Vorfälligkeitsgebühr

teltarif hilft: 1&1 verlängert Vertrag illegal auf 30 Monate

Eigent­lich sollte sich ein Provider über ein Tarif-Upgrade des Kunden freuen und gesetz­liche Rege­lungen einhalten. 1&1 verlän­gerte den Vertrag eines Kunden aber auf 30 Monate und kassierte auch noch dafür. teltarif.de musste helfen.
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Der Kunde bestellte eine TV-Option zu seinem DSL-Tarif Der Kunde bestellte eine TV-Option zu seinem DSL-Tarif
Bild: 1und1, Screenshot: teltarif.de
Zu Beginn des Jahres hatte teltarif.de anhand von zwei Fällen darüber berichtet, dass Verträge über mehr als 24 Monate illegal sind. Wenn sich dann erneut Leser melden, die von unge­setz­li­chen Vertrags­ver­län­ge­rungen berichten, fragt man sich mitunter: Haben es die Kunden­be­treuer nicht gewusst - oder wollten sie es nicht wissen?

Kopf­schüt­teln kann auch ein weiteres Phänomen aus dem Kunden­ser­vice auslösen: Wenn ein Kunde zufrieden ist und auf einen teureren Tarif mit mehr Leis­tung wech­seln möchte, sollte sich der Provider eigent­lich freuen. Dass er dann aber für den Tarif­wechsel einma­lige Gebühren wie eine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr erhebt, macht sprachlos.

teltarif.de musste nun also erneut einem Kunden von 1&1 helfen. Dieses Mal ging es aber nicht um einen Mobil­funk-Vertrag, sondern um einen DSL-Vertrag. Der Kunde bestellte eine TV-Option zu seinem DSL-Tarif Der Kunde bestellte eine TV-Option zu seinem DSL-Tarif
Bild: 1und1, Screenshot: teltarif.de

Vertrags­ver­län­ge­rung auf 30 Monate und Extra-Gebühr

An unsere Redak­tion schrieb der Kunde Anfang Juli:

Es geht um meinen Vertrag mit dem DSL-Provider 1&1. Meine Grund­ge­bühr [für] 1&1 DSL 50 bis August 2019 betrug 29,99 Euro/Monat. Im September hab ich bei 1&1 ein Sony-TV-Angebot gesehen und den Service ange­rufen. Ich habe einen neuen Vertrag am Telefon "verein­bart" [...]. Ich kann nicht erklären wie das abge­laufen ist, bis heute ein Rätsel für mich. Mein ursprüng­li­cher Vertrag lief bis März 2020.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass 1&1 die monat­liche Grund­ge­bühr sofort ab September 2019 erhöht hat. Außerdem ließ der Provider den Vertrag mit der erhöhten Gebühr bis März 2020 weiter­laufen und verlän­gerte dann den Vertrag um weitere 24 Monate, was insge­samt 30 Vertrags­mo­nate ergab. Dazu musste der Kunde auch noch eine einma­lige "Vorfäl­lig­keits­ge­bühr" in Höhe von 49,90 Euro bezahlen.

An dieser Stelle muss man kurz erklären, was eine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr ist: Eine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr wird in der Regel dann erhoben, wenn ein Kunde bereits während der laufenden Mindest­ver­trags­lauf­zeit in einen güns­ti­geren Tarif mit nied­ri­gerer Grund­ge­bühr wech­seln oder bei einem Handy-Vertrag vorzeitig ein neues Handy möchte. Ein Rechts­an­spruch darauf besteht nicht, auf Kulanz erfüllen manche Provider aber den Wunsch und kassieren dafür eine Vorfäl­lig­keits­ge­bühr, die zumin­dest einen Teil der entgan­genen Grund­ge­bühr-Diffe­renz für die verblei­benden Monate abdeckt. 1&1 betreibt auch eine Hilfe-Seite zu Gebühren beim Tarif­wechsel.

Bei einer Redu­zie­rung des Vertrags auf einen güns­ti­geren Tarif oder der vorzei­tigen Gewäh­rung eines neuen Handys ist die Berech­nung einer derar­tigen Gebühr also durchaus nach­voll­ziehbar. Kaum verständ­lich ist es aller­dings, wenn ein Provider die Vorfäl­lig­keits­ge­bühr bei einem Tarif-Upgrade mit anschlie­ßend höherer Grund­ge­bühr berechnet. Der Kunde schreibt weiter an uns:

Ich hab dann ange­fangen, ab Oktober 2019 den 1&1-Service deswegen anzu­spre­chen, letzt­end­lich wieder [von] April bis Juni 2020. In allen meinen Anfor­de­rungen, mir die "Vorfäl­lig­keits­ge­bühr" zurück­zu­er­statten, blieben die Service-Mitar­beiter stur. [...] Bin bei 1&1 seit Jahren [...] Kunde, jetzt hab ich den Vertrag gekün­digt und muss leider bis März 2022 warten.

Nach teltarif.de-Inter­ven­tion lenkt 1&1 ein

Bei unserer Kontakt­auf­nahme mit 1&1 sandten wir unserem Ansprech­partner noch­mals den oben verlinkten Artikel vom 24. Februar zu. Darin wird übri­gens auch auf ein Urteil des Land­ge­richts Kiel verwiesen, in dem ganz klar fest­ge­stellt wurde: Eine Vertrags­bin­dung über mehr als zwei Jahre ist rechts­widrig. Damit sollte eigent­lich alles klar sein. Wir erkun­digten uns darum auch danach, ob die 1&1-Kunden­be­treuung dahin­ge­hend einmal geschult wird, damit das nicht immer wieder vorkommt. Ein Spre­cher schrieb uns daraufhin:

Wir haben uns den Sach­ver­halt des Lesers ange­sehen und einge­hend geprüft. Wir haben den Vorgang bereits mit Herrn [...] geklärt und die Anpas­sung der Vertrags­lauf­zeit vorge­nommen, sowie die Vorfäl­lig­keits­ge­bühr stor­niert.
Erstaun­lich ist in diesem Fall also wieder, dass der Kunde mit seinem Anliegen bei der Kunden­be­treuung kein Gehör fand, dass nach einer Kontakt­auf­nahme von teltarif.de die Korrektur aber plötz­lich doch ganz schnell möglich war. Auf unsere Frage zur Nach­schu­lung der 1&1-Kunden­be­treuer in dieser Sache ging der Spre­cher hingegen nicht ein. Bei unserer Redak­tion bedankte sich der Leser wie folgt:
Ich habe bereits eine zufrie­den­stel­lende Antwort von 1&1 bekommen [...], dank Ihres Einsatzes. Noch­mals vielen Dank. Ich werde morgen 1&1 antworten [...].

In einem anderen Fall bei teltarif hilft wollte 1&1 nach einer falschen Hotline-Aussage 300 Euro von einem Kunden.

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