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Einmal mehr: bei Verträgen alles schriftlich


11.01.2021 22:10 - Gestartet von cassiel
Denn nur so ist eine lückenlose Dokumentation der Vorgänge möglich. Auch da kann man seinen "Unmut" äußern, sofern man nicht ausfällig wird. Dies an der Hotline zu tun ist eine ganz schlechte Idee, vor allem wenn es eben schon Ärger gab. Dann gilt die Schriftlich-Regel um so mehr. Sonst steht wie in diesem Fall Aussage gegen Aussage und es fällt schwer einer Seite Glauben zu schenken.
Ich habe es mir jedenfalls zur Regel gemacht Vertragsangelegenheit nur schriftlich zu regeln. Und falls doch einmal sich etwas Mündliches nicht vermeiden lässt (was äußerst selten der Fall ist), dann wird gleich ein schriftliches Gedächtnisprotokoll angefertigt. Das hat sich bewährt, denn da weiß auch die andere Seite, dass hier alles dokumentiert wird. Und wenn man mit juristischem Duktus noch durchblicken lässt, dass man sein Recht kennt, dann flutscht es noch mal besser. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Aber es hat schon seinen Grund, dass Jura kein Schulfach ist ...
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[1] qw antwortet auf cassiel
11.01.2021 23:30
Bei Vodafone war bei mir auch eine schriftliche Angabe der Vertragskonditionen (alter Tarif) nicht ausreichend. Der Vertrag wurde einfach auf einen anderen Tarif umgestellt und zigfacher schriftlicher Widerspruch zunächst zwecklos. Man wollte einfach den Vertrag nicht wie schriftlich vereinbart bis zum Laufzeitende so erfüllen.
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[1.1] cassiel antwortet auf qw
22.01.2021 22:50
Es gibt natürlich immer Ausnahmen und eine Juristenweisheit besagt:
"Jeder Fall ist anders". Es gibt immer Firmen und Vertragspartner die auf stur schalten. Da muss man dann seine Rechte kennen und in Form und Inhalt diese deutlich anmahnen. Fristen setzen zur Vertragserfüllung und - so es sich lohnt - die Einhaltung des Vertrags einklagen. Pacta sunt servanda. Aber dann gelten meine Tipps um so mehr. Wenn man da nicht nicht alles schriftlich wasserdicht hat, dann geht eigentlich gar nichts.