfreundlich beim Umzug... aber den Vertrag zum Umzugs-Stichtag zu kündigen geht trotzdem nicht!
Auf den ersten Blick erscheint mir das Gesetz sinnvoll gemacht! Freiwillige Vertragsverlängerungen bleiben ja möglich, nur die stillschweigenden Verlängerungen sollen nicht mehr jeweils für ein Jahr gelten.
Beispiel Italien - dort sind Verträge für Versorger nach dem Ende der Mindestlaufzeit fristlos kündbar, beim Abschluss eines Neuvertrages schreibt man dem neuen Anbieter eine Vollmacht aus. Verbraucherschutzgesetze sorgen dann dafür, dass die Abwicklung (samt MNP) innerhalb von zwei, drei Werktagen passiert. Trotzdem gibt es dort noch funktionierenden Mobilfunk und auch VDSL Supervectoring und FTTH!
Bezogen auf Deutschland würde so ein Modell bedeuten, dass die Unternehmen nach Ende der Mindestlaufzeit entweder damit rechnen müssten, das die Kunden wechseln - oder sie liefern ihnen Gründe (= preislich und / oder qualitativ interessantes Angebot), um den Vertrag freiwillig zu verlängern.
Für die Anschlussgebühren kann man sich in Italien auch eine Lösung abschauen: angemessene Gebühren verlangen und transparent ausweisen. Man zahlt eine Mini-Monatsrate, der Hauptanteil der Kosten wird gestundet und nach ein oder zwei Jahren (bei teuren Investitionen wie Glasfaser auch längere Zeiträume denkbar) als Treuebonus erlassen. Wer früher aus dem Vertrag rauswill, kann das - verliert aber die Prämie. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit und lässt sich transparent und fair ausgestalten.