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Kündigung beantragt


03.08.2020 10:34 - Gestartet von sdtbluethink
Ich kündige meinen DSL-Vertrag in der Regel nach dem ersten Jahr. Dadurch bekomme ich dann beim Rückruf bessere Konditionen.

Beim letzten Mal wurde die Kündigung "angenommen" und ein neuer Vertrag ohne Übergang abgeschlossen, also wieder mit 24 Monaten und Vorfälligkeitsentschädigung (isg. aber noch günstiger als der alte Vertrag bis zum Ende).

Ist das auch falsch oder hier anders, weil ich ja gekündigt hatte? Es gab jedenfalls keine Unterbrechung.
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[1] timitom antwortet auf sdtbluethink
03.08.2020 15:46
Benutzer sdtbluethink schrieb:
Ich kündige meinen DSL-Vertrag in der Regel nach dem ersten Jahr. Dadurch bekomme ich dann beim Rückruf bessere Konditionen.

Beim letzten Mal wurde die Kündigung "angenommen" und ein neuer Vertrag ohne Übergang abgeschlossen, also wieder mit 24 Monaten und Vorfälligkeitsentschädigung (isg. aber noch günstiger als der alte Vertrag bis zum Ende).

Ist das auch falsch oder hier anders, weil ich ja gekündigt hatte? Es gab jedenfalls keine Unterbrechung.


Wenn dein Vertrag länger wie 24 Monate läuft ist es nicht erlaubt.
Alles andere, vorzeitig verlängern, Vorfälligkeitsgebühren usw. sind in Ordnung wenn man dem zugestimmt hat.
Siehe hier:

https://www.teltarif.de/vertragsverlaengerung-...
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[1.1] sdtbluethink antwortet auf timitom
03.08.2020 15:51
Wenn dein Vertrag länger wie 24 Monate läuft ist es nicht

Danke. Mit Jahr 1 (+12 Monate) und den neuen zwei Jahren (24 Monate) bin ich eindeutig drüber.
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[1.1.1] Trefferle antwortet auf sdtbluethink
03.08.2020 18:15
Benutzer sdtbluethink schrieb:
Wenn dein Vertrag länger wie 24 Monate läuft ist es nicht

Danke. Mit Jahr 1 (+12 Monate) und den neuen zwei Jahren (24 Monate) bin ich eindeutig drüber.

Nein.

Du hattest 1 Jahr Laufzeit, weil du gekündigt hattest nach einem Jahr, läuft die Laufzeit der Vertragsverlängerung wieder 24 Monate, oder? Dadurch sind es nur wieder nur max. 24 Monate. So ist es ja korrekt.
Du hättest die VVL ja nicht annehmen müssen, dann wäre die alte Vertragslaufzeit ausgelaufen nach 24 Monaten.
Du hast zwar insgesamt 36 Monate, aber das war ja deine Entscheidung, das du den alten Vertrag verkürzt hast.
Dein Anbieter hätte nur nicht die VVL an die alten 24 Monate anhängen dürfen, weil es ja dann nach VVL 36 Monate sind, wo du nicht aus dem Vertrag kommen würdest.